Außerordentliche Situation erfordert eine besondere Lösung

(Mai 2024)

Außerordentliche Situation erfordert eine besondere Lösung  (Mai 2024)

Die „Evangelische Frauenhilfe - Service GmbH“ (kurz: Service GmbH) ist ein nicht-gemeinnütziges Tochterunternehmen der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. (EFHiW). Die Service GmbH ist durch steuerliche und sozialversicherungspflichtige Rahmenbedingungen in die finanzielle Schieflage geraten. Am 6. Mai 2024 wurde Insolvenz beim Amtsgericht angemeldet, um die drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden.

Unter wirtschaftlichen Druck geriet die Service GmbH allein durch eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung für den Zeitraum 2018 bis 2023. Hier wurde für die sogenannte „schlafende Tätigkeit“ früherer Mitarbeitenden eine Nachforderung im mittleren sechsstelligen Bereich geltend gemacht. Die Tätigkeit eines Teils der ehemals bis zu 78 Mitarbeitenden wird damit als eine eingeordnet, für die seit 2021 durch ein EUGH-Urteil auch die Regelungen zum Mindestlohn Anwendung finden.

Der sich hieraus ergebende Nachforderungsