In der Mitgliederbefragung 2010 wurden ca. 5.500 Bezirksfrauen von den Frauenhilfe-Gruppen angegeben. Ca. 62 % der Gruppen haben in ihren Reihen Bezirksfrauen.
Das bedeutet auch: fast jedes 10. Frauenhilfe-Mitglied ist Bezirksfrau.

Die Bezirksfrau arbeitet jährlich ca. 120 Stunden ehrenamtlich.

Die 5.500 Bezirksfrauen in den Evangelischen Frauenhilfen arbeiten demnach mindestens 840.000 Stunden jährlich. Das bedeutet umgerechnet, die Bezirksfrauen der Frauenhilfen füllen fast 500 Vollzeitstellen im gemeindlichen Besuchs- und Kontaktdienst aus.

Mitwirkende des Besuchsdienstes, Vertreterin der Frauenhilfe und Mitarbeiterin der Gemeinde - all diese Funktionen erfüllt die Bezirksfrau zugleich. Sie vernetzt Frauenhilfe und Gemeinde und ist somit unverzichtbar als Kontakt- und Vertrauensperson, als Seelsorgerin und Helferin und ist wichtig für gemeindenahe Informationen.

Schon in den 1920er Jahren wurde auf das besondere System der Bezirksfrauen hingewiesen.
Dieses „soziale Netz“ reichte schon in den Anfängen über das Familiensystem hinaus. In Zeiten, in denen Beziehungsnetze an Tragfähigkeit mehr und mehr verlieren, ist es gut, auf ein Netz anderer Beziehungen - wie es das System der Bezirksfrauen birgt - zurückgreifen zu können.

In einer Handreichung des Landesverbandes wurde 1951 in einem mehrseitigen Kapitel die Bedeutung dieser Arbeit in der Frauenhilfe betont: „Die Frauenhilfe weiß, dass es auf dem gesamten Gebiet der Gemeindepflege nicht geht ohne freiwillige Gehilfen und Mitarbeiter, sie weiß, dass viele die Kraft des Glaubens, der Liebe und der Hoffnung mit einsetzen müssen, um den Menschen von heute mit dem Dienst der Gemeinde da zu finden und zu fassen, wo er zu finden ist. Sie sieht mit Schmerz die Unübersichtlichkeit unserer Gemeinde und die Not des Mangels an freiwilligen Mitarbeitern.
Das führte die Frauenhilfe zur Aufteilung der Gemeinde in Bezirke und zur Errichtung des Bezirksfrauendienstes. (…) Der Ausgangspunkt des Bezirksfrauendienstes ist die menschliche Not, das Verlangen, Elendsbezirke zu entdecken und sie in Angriff zu nehmen; Menschen zu helfen, den Weg zum Ewigen Leben zu finden.“

Die Bezirksfrau

Bezirksfrauen sind im Durchschnitt ca. 65 Jahre. Eine Befragung hat ergeben, dass sie zwei - zumeist schon ältere - Kinder zwischen 35 und 45 Jahre haben. Sie sind verheiratet oder verwitwet und leben demnach in einem Zwei- oder Ein-Personen-Haushalt. Bezirksfrauen beginnen - bei Volljährigkeit der Kinder - mit einem kirchlichen Ehrenamt. Sie sind der Frauenhilfe sehr verbunden und zumeist bereits seit mehr als 20 Jahren Mitglied.

Das Amt der Bezirksfrau

Das Amt der Bezirksfrau ist ein langjähriger und bewährter Dienst der Frauenhilfe für Frauenhilfe- und Gemeindemitglieder.

Die Bezirksfrau ist zuständig für einen bestimmten Wohnbezirk/Gemeindebezirk oder eine spezielle Aufgabe in der Frauenhilfe. In der Arbeit der Bezirksfrauen kommt die gemeinsame Aufgabenstellung von Gemeinde und Frauenhilfe zum Ausdruck.

Bezirksfrauen haben ursprünglich - vor allem in den Großstädten und großen Frauenhilfe-Gruppen - die Mitglieder der Frauenhilfe in bestimmten Straßen oder Wohnbezirken betreut und besucht, so dass bis heute in den Frauenhilfen ein dichtes Netz persönlicher Beziehungen besteht. Zugleich nehmen Bezirksfrauen in ihrem Bezirk weitere Aufgaben für die Kirchengemeinde wahr.

