Kuren auch für Mütter mit geringem Einkommen (Februar 2008)

Grundsätzlich haben alle Mütter, die eine Kurmaßnahme benötigen und die medizinischen Voraussetzungen erfüllen, Anspruch auf eine mütterspezifische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.

Gerade aber für Mütter mit einem geringen Einkommen ist es oft unmöglich, die gesetzlich festgelegte Zuzahlung in Höhe von 220 Euro für eine dreiwöchige Kur aufzubringen. Einkommensschwache Mütter können jedoch ihre Kurzuzahlung reduzieren.
"In den Beratungsstellen erleben wir es immer wieder, dass Mütter von einer Kur Abstand nehmen möchten, sobald sie von den Kosten erfahren, die auf sie zukommen. Es ist uns wichtig darüber aufzuklären, dass Mütter in finanziellen Notsituationen nicht auf eine Kur verzichten müssen", so Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes.

Bei den meisten Krankenkassen besteht zu Jahresbeginn die Möglichkeit, bei Vorlage des Einkommensbescheids, die gesamte Selbstbeteiligung für die Krankenkasse im Voraus pauschal zu entrichten. Die gesetzliche Selbstbeteiligung beträgt zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens.

So würden beispielsweise ALG II-Bezieherinnen und Sozialhilfeempfängerinnen bei einem Einkommen von 345 Euro ca. 80 Euro anstatt 220 Euro zahlen und wären damit außerdem von sämtlichen Zuzahlungen für Gesundheitskosten im Jahresverlauf befreit.

Das Müttergenesungswerk und die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen als Mitglied des Werkes, empfehlen Müttern deshalb, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag zu stellen, damit eine Pauschalzahlung zu Jahresbeginn möglich ist. "Wir haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht, viele Krankenkassen sind dazu bereit. Jede Mutter sollte diese Chance nutzen", so Schilling weiter. Bei bedürftigen Müttern kann das Müttergenesungswerk bei der Realisation einer Kur gegebenenfalls auch mit Spendengeldern helfen.

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