Informiert und aufgeklärt. Wählen gehen.

(August / September 2020)

Informiert und aufgeklärt. Wählen gehen. (August / September 2020)

Am 13.09.2020 finden Neuwahlen für die kommunalen Parlamente und alle Spitzen von Städten, Gemeinden und Kreisen in NRW statt. Die kommunalen Parlamente regeln zusammen mit den Verwaltungen die örtlichen Aufgaben. Sie entscheiden, wo es Wohngebiete geben soll, wie die Wasserversorgung sichergestellt wird, ob die Feuerwehr ein neues Feuerwehrhaus braucht. Das Spektrum der politischen Entscheidungen reicht von elementaren Belangen wie die Versorgung mit Wasser, Energie und Wohnraum über Wirtschaftsstrukturen hin zu Bildungs- und Kultureinrichtungen.

Konkrete Handlungsmöglichkeiten sind gerade auf kommunaler Ebene zahlreich auf dem Weg zu einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter und zu einer sozialen und wirtschaftlichen Gerechtigkeit. Die Bereiche Öffentlicher Raum und Stadtentwicklung, Kinderbetreuung und Bildung, Beratungs-, Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote, Kultur, Infrastruktur und Wohnen sind durch die Einflussnahme der Kommunen deutlich geprägt und haben Auswirkungen - insbesondere auf das Leben von Frauen. Die Schaffung von Schutzplätzen für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen oder dauerhaft ausreichende Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen sind ebenfalls Aufgaben der Kommunen im Zusammenwirken mit dem Land NRW.

Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. bittet alle Bürgerinnen und Bürger, wählen zu gehen und mit ihrer Stimme diejenigen Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten zu stärken, die für die Menschenrechte und die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Jede Gesellschaft ist angewiesen auf ein breites bürgerschaftliches Engagement. Mit dem Gang ins Wahllokal oder mit der Briefwahl zeigen alle ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.
Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antifeminismus, Homophobie und Fremdenfeindlichkeit sind mit dem christlichen Glauben nicht vereinbar. Sie widersprechen der biblischen Botschaft von Gott dem Schöpfer aller Menschen, stehen im Widerspruch zum Versöhnungshandeln Jesu Christi und missachten die jüdischen Wurzeln des christlichen Glaubens.

Alle Wahlberechtigten mögen Parteien wählen, die eintreten für Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt, für Respekt, Toleranz und Mitmenschlichkeit und für eine demokratische Gesellschaft, in der alle ohne Angst leben können. Wo Engstirnigkeit, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtspopulismus sich breitmachen, stehen immer auch die Rechte von Frauen auf dem Spiel.

Es gilt, gemeinsam die politischen Kräfte zu stärken, die sich dafür einsetzen, dass Frauen und Männer die gleichen Chancen haben auf ein selbstbestimmtes und diskriminierungsfreies Leben in wirtschaftlicher Unabhängigkeit; Parteien zu wählen, die ein Familienverständnis haben, das Männern die Teilhabe an der Erziehung ihrer Kinder und der Pflege ihrer Eltern ermöglicht und die Verantwortung für Haus- und Familienarbeit nicht vorenthält; Parteien die Stimme zu geben, die sich für Gewaltfreiheit einsetzen und für einen Rechtsstaat, der Frauen und Kindern Schutz vor physischer und psychischer Gewalt garantiert. Das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein Leben ohne Gewalt gilt es zu wahren.

Bürgerinnen und Bürger können die Lebensqualität im eigenen Umfeld direkt beeinflussen, in dem sie wählen. Mit jeder Stimme gilt es, sowohl diejenigen Parteien als auch diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten zu stärken, die für die Menschenrechte, die freiheitliche demokratische Grundordnung, für Geschlechtergerechtigkeit und für soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit eintreten.

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