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Interview mit Pfarrerin Birgit Reiche, Leiterin von Nadeschda

Die damalige Frauenministerin des Landes NRW, Birgit Fischer, hat in ihrem Fachvortrag 2002 zum 5jährigen Bestehen der Beratungsstelle Nadeschda ihr mit auf den Weg gegeben: „Denn eines wird immer wieder deutlich: Bei der Bekämpfung von Gewalt reichen staatliche Maßnahmen allein nicht aus. Wir brauchen eine parteiliche Arbeit für die Opfer, um gegen jede Form von Gewalt vorzugehen. Dabei ist es wichtig, die Kräfte zu bündeln, und gemeinsam gegen Gewalt vorzugehen. Frauenpolitik braucht Solidarität und einen langen Atem!“

Nun sind weitere 5 Jahre ins Land gegangen und Sie feiern im Jahr 2007 das 10jährige Bestehen der Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel, Nadeschda in Herford. Inwieweit greifen staatliche Maßnahmen und Solidarität heute ineinander?

In den vergangenen 10 Jahren hat sich die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Beratungsstelle kontinuierlich verbessert. Durch gemeinsame Fortbildungen, „Runde Tische“ und die langjährige Zusammenarbeit gibt es zu vielen Polizeibehörden, Gesundheits-, Ausländer- und Sozialämtern in Ostwestfalen-Lippe (OWL) ein vertrauensvolles Verhältnis, wobei allen Beteiligten klar ist, dass die Mitarbeiterinnen von Nadeschda parteilich die Interessen ihrer Klientinnen vertreten. Die Arbeit der Beratungsstelle wird aber nicht nur ermöglicht durch eine faire Zusammenarbeit mit den meisten Behörden, sondern durch politische und ideelle Unterstützung und durch viele Spenderinnen und Spender.

In Zeiten immer knapper werdender Kassen hat eine Arbeit wie die von Nadeschda nicht immer den Stellenwert, der ihr eigentlich zukommen sollte. Wie ist die Finanzierung der Arbeit von Nadeschda zusammengesetzt und ist sie derzeit gesichert?

Die Arbeit der Beratungsstelle wird durch das Land NRW finanziell unterstützt - allerdings bei weitem nicht kostendeckend. Darüber hinaus unterstützen einige Kreise in OWL mit einem jährlichen Betriebskostenzuschuss die Arbeit, ebenso der Kirchenkreis Paderborn und die Lippische Landeskirche. Da es sich bei all diesen Zuwendungen um freiwillige Leistungen handelt, und sowohl Öffentliche Hand als auch Kirchen unter einem Spardruck stehen, sind diese Zuschüsse in den letzten Jahren rapide zurückgegangen. Obwohl wir durch unsere Mitgliedsgruppen und andere Spenderinnen und Spender und über Gottesdienstkollekten eine erfreuliche Unterstützung der Arbeit erfahren, musste die Arbeit im letzten Jahr mit mehreren Zehntausend Euro aus Verbandsmitteln finanziert werden. Das ist deutlich zu viel.

Im Großraum Ruhrgebiet sind drei Beratungsstellen in evangelischer Trägerschaft installiert. Die Beratungsstelle Nadeschda ist für Opfer von Menschenhandel in Ostwestfalen-Lippe zuständig. Nun ist dieser Bereich eher ländlich strukturiert.
Es ist also davon auszugehen, dass in diesem Einzugsbereich weniger Opfer von Menschenhandel aufzufinden sind… Wieso ist das Land NRW auf die Idee gekommen gerade in dieser Region eine Beratungsstelle zu installieren und zu finanzieren?

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass es Bordelle nur in den Ballungsräumen gibt. Gerade im ländlich strukturierten Bereich OWL, der als Ost-West-Verbindung durch die Autobahn 2 durchzogen wird, gibt es viele Clubs, Bordelle und bordellähnliche Betriebe und eine hohe Dichte an Wohnungsprostitution.

