Die Gesundheitsreform und die Müttergenesungsarbeit im evangelischen Westfalen (Februar 2007)

Soest/Berlin. Nach monatelangen Kontroversen und zähen Verhandlungen in der großen Koalition wurde die Gesundheitsreform am 16. Februar endgültig abgestimmt. In Kraft tritt die Reform am 1. April.

Zu den zentralen Neuerungen des mehrere hundert Seiten starken Reformwerks zählen die Einführung des Gesundheitsfonds und einer Pflicht zur Versicherung im Jahr 2009. Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. schließt sich dem Deutschen Müttergenesungswerk (MGW) an und begrüßt ausdrücklich die Veränderung der Anspruchsnorm für Mütter und Mutter-Kind-Maßnahmen nach §§ 24 und 41 SGB V in Pflichtleistungen sowie die damit verbundene Aufnahme dieser Leistungen in den Risikostrukturausgleich. Auch die Klarstellung, dass für diese Maßnahmen der Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht gilt, wird nachdrücklich befürwortet, da dies der am häufigsten verwendete Ablehnungsgrund ist. Mütter und Väter, die eine Maßnahme benötigen, werden durch diese Änderungen gestärkt. Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. erwartet, dass mit diesen grundlegenden gesetzlichen Änderungen eine deutliche Verbesserung des Bewilligungsverfahrens durch die Krankenkassen eintritt.

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. hat eine langjährige Tradition im Bereich der Müttergenesungsarbeit. Bereits in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts war sie in der Müttererholung tätig. Nach dem 2. Weltkrieg begründete sie mit anderen Frauenverbänden und Organisationen das „Deutsche Müttergenesungswerk“ (MGW), in dem die Arbeit der Müttergenesung unter Elly Heuss-Knapp ein „bundesweites Dach“ erhielt.

Der Landesverband unterhält eine „Landesvermittlungsstelle für Müttergenesung“, in der neben Kurvermittlung auch ein regelmäßiger Austausch und die Bündelung der 14 evangelischen Beratungsstellen in Westfalen gewährleistet werden. Neben Informationsschreiben über Veränderungen im politischen, gesetzlichen oder bürokratischen Bereich der Frauengesundheit und Bündelung der Beratungsarbeit gegenüber dem MGW finden sich die Beraterinnen und Berater einmal jährlich zu einer Konferenz zusammen.

Die Sammlung des Müttergenesungswerkes wird ebenfalls durch die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. für das evangelische Westfalen organisiert: 36 der 39 Frauenhilfe-Verbände führen Sammlungen für Müttergenesungsarbeit durch: Gottesdienste, Vortragsreihen, Gruppentreffen und vieles mehr werden genutzt, um zur finanziellen Unterstützung der Genesung von Müttern beizutragen. 2006 waren es fast 14.000,-- Euro, die dem MGW überwiesen werden konnten.

Im Jahre 2006 wurden insgesamt 405 Frauen (2005 nur 325) von den 14 evangelischen Beratungsstellen im Westfalen beraten. 218 Frauen (2005: 268) konnten in eine vom MGW anerkannte Einrichtung vermittelt werden. 20 Frauen haben eine Mütter-Maßnahme, 198 Frauen mit 342 Kindern eine Mutter-Kind-Maßnahme für je 3 Wochen durchführen können (2005: 248 mit 438 Kindern). 20 Frauen wurden von Krankenkassen in eigene Einrichtungen oder Vertragseinrichtungen der Krankenkassen umgeleitet (2005: 24 Frauen).

94 Anträge (2005: 114) wurden von den Krankenkassen abgelehnt, daraus resultierten 60 Widersprüche (2005: 56), jedoch waren davon wiederum nur 30 erfolgreich (2005: 28). Ablehnungsgründe waren zumeist, dass ambulante Maßnahmen nicht ausgeschöpft seien.

Von den 218 Frauen konnten 28 Frauen mit 48 Kindern (2005: 43 Frauen von 268) die gesetzliche Zuzahlung nicht selbst finanzieren. Durch MGW-Stiftungsmittel wurden diese mit ca. 6.500,-- Euro unterstützt.

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