„Menschenhandel ist moderne Sklaverei“

(Oktober 2020)

„Menschenhandel ist moderne Sklaverei“ (Oktober 2020)

„Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und zeigt sich in vielen erschreckenden Facetten: Sexuelle Ausbeutung, Arbeitsausbeutung, Handel in die Ehe, die Ausnutzung und Nötigung zu strafbaren Handlungen oder erzwungene Betteltätigkeiten. Es ist moderne Sklaverei!“ Zum diesjährigen Europäischen Tag gegen Menschenhandel, dem 18. Oktober, sind sich die acht landesgeförderten Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel in NRW darüber einig.

Der Frauenanteil bei diesem Verbrechen ist signifikant. Agisra in Köln, Nachtfalter in Essen, die Zuwanderungsberatung in Hagen, die Dortmunder Mitternachtsmission, das Eine-Welt-Zentrum Herne, die Fachstelle für Opfer von Frauenhandel in der frauenberatungsstelle düsseldorf e.V., NADESCHDA in Herford und Solwodi in Duisburg sind acht spezialisierte Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel. Diese Fachberatungsstellen betreuen jährlich fast 1.000 Frauen und Mädchen, die von Menschenhandel betroffen sind. Betroffene von Menschenhandel sind zum größten Teil Frauen und Mädchen aus Ost- und Südeuropa, Afrika, Asien, Lateinamerika. Ihre oftmals bereits im Herkunftsland prekäre Situation und der Wunsch nach einem Leben ohne Gewalt und Armut werden von Menschenhändler*innen als Köder benutzt.

Menschenhandel mit deutschen Frauen und Mädchen „im Namen der Liebe“

Frauen und Mädchen aus Deutschland sind ebenfalls von Menschenhandel betroffen. Oft sind diese von sogenannten „Loverboys“ rekrutiert, die zunächst eine emotionale Beziehung aufbauen. Danach wird die Frau oder das Mädchen „im Namen der Liebe“ zur Prostitution gezwungen.

Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Trotz der Arbeit der Fachberatungsstellen in NRW und der Identifizierung hunderter Fälle, verbleibt eine immens hohe Dunkelziffer. Die COVID 19- Pandemie wirkt sich zudem erschwerend auf die Identifizierung von Betroffenen von Menschenhandel aus.

Nicht die Täter*innen, sondern die Betroffenen haben Angst vor Strafe

Menschenhandel steht unter Strafe. Die tatsächliche Strafverfolgung und Verurteilung der Täter*innen ist mit großen Hürden verbunden, die sich insbesondere zu Lasten der Opfer auswirken. Daher fordert der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK): „Betroffene von Menschenhandel sollten das Recht und auch die Möglichkeit haben, sich frei und unabhängig stabilisieren, informieren und entscheiden zu können, welchen Weg sie einschlagen wollen. Sie benötigen vor allem eine Stärkung ihrer Position durch Sicherheit, Rechte, Unterstützung und Perspektiven.“

Die Angst davor, trotz getätigter Aussage zurück ins Herkunftsland zurückkehren zu müssen, lässt die Frauen oft von einer Aussage absehen. KOK fordert daher: „Eine Abkopplung aufenthaltsrechtlicher Regelungen von einer Mitwirkung im Strafverfahren, also eine unabhängige und unbefristete Aufenthaltserlaubnis, ist daher dringend notwendig.
Neben einer unabhängigen und unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sollten die Betroffenen zudem die Möglichkeit bekommen, neue Perspektiven aufzubauen und langfristige Stabilität zu erlangen. Zugang zu Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Sprachkursen und zum Arbeitsmarkt sind dafür notwendige Elemente, die auch vor erneuter Ausbeutung schützen.“

Weitere Informationen

Den Wortlaut der Pressemitteilung der acht „Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel“ in NRW finden Sie hier.

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