Aufruf „Mehr Frauen in die Parlamente“

(Februar 2019)

Prostituiertenschutzgesetz zeigt bislang negative Wirkung (Februar 2019)

Foto: H.C. Plambeck/DF

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. unterstützt die Kampagne des Deutschen Frauenrates #mehrfrauenindieparlamente. Sie verstärkt die Forderung des Deutschen Frauenrates (DF), dass die in den Parlamenten vertretenen Parteien im Rahmen von Wahlrechtsreformen sicherstellen sollen, dass Männer und Frauen je zur Hälfte die Mandate in den Parlamenten innehaben. Dies soll sowohl bei Listenmandaten als auch bei Direktmandaten umgesetzt werden.

Die Frauen in den Parlamenten sollen fraktionsübergreifende Initiativen für Parität in den Parlamenten ergreifen und einer Wahlrechtsreform ohne Parität nicht zustimmen. Die Beispiele in anderen Ländern zeigen: Wenn der politische Wille für gleichberechtigte Teilhabe in den Parlamenten vorhanden ist, sind auch rechtliche Änderungen möglich.

Am 23. Mai 1949 ist das Grundgesetz in Kraft getreten. Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz wurde am 27. Oktober 1994 um den Satz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ ergänzt. Es ist an der Zeit, dies endlich auch für die Parlamente umzusetzen.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, verbreitet die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen eine Unterschriftenaktion des DF. Durch die Anzahl der Unterzeichnenden soll gezeigt werden, wie viele mittlerweile in Deutschland für eine Parität sind.

Bereits im Herbst 2017 ist die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen der Parität-Initiative beigetreten. Seit letztem Jahr ist ein Vorstandsmitglied des Verbandes, Dr. Beate von Miquel, Mitglied im Fachausschuss Parität in Parlamenten und Politik des DF.

Weitere Informationen

Näheres zur Kampagne unter www.frauenrat.de/die-kampagne-mehrfrauenindieparlamente/

 

Fenster schließen

 

Impressum  |  Datenschutz