Die Polizei in OWL ist bei ihren Razzien Anfang bis Mitte der 90er Jahre immer wieder mit dem Problem Menschenhandel konfrontiert worden, doch die nächsten Beratungsstellen waren viel zu weit entfernt, so dass die Opfer dann häufig abgeschoben wurden und für eine anschließende Strafverfolgung der Schlepper und Zuhälter nicht mehr als Zeuginnen zur Verfügung standen. Deshalb hatte damals die Bundesregierung ein hohes Interesse an der Einrichtung der Beratungsstelle in OWL und in den ersten drei Jahren ist die Arbeit auch durch eine Bundesförderung finanziell gut ausgestattet gewesen.

Frau Reiche, Sie sind Pfarrerin in der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen und leiten die Beratungsstelle in Herford. Inwieweit spielt in dieser Arbeit ein christlicher, ein evangelischer Hintergrund eine Rolle?

In der Satzung der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. heißt es im § 2: „Grundlage aller Frauenhilfearbeit ist die Botschaft der Bibel und das Vertrauen auf die Verheißungen des Evangeliums von Jesus Christus. Die Zuwendung Gottes zu den Menschen wirkt als Befreiungs- und Heilungsgeschehen in die Lebenswirklichkeit von Frauen hinein.“ Dieser Grundlage fühlen wir uns als evangelischer Frauenverband auch in unserer sozialdiakonischen Arbeit verpflichtet. Deshalb ist die Anti-Gewalt-Arbeit ein wichtiger Bestandteil unseres Auftrages.

Nadeschda ist für Opfer von Menschenhandel da. Die Opfer werden zumeist in Bordellen aufgegriffen. Sie wurden zur Prostitution gezwungen. Prostitution und Zwangsprostitution hängen also eng miteinander zusammen. Wäre es nicht sinnvoller, um Zwangsprostitution zu verhindern, Prostitution ebenfalls zu verbieten? Welche Frau geht denn schon freiwillig in die Prostitution…

Wir sind gegen ein Verbot von Prostitution, weil ein solches Verbot die Prostitution nicht verhindert, sondern nur weiter in die Illegalität verschiebt. Damit sind die dort arbeitenden Frauen der Gewalt und Ausbeutung hilfloser ausgesetzt und haben außerdem keine Möglichkeit, renten- und krankenversichert zu sein. Das zeigt ein Blick in die deutsche Geschichte und über die Grenzen in Länder, in denen Prostitution zwar verboten, aber trotzdem nicht abgeschafft ist.

Frauen entscheiden sich aus den unterschiedlichsten Gründen, ihr Geld in der Prostitution zu verdienen, vielfach sicherlich aus einer finanziellen Notlage heraus. Diesen Frauen ist aber mit einem Verbot der Prostitution nicht zu helfen, sondern mit einer guten finanziellen Ausstattung von Beratungsangeboten, die Frauen einen Ausstieg aus der Prostitution ermöglichen, wenn sie dies wollen.

Wenn aber die Nachfrage nach Prostitution vorhanden ist und Freier diese Nachfrage produzieren, dann könnte doch die Freierbestrafung, die einige renommierte Persönlichkeiten aus der Politik und der Frauenbewegung fordern, das Problem lösen…

Für uns wirkt die Forderung nach einer „Freierbestrafung“ wie das Werfen von Nebelkerzen. Sie täuscht darüber hinweg, dass nach den bereits geltenden Gesetzen Prostitutionskunden sich strafbar machen, wenn sie sexuelle Kontakte mit Minderjährigen haben oder Frauen gegen deren Willen zu Sexualpraktiken zwingen oder sie vergewaltigen. Auch heute schon kann ein Prostitutionskunde, der weiß, dass er es mit einem Opfer von Menschenhandel zu tun hat und trotzdem mit ihr verkehrt, strafrechtlich verfolgt werden.

