Was ist das Betreute Wohnen Frauenhilfe?
Betreutes Wohnen heißt regelmäßige Betreuung auf freiwilliger Basis in der eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft.
Das Betreute Wohnen Frauenhilfe soll helfen, verloren gegangene, lebenspraktische Fähigkeiten wiederzugewinnen sowie mehr Selbständigkeit zu erlangen.

Das Betreute Wohnen Frauenhilfe richtet sich mit seinem Angebot an Menschen

  • ab dem 18. Lebensjahr,
  • die an einer psychischen Erkrankung leiden,
  • oder an einer Suchtproblematik.

Derzeit werden über 90 Frauen und Männer, die im südlichen Märkischen Kreis leben, von über 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Fach- und Assistenzkräften - des Betreuten Wohnens Frauenhilfe betreut. Das Betreute Wohnen Frauenhilfe ist ausschließlich im südlichen Märkischen Kreis tätig, d.h., zuständig für Plettenberg, Werdohl, Altena, den Raum Neuenrade, Neuenrade-Blintrop, Neuenrade-Dahle sowie für Lüdenscheid, Herscheid, Schalksmühle und Meinerzhagen.

Angebote des Betreuten Wohnens Frauenhilfe

  • Wir bieten eine regelmäßige (wöchentliche) individuelle Begleitung.
  • Wesentliches Ziel ist der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung.
  • Wir begleiten Menschen im Umgang mit ihrer Erkrankung.
  • Wir geben Hilfestellung zur selbstständigen Lebensführung in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft.
  • Wir bieten lebenspraktisches Training wie z.B. Stadt- und Einkaufstraining, Haushaltsplanung, Umgang mit Geld und Freizeitgestaltung.
  • Wir führen sozio-therapeutische Maßnahmen in Form von Einzel- und Gruppengesprächen durch.
  • Wir geben Hilfestellungen und beraten im Umgang mit Ämtern und Behörden.
  • Wir geben Hilfe und beraten bei arbeitsfördernden und arbeitserhaltenden Maßnahmen.
  • Wir geben Hilfestellung bei der Vermittlung von Pflegediensten.
  • Wir bieten Krisenintervention.
  • Wir arbeiten mit den Angehörigen zusammen.
  • Zusätzlich bieten wir unterstützende Hilfe bei allen anfallenden Haushaltstätigkeiten durch unsere Assistenzkräfte.

Die Betreuungskosten werden gemäß § 39 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Landschaftsverband Westfalen (LWL) übernommen. Nach Prüfung der Einkommensverhältnisse kann eine Zuzahlung erforderlich sein.

Die Kontaktaufnahme kann erfolgen durch

  • direkten persönlichen Kontakt an das Betreute Wohnen Frauenhilfe,
  • niedergelassene Ärzte,
  • Kliniken,
  • sozialpsychiatrische Dienste,
  • Krankenkassen,
  • Jugendamt,
  • und andere Kontaktpersonen.
Betreutes Wohnen Frauenhilfe
Neustadtstraße 27
58791 Werdohl
Tel.: 02392 5050-27 oder -29
Fax: 02392 5050-22
e-Mail: werdohl@betreutes-wohnen-frauenhilfe.de