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Stellungnahme zur Werbung im Fernsehen
(Januar 2000)
In seiner Sitzung zu Anfang des Jahres 2000 hat der Vorstand des Landesverbandes der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. sich der Stellungnahme des Frauenrates NW zur Werbung im Fernsehen angeschlossen. Im vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag,
der am 01. April 2000 in Kraft treten soll, ist in einer Bestimmung
vorgesehen, dass in Zukunft über den einen Teil des Fernsehbildschirmes
(Split Screen) Werbung zu sehen sein wird, während auf dem anderen Teil
die eigentliche Sendung ausgestrahlt wird. Durch diese neue Regelung muss
eine Gesamtbetrachtung der gleichzeitig auf dem Bildschirm wahrzunehmenden
Angebote erfolgen. Die Werbung kann in diesem Fall nicht als eigenständiger
Mediendienst behandelt werden, auch wenn sie lediglich aus Standbildern
oder Schriftbändern bzw. feststehenden Schriften besteht. Nicht erfasst von dem Werbeverbot sind
Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen,
Dokumentarsendungen und Sendungen religiösen Inhalts. Die Folge kann
sein, dass künftig Berichte über Politik, Krieg und Katastrophen
zeitgleich mit Konsumwerbung zu sehen sein werden. Der Vorstand des Landesverbandes der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. wie auch der Frauenrat NW sehen die freie Willensbildung und die Persönlichkeit der Bürgerinnen und Bürger gefährdet und die Meinungs- und Informationsfreiheit eingeschränkt. Daher fordern sie eine Nachbesserung des vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Die Stellungnahme wurde an den Ministerpräsidenten, den Abgeordneten des Haupt- und des Frauenausschusses des Landtages NRW sowie an die Frauenministerin verschickt. |