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Stellungnahme zum Thema
„Kindersoldaten“
(Dezember 1999)
Der Vorstand der Evangelischen Frauenhilfe
in Westfalen e.V. hat in seiner Sitzung Ende November 1999 in Soest eine
„Erklärung zu Kindersoldaten“ beschlossen.
Auf Anregung der mehr als siebzig Teilnehmerinnen der diesjährigen
Verbandskonferenz im Herbst schließt sich der Vorstand der Erklärung der
8. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen an, die eindeutig
und umfassend zum Thema „Kindersoldaten“ verfasst wurde.
Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen
e. V. vertritt fast 100.000 Frauen, die sich als Mütter und Großmütter,
als Erzieherinnen und Lehrerinnen, als Christinnen und verantwortliche
Staatsbürgerinnen verantwortlich fühlen für die Erziehung Jugendlicher
zu friedensethischer Verantwortung und zu einer Kultur der
Gewaltlosigkeit. Jugendliche unter 18 Jahren (freiwillig) zu rekrutieren
widerspricht diesem Anliegen zutiefst. Deshalb weist der Landesverband der
Evangelischen Frauenhilfe insbesondere auf die Notwendigkeit hin, die völkerrechtlichen
Normen, insbesondere die Verabschiedung eines Zusatzprotokolls zur
Konvention über die Rechte des Kindes zu fördern, in dem das
Mindestalter für alle Formen der Rekrutierung von 15 auf 18 Jahre
heraufgesetzt wird.
Mit einem Begleitbrief wird die Erklärung
nun an den Bundesverteidigungsminister, an den Bundesinnenminister und an
den Bundesaußenminister weiter gegeben.
Der Vorstand des Landesverbandes fordert darin die Bundesregierung
insbesondere dazu auf:
- sich für ein sofortiges
Moratorium für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern als
Soldaten und für die Entlassung aller bereits aufgebotenen
Kindersoldaten aus dem Kriegsdienst einzusetzen;
- diejenigen zu unterstützen,
die sich für die Rehabilitation, gesellschaftliche
Wiedereingliederung und Aussöhnung von ehemaligen Kindersoldaten
engagieren, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von
Kindersoldatinnen;
- sich dafür einzusetzen,
dass die Zwangs- oder freiwillige Rekrutierung bzw. die wiederholte
Rekrutierung von Kindern als Soldaten für staatliche Armeen oder
irreguläre Armeen bzw. bewaffnete Gruppen verhindert wird;
- die Ausarbeitung
entsprechender völkerrechtlicher Normen und insbesondere die
Verabschiedung eines Zusatzprotokolls zur Konvention über die Rechte
des Kindes zu fördern, in dem das Mindestalter für alle Formen der
Rekrutierung und des Einsatzes in kriegerischen Auseinandersetzungen
von 15 auf 18 Jahre heraufgesetzt würde;
- solche Normen in ihre
eigene innerstaatliche Gesetzgebung aufzunehmen und anzuwenden.
Der Bundesverteidigungsminister wird
besonders darauf hingewiesen, dass sich die Erklärung auch auf die
freiwillige Rekrutierung Jugendlicher unter 18 Jahren bezieht.
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