Stellungnahme zum Thema „Kindersoldaten“ 
(Dezember 1999)

Der Vorstand der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. hat in seiner Sitzung Ende November 1999 in Soest eine „Erklärung zu Kindersoldaten“ beschlossen. 
Auf Anregung der mehr als siebzig Teilnehmerinnen der diesjährigen Verbandskonferenz im Herbst schließt sich der Vorstand der Erklärung der 8. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen an, die eindeutig und umfassend zum Thema „Kindersoldaten“ verfasst wurde. 

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e. V. vertritt fast 100.000 Frauen, die sich als Mütter und Großmütter, als Erzieherinnen und Lehrerinnen, als Christinnen und verantwortliche Staatsbürgerinnen verantwortlich fühlen für die Erziehung Jugendlicher zu friedensethischer Verantwortung und zu einer Kultur der Gewaltlosigkeit. Jugendliche unter 18 Jahren (freiwillig) zu rekrutieren widerspricht diesem Anliegen zutiefst. Deshalb weist der Landesverband der Evangelischen Frauenhilfe insbesondere auf die Notwendigkeit hin, die völkerrechtlichen Normen, insbesondere die Verabschiedung eines Zusatzprotokolls zur Konvention über die Rechte des Kindes zu fördern, in dem das Mindestalter für alle Formen der Rekrutierung von 15 auf 18 Jahre heraufgesetzt wird.

Mit einem Begleitbrief wird die Erklärung nun an den Bundesverteidigungsminister, an den Bundesinnenminister und an den Bundesaußenminister weiter gegeben. 
Der Vorstand des Landesverbandes fordert darin die Bundesregierung insbesondere dazu auf:

  • sich für ein sofortiges Moratorium für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern als Soldaten und für die Entlassung aller bereits aufgebotenen Kindersoldaten aus dem Kriegsdienst einzusetzen;
  • diejenigen zu unterstützen, die sich für die Rehabilitation, gesellschaftliche Wiedereingliederung und Aussöhnung von ehemaligen Kindersoldaten engagieren, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindersoldatinnen;
  • sich dafür einzusetzen, dass die Zwangs- oder freiwillige Rekrutierung bzw. die wiederholte Rekrutierung von Kindern als Soldaten für staatliche Armeen oder irreguläre Armeen bzw. bewaffnete Gruppen verhindert wird;
  • die Ausarbeitung entsprechender völkerrechtlicher Normen und insbesondere die Verabschiedung eines Zusatzprotokolls zur Konvention über die Rechte des Kindes zu fördern, in dem das Mindestalter für alle Formen der Rekrutierung und des Einsatzes in kriegerischen Auseinandersetzungen von 15 auf 18 Jahre heraufgesetzt würde;
  • solche Normen in ihre eigene innerstaatliche Gesetzgebung aufzunehmen und anzuwenden.

Der Bundesverteidigungsminister wird besonders darauf hingewiesen, dass sich die Erklärung auch auf die freiwillige Rekrutierung Jugendlicher unter 18 Jahren bezieht.

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