Stellungnahme zur gerechten Sprache in Gottesdienst und Kirche (Mai 2012)

Wir, mehr als 40 Teilnehmerinnen der 2-tägigen Soester Konferenz der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. (EFhiW) unter dem Titel „Nicht der Rede wert!? - Geschlechtergerechte Betrachtung von Sprache“ vom 3. bis 4. Mai 2012 haben folgende Stellungnahme zur gerechten Sprache in Gottesdienst und Kirche verabschiedet:

Obwohl seit über dreißig Jahren angemahnt, ist die gerechte Sprache heute in unserer Gesellschaft und Kirche immer noch nicht selbstverständlich. Eine konsequente Umsetzung fällt offensichtlich schwerer als gedacht. Leider ist die Stellungnahme, die wir in der Verbandskonferenz im April 2004 verabschiedet haben, auch in diesem Punkt bis heute aktuell: "Die Aufnahme gerechter Sprache in den Gottesdienst und das Gemeindeleben ist weitgehend abhängig von den Stelleninhabern und -inhaberinnen."

Deshalb möchten wir die Thematik fast zwanzig Jahre nach dem Synodenprozess der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) zur „Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche“ und acht Jahre nach der erneuten Aufnahme der Thematik auf die Tagesordnung der Synode nochmals in Erinnerung rufen.

Die „Anregungen zur gerechten Sprache im Gottesdienst“ und die „Leitlinien für die kirchliche Alltagssprache“, die die Landessynode 1994 herausgegeben hat, finden sich bis heute im damaligen Layout - quasi als historische Dokumente - auf der Internet-Plattform www.evangelisch-in-westfalen.de.
Die Ergebnisse der seinerzeit ebenfalls beschlossenen Weiterarbeit des Liturgischen und Theologischen Ausschusses sowie der Arbeitsstelle Gottesdienst und des Frauenreferates  der EKvW an der Thematik gerechte Gottesdienstsprache (Beschluss 263 der Landessynode 1994) sind hingegen nicht dokumentiert.
Beide Dokumente scheinen seit fast zwanzig Jahren weder überarbeitet noch weiter verbreitet worden zu sein, obwohl die Synode 2004 die damaligen Aussagen mit folgenden Beschlüssen bekräftigt hat: „Die Landessynode fordert Kirchengemeinden, Kirchenkreise und die Kirchenleitung auf, noch stärker als bisher die öffentlichen Verlautbarungen in inklusiver Sprache zu formulieren. Die Landessynode ermutigt weiter die Personen, die für die Gestaltung von Gottesdiensten und Gottesdienstvorlagen verantwortlich sind, die Vielgestaltigkeit biblischer Gottesbilder angemessen zu berücksichtigen.“ (Materialen für den Dienst 6/2004, S. 167).

Dass diese Ermutigung nicht nachdrücklich genug erfolgt ist, machen die Dokumentationen zentraler Gottesdienste auf landes- und kreiskirchlicher Ebene deutlich, in denen fast ausschließlich traditionelle, männliche Gottesbilder in der liturgischen Sprache verwendet werden.

Die EFhiW hält die Auseinandersetzung mit der kirchlichen Sprache und den Einsatz für gerechte Sprache für eine ekklesiologische Herausforderung. Wir setzen uns für eine Kirche ein, in der Menschen nicht wegen ihrer Rasse, ihres Geschlechtes, ihrer Religionszugehörigkeit und ihrer Muttersprache diskriminiert werden (UNESCO-Resolution 24 C/14 §2(1) von 1987).

Aus diesem Grund bitten wir die Kirchenleitung mit Nachdruck,

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