Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes auf Menschen in stationären Einrichtungen der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V.
(Oktober 2004)

„Finanzielle Einbußen für die Betroffenen und die damit verbundenen Einschränkungen in der Lebensqualität gilt es zu verhindern“, forderten mehr als 70 Teilnehmerinnen der Herbstkonferenz und mehr als 100 Delegierte der Mitgliederversammlung der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V..

In ihrer Stellungnahme zu den Auswirkungen der staatlichen Reformen auf Menschen in stationären Einrichtungen wird festgestellt, dass sich die gesundheitliche Versorgung, vor allen von älteren Menschen, verschlechtern werde. „Dadurch sind Frauen von Einschnitten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes überproportional betroffen und auch die Leidtragenden der neuen Gesetzgebung.“
Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. fordert für die Sozialhilfeempfängerinnen in stationären Einrichtungen ebenfalls, dass der Taschengeldbetrag in Höhe von zur Zeit 88,00 Euro im nächsten Jahr nicht um 13 % gekürzt werden dürfe.

Mit Betroffenheit und Empörung haben die Teilnehmerinnen der Herbstkonferenz die Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes und des Hartz IV-Gesetzes auf die Menschen in stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe feststellen müssen.

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. ist Trägerin mehrerer Einrichtungen in diesem Bereich im Kreis Soest, im Ennepe-Ruhr-Kreis und im Märkischen Kreis.

Hinweis:
Den ausführlichen Text finden Sie innerhalb der Rubrik "Stellungnahme".

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