Wenn die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden die personelle und finanzielle Ausstattung für regelmäßigere Kontrollen hätten, wäre eine häufigere Strafverfolgung von gewalttätigen Freiern sicher auch möglich.

Zehn Jahre Arbeit mit Opfern von Menschenhandel: Kommen andere Frauen in ihre Beratung als noch vor einigen Jahren?

Während in den ersten Jahren die Klientinnen ausschließlich über Polizei-Razzien in die Beratung kamen, hat sich in den letzten Jahren die Zahl der Selbstmelderinnen und der Frauen, die über Ärztinnen und Ärzte und andere Beratungseinrichtungen an die Beratungsstelle verwiesen werden, deutlich erhöht. Das hat sicher mit einem größeren Bekanntheitsgrad der Beratungsstelle zu tun.

Die Altersstruktur der Klientinnen ist stabil geblieben, es sind mehrheitlich sehr junge Frauen zwischen 18 und 25 Jahren, aber nur wenige Minderjährige in der Betreuung.

Auffällig ist, dass immer mehr Klientinnen sich in einer schlechten gesundheitlichen Verfassung befinden: Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hepatitis- und HIV-Infektionen, Drogen- und Alkohol-Missbrauch und eine Zunahme von psychischen Erkrankungen und posttraumatischen Symptomen bei vielen Klientinnen sind erschreckend. Vor allem bei den schweren Erkrankungen ist es für die Klientinnen und die Mitarbeiterinnen besonders belastend, dass die Frauen nur Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz haben.

Es heißt Frauenhandel sei grenzenlos... Aus welchen Ländern kommen derzeit die Frauen und inwieweit hat sich das in den letzten 10 Jahren verändert?

Während in den ersten Jahren z.B. Polen ein Herkunftsland vieler Opfer von Menschenhandel war, ist es heute ein Transit- und Zielland für den Menschenhandel. Die Zahl der Opfer aus Polen, dem Baltikum, Tschechien, der Slowakei sind deutlich zurückgegangen. Heute stammen die Frauen mehrheitlich aus Weißrussland, der Ukraine, Russland und anderer Staaten der ehemaligen UdSSR, Rumänien und Bulgarien. Nur wenige Klientinnen von Nadeschda stammen aus asiatischen Ländern oder aus Afrika. Das ist in Ballungsräumen mit großen internationalen Flughäfen, wie z.B. Frankfurt am Main, anders.

Bedeutet die Problematik in den Herkunftsländern, dass die Globalisierung Schuld an dem Problem ist? Sollte Deutschland dann nicht eher mehr Geld in den Herkunftsländern zur Verhinderung von Zwangsprostitution und Frauenhandel investieren, statt Geld für Opfer von Menschenhandel, die nach Deutschland kommen, auszugeben?

Die Finanzierung der Präventionsarbeit und der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Herkunftsländern ist ausgesprochen wichtig und sowohl der Staat als auch die kirchlichen Hilfswerke unterstützen entsprechende Projekte in den Herkunftsländern. Trotzdem ist auch eine weitere Sensibilisierung der deutschen Öffentlichkeit und eine Unterstützung der Frauen, die schon Opfer von Menschenhandel geworden sind, immer noch dringend erforderlich.

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen und Nadeschda beteiligen sich an beidem: Wir sind aktiv in nationalen und internationalen Netzwerken gegen Menschenhandel, führen alle zwei Jahre eine internationale Fachtagung zu dieser Thematik durch, haben Kontakte zu einer polnischen Polizeihochschule hergestellt, stehen in regelmäßigem Kontakt zu Beratungsstellen und Nichtregierungsorganisationen in Mittel- und Osteuropa, und und und… Das alles ist ohne eine adäquate finanzielle Ausstattung nicht möglich.

Opfer von Menschenhandel sind zumeist aus anderen Ländern als Deutschland, also sind sie Migrantinnen. Inwieweit hat sich im letzten Jahrzehnt durch Asyl-Gesetze oder Integrationsbemühungen die Situation für Opfer von Menschenhandel verbessert?

Leider ist die Situation nicht in allen Bundesländern gleich. NRW gilt in der rechtlichen Regelung des Umgangs mit Opfern von Menschenhandel als vorbildlich: Opfer von Menschenhandel werden hier nicht, wie in vielen anderen Bundesländern, unmittelbar abgeschoben, sondern erhalten eine Frist von 4 Wochen, um ihre freiwillige Ausreise zu organisieren. Anders als wenn sie abgeschoben worden wären, behalten sie dadurch das Recht, wieder in den Bereich der „Schengen-Staaten“ einzureisen.

Opfer von Menschenhandel, die als Zeuginnen in einem Prozess gegen Schlepper und Zuhälter aussagen, erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung bis zum Ende des Prozesses. Während dieser Zeit - häufig mehrere Jahre - können sie die deutsche Sprache lernen und dürfen seit einigen Jahren auch eine Arbeit aufnehmen. Sie erhalten finanzielle Unterstützung vom zuständigen Sozialamt auf Grundlage des Asylbewerber-Leistungsgesetzes.

Wir fordern die Übernahme der italienischen Rechtslage für Opfer von Menschenhandel auch in Deutschland. Dort erhält eine Frau, die Opfer von Menschenhandel geworden ist, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung unabhängig von ihrer Bereitschaft, in einem Strafverfahren als Zeugin auszusagen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Frauen nicht mehr in der Prostitution arbeiten, die italienische Sprache lernen und eine Berufsausbildung machen.

Nadeschda hat ehrenamtliche Frauen dafür gewonnen, Prozesse gegen Menschenhändler, in denen Klientinnen der Beratungsstelle als Opferzeuginnen aussagen, zu begleiten. Welche Aufgabe haben diese Prozessbegleiterinnen?

Wenn Prozesse gegen die Menschenhändler öffentlich sind, sitzen häufig nur Vertreterinnen und Vertreter der Presse, Freunde und Angehörige des Angeklagten im Publikum. Diese Situation ist für die Opferzeuginnen zusätzlich belastend, weil sie lediglich von der Mitarbeiterin der Beratungsstelle und ihrer Anwältin begleitet werden. Das Publikum ist häufig parteilich für den Täter oder hat ein voyeuristisches Interesse. Wenn die Klientinnen dies wünschen, sitzen einige Frauen aus der Prozessbegleitgruppe während ihrer Vernehmung im Gerichtssaal.

Häufig hat die Anwesenheit dieser kritischen und parteilichen Öffentlichkeit auch einen direkten Einfluss darauf, wie sich die Prozessbeteiligten gegenüber der Opferzeugin verhalten. Die Zeuginnen wissen, dass diese Frauen im Publikum zu ihrer moralischen Unterstützung da sind und werden dadurch beruhigt.
In Prozesspausen bemühen sie sich, die anwesende Öffentlichkeit sowie Staatsanwaltschaft und Richter über die Arbeit der Beratungsstelle zu informieren.

Darüber hinaus verfolgen die Frauen der Prozessbegleitgruppe die Berichterstattung über den Prozess in den Medien. Schon häufig haben sie in Leserinnenbriefen auf die herabwürdigende oder klischeehafte Berichterstattung über die Opferzeuginnen hingewiesen.

Um mit der Belastung der Erlebnisse im Gerichtssaal fertig zu werden, tauschen sich die Frauen aus der Prozessbegleitgruppe untereinander aus. Sie werden außerdem von einer Sozialarbeiterin der Beratungsstelle unterstützt.

Wenn eine Frau von Nadeschda begleitet und betreut wird: wie und wie lange muss ich mir die Begleitung vorstellen und was haben die Beraterinnen für Aufgaben?