Sie besuchen z.B. Kranke oder neu zugezogene Gemeindemitglieder, sie beraten in Notsituationen, knüpfen Kontakte zur Kirchengemeinde oder zu Gemeindegruppen, laden ein zu Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen, helfen mit bei der Verteilung von Gemeindebriefen und unterstützen eventuell die Haussammlungen des Diakonischen Werkes. Durch ihre Erfahrungen und guten Kenntnisse im Bezirk sind die Bezirksfrauen eine wertvolle und unverzichtbare Hilfe für die gesamte Frauenhilfe- und Gemeindearbeit.

Die Bezirksfrau ist bestrebt, die Menschen ihres Bezirkes kennen zu lernen, für ihre Nöte offen zu sein und Möglichkeiten zur Hilfe zu finden. So wird sie zur Kontakt- und Vertrauensperson für die Frauenhilfe und für die Gemeinde.

Von der Bezirksfrau werden Einfühlungsvermögen und Verschwiegenheit erwartet.
Sie wendet sich den Menschen in ihrer jeweiligen Situation verständnisvoll zu und gibt ihnen persönlich Zuspruch und Hilfe.

Je nach örtlicher Situation umfasst der Dienst der Bezirksfrau verschiedene Bereiche: z.B. Besuche, Einladungen zu Gottesdiensten, Frauenhilfe- bzw. Gemeindeveranstaltungen, Zusammenarbeit mit hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde sowie die persönliche Betreuung der Mitglieder der Frauenhilfe.

Bezirksfrauen werden berufen durch die Frauenhilfe-Gruppe, zu der sie gehören.

Das Amt der Bezirksfrau ist ein freiwilliger Dienst auf Zeit. Die Bezirksfrau entscheidet selbst, welche Aufgaben sie mit welchem zeitlichen Umfang übernehmen will.
Die Aufgaben sind mit der Leitung der Frauenhilfe-Gruppe abzusprechen.

Die Aufgaben der Bezirksfrau

Mitwirkende im Besuchsdienst

  • Ansprechpartnerin für Frauenhilfe-Mitglieder in ihren jeweiligen Bezirken
  • Regelmäßige Besuche im Altenheim
  • Regelmäßige Besuche von Nachbarinnen und Nachbarn
  • Besuche von Gemeindemitgliedern, z.B. zu Jubiläen, in einem Bezirk der Frauenhilfe
  • Geburtstagsbesuche
  • Krankenbesuche
  • Zugezogene besuchen
  • Verbindungsglied zwischen den Gemeindegliedern und der Frauenhilfe

Vertreterin der Frauenhilfe

  • Evtl. Vertretung der Frauenhilfe bei Beerdigungen
  • Evtl. Frauenhilfe-Beiträge kassieren
  • Evtl. Einladungen überbringen zu Veranstaltungen der Frauenhilfe
  • Teilweise Frauenhilfestunde vorbereiten, leiten,
  • Z.T. Informationen an Frauenhilfe-Mitglieder vermitteln
  • Z.T. Teilnahme an den Treffen des Bezirksverbandes

Mitarbeiterin der Gemeinde

  • Ausrichten von Feiern: Adventsfeier, Altenfeier, Sommerfest, Jubiläen
  • Andacht im Altenheim selbst gestalten
  • Ausflüge organisieren und durchführen
  • Diakoniesammlung durchführen
  • Verkauf der Karten des Deutschen Müttergenesungswerkes
  • Einladungen überbringen zu Veranstaltungen der Kirchengemeinde
  • Gemeindebrief verteilen
  • Gottesdienst mit gestalten
  • Gratulation bei Geburten
  • Mitteilungen an Pfarrerin und Pfarrer, Presbyter und Presbyterinnen über Probleme und gewünschte Besuche in Familien
  • Mitwirkung bei Einführung oder Verabschiedung von Pfarrern oder Pfarrerinnen
  • Unterstützung der Pfarrer und Pfarrerinnen bei Problemen in der Gemeinde
  • Kaffee kochen
  • Kuchen backen