Als Mitglied ist jede Frau Teil des Frauenverbandes.
Sie gestaltet und fördert diese Gemeinschaft, sie erhält Beachtung, Informationen und erlebt soziale Nähe. Frauen können auf verschiedene Weise, je nach Interessenlage, Mitglied der Frauenhilfe werden:

  • in der Gemeinde, als Mitglied einer Frauenhilfegruppe bzw. eines Frauenkreises: 
    Sie finden unmittelbar Kontakte innerhalb einer Gemeinschaft, können Aufgaben vor Ort übernehmen, Hilfe finden, mit eigenen Ideen und Kreativität das Gemeindeleben mitgestalten.
  • als direktes Mitglied eines Bezirks- oder Stadtverbandes oder des Landesverbandes: 
    Bei dieser direkten Mitgliedschaft gehören Sie keiner Frauenhilfegruppe an.
    Hier steht die Gremienarbeit, die Information über Frauenarbeit und die Unterstützung der Ziele / Aufgaben der Frauenhilfe im Vordergrund.

Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, Informationen vom Landesverband zu erhalten.
Zahlreiche Veranstaltungen und Publikationen des Verbandes bieten dabei eine wertvolle Grundlage.
Auf Mitgliederversammlungen haben Vertreterinnen der Bezirks- und Stadtverbände ein Wahl- und Mitbestimmungsrecht.

Mitgliedsbeiträge und deren Verwendung

Ein Mitgliedsbeitrag fördert und sichert dabei die vielfältigen Arbeitsfelder der Evangelischen Frauenhilfe, so u.a.: 

  • Fortbildungsangebote für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen
  • Vortrags-, Beratungs- und Besuchstätigkeiten der Mitarbeiterinnen
  • Ökumenische Arbeit des Landesverbandes (z.B. Weltgebetstag)
  • Hilfen für Menschen mit geistiger/psychischer Behinderung
  • Anti-Gewalt Arbeit und Hilfe für Frauen in Not- und Konfliktsituationen
  • Frauengesundheit
  • Interessenvertretung von Frauen in Kirche und Politik.

Die Höhe des Jahresbeitrages ist von Gruppe zu Gruppe unterschiedlich.
Er beträgt EUR 17,-- bis EUR 36,--; davon wird jeweils ein Anteil in Höhe von EUR 8,50 an den Landesverband weitergeleitet, um dessen Leistungsfähigkeit zu sichern.

Die sozial-diakonische Arbeit des Landesverbandes ist zumeist durch öffentliche Mittel finanziert.
Jedoch gehört ein Eigenanteil von bis zu 20 % sowie das Risiko einer schwankenden Belegung in diesen Arbeitsfeldern zu den finanziellen Verpflichtungen und Unwägbarkeiten, die der Verband zu tragen hat.