Wenn Frauen, z.B. durch Razzien der Polizei, nach der polizeilichen Vernehmung mit der Beratungsstelle in Kontakt kommen, benötigen sie zunächst schnelle Hilfe:
Sie müssen ärztlich untersucht werden, benötigen Kleidung und Toilettenartikel und brauchen einen Ort, an dem sie zur Ruhe kommen können. Die Mitarbeiterin der Beratungsstelle begleitet sie bei Behördengängen, beim Arztbesuch und sorgt für eine sichere Unterbringung - möglichst weit von dem Ort entfernt, wo sie aufgefunden wurde, um einen zufälligen Kontakt mit ihren Peinigern zu verhindern. Dieser Ort ist nur den Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle bekannt, um die Klientin vor Nachstellungen ihrer Peiniger zu schützen.

In den folgenden Tagen berät die Mitarbeiterin die Klientin über ihre rechtliche Situation und erklärt ihr die unterschiedlichen Möglichkeiten, die sie nun hat. Diese Beratung ist, wenn möglich, muttersprachlich - die Mitarbeiterinnen sprechen verschiedene Sprachen - oder sie geschieht mit Hilfe einer Dolmetscherin.

Viele Klientinnen wollen so schnell wie möglich in die Heimat ausreisen. In diesem Fall unterstützt die Mitarbeiterin die Klientin bei der Beschaffung von Ersatzpapieren, kauft ihr eine Fahrkarte und vermittelt, wenn vorhanden, den Kontakt zu einer Beratungsstelle oder Hilfsorganisation in der Heimat. Außerdem nimmt sie sich viel Zeit, um die Klientin bei der Aufarbeitung des Erlebten zu unterstützen. Spätestens nach vier Wochen ist diese Begleitung beendet, wird aber in einigen Fällen wieder aufgenommen, wenn Klientinnen später als Prozesszeuginnen wieder nach Deutschland einreisen.

Klientinnen, die als Zeuginnen in einem Strafprozess gegen Menschenhändler aussagen, müssen sich auf einen längeren Aufenthalt in Deutschland einrichten.
Für diese mietet die Beratungsstelle eine kleine Wohnung an und vermittelt ihr Haushalts- und Einrichtungsgegenstände aus Spenden. Die Miete wird aus einer Unterbringungskostenpauschale finanziert, die das Land NRW der Beratungsstelle zur Verfügung stellt. Die Mitarbeiterinnen vermitteln außerdem Sprachkurse und sind den Klientinnen bei der Suche nach einer Arbeit behilflich. Sie begleiten sie, wenn notwendig, weiterhin bei Behörden- und Arztbesuchen, vermitteln eine Anwältin, die sie bei Gericht vertritt und bereiten mit dieser gemeinsam die Klientinnen auf den Prozess vor.

In diesem Fall dauert die Betreuung bis nach dem Prozess, wenn die Klientin das Land verlassen muss - oftmals zwei bis drei Jahre.

Was würden Sie sich wünschen für die nächsten 10 Jahre - für Opfer von Menschenhandel und für die Beratungsstellen?

Mein Wunsch wäre, dass es in 10 Jahren keine Opfer von Menschenhandel mehr gibt, wir keine Beratungsstelle mehr brauchen und die Mitarbeiterinnen mit Freude in anderen Bereichen ihre qualifizierte Arbeit tun können. Da das aber unwahrscheinlich ist, wünsche ich mir für die Zukunft eine bessere rechtliche Absicherung für Opfer von Menschenhandel in ganz Deutschland und eine finanzielle Entschädigung für die erlittene Gewalt, eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Polizei in diesem Bereich und eine kostendeckende Finanzierung der spezialisierten Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel, z.B. durch eine konsequente staatliche Gewinnabschöpfung bei den Täterinnen und Tätern, die nicht dem allgemeinen Finanzhaushalt zufließt, sondern den Beratungsstellen und der Opferentschädigung.
 

Landesverband der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. Feldmühlenweg 19 59494 Soest
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