Evangelische Frauenhilfe in Westfalen tritt Parité-Initiative bei

November 2017

Evangelische Frauenhilfe in Westfalen tritt Parité-Initiative bei (November 2017)

Mit dem Beitritt zur Parité-Initiative fordert die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Frauen in gleicher Anzahl wie Männer in den Bundestag gewählt werden. Dafür ist ein Gesetz unumgänglich, das ähnlich dem französischen "loi sur la parité" (Paritätsgesetz) paritätisch besetzte Listen der Parteien vorschreibt. Parität in den Parlamenten führt zu gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in der repräsentativen Demokratie. Die derzeitige Praxis verstößt gegen die Verfassung.

Der Gleichstellungsauftrag des Grundgesetztes lautet: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Dieser Art. 3 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber in Bund und Ländern zum Erlass eines Paritätsgesetzes, solange die bisherige Unterrepräsentanz von Frauen in Bundes-, Landes- und Kommunalparlamenten noch immer besteht.

Laut aktuellem Global Gender Gap Report des Weltwirtschaftsforums besteht in den deutschen Parlamenten eine Ungleichheit. In den deutschen Stadt- und Gemeinderäten sind Frauen nicht einmal zu einem Viertel vertreten. Damit ist besonders in der Politik die Chancengleichheit von Frauen und Männern in Deutschland nicht gegeben und Deutschland findet sich im Bereich Politik auf Platz 24 des internationalen Rankings. Die Zusammensetzung der deutschen Parlamente sowohl auf kommunaler, Landes- und Bundesebene mit deutlich mehr Männern als Frauen hat negative Auswirkungen auf den Inhalt der politischen Entscheidungen, die dort getroffen werden. Die EU-Kommission hat die Unterrepräsentanz von Frauen (nicht nur) in deutschen Parlamenten daher im Oktober 2013 bereits als undemokratisch gerügt und das französische Vorbild des Parité-Gesetzes als Leitbild empfohlen.

Paritätsgesetz für Gleichstellung in politischen Gremien gefordert

Bereits Dr. jur. Elisabeth Selbert, „Mutter“ des Gleichstellungsartikels, formulierte 1981: „Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.“ Eine faire, gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an politischen Entscheidungen ist nicht gewährleistet. Unterrepräsentanz unterstützt u.a. das anhaltende Bestehen der Entgeltungleichheit. 51% aller Wahlberechtigten sind Frauen. Zwischen der mangelnden Repräsentanz von Frauen und der nachlassenden Wahlbeteiligung bei Wählerinnen sieht das Aktionsbündnis „Parité in den Parlamenten“ einen Zusammenhang. Der Vorstand der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V beschloss im Herbst, diesem Aktionsbündnis beizutreten.

Das Aktionsbündnis ist ein Zusammenschluss engagierter Menschen aus allen Bereichen des gesellschaftlichen und politischen Spektrums. Es fordert eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Volksvertretungen. Nur eine repräsentative Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten kann das aktuelle demokratische Defizit ausgleichen: Ohne gleichberechtigte Parlamente keine gleichberechtigte Gesetzgebung – und keine gleichberechtigte Gesellschaft.

Popularklage gegen die aktuellen Wahlgesetze eingereicht

Das Aktionsbündnis hat am 30.11.2016 eine Verfassungsklage gegen die aktuellen Wahlgesetze beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Das Grundgesetz und die bayerische Verfassung fordern „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ und „die Beseitigung bestehender Nachteile“ durch den Staat. Die Bayerische Verfassung berechtigt jede Bürgerin und jeden Bürger, durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen, ob ein garantiertes Grundrecht durch Gesetze, Verordnungen oder Satzungen verletzt wird. Dieses in Deutschland einzigartige demokratische Mittel heißt Popularklage. Die Verfassungsklage hatte bereits 130 Mitklägerinnen und Mitkläger, darunter ca. 20 Verbände und Institutionen. Mit dieser Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof wird geprüft, ob die jetzigen Wahlgesetze gegen die Bayerische Verfassung verstoßen, weil sie die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und die Beseitigung bestehender Nachteile verhindern und eine effektive Einflussnahme des Volkes auf die Staatsgewalt einschränken.

Die Popularklage des Aktionsbündnisses ist die erste direkte politische Aktion, ein demokratisches Defizit zu beheben, das in anderen Ländern längst gesetzlich geregelt ist. Frankreich hat seit 2001 ein Parité-Gesetz. In Irland, Belgien, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien und Griechenland gibt es ebenfalls Paritäts-Gesetze. Der Debatte um gleichberechtigte politische Partizipation in Deutschland soll Nachdruck verliehen werden.
Weitere Informationen unter www.aktionsbuendnis-parite.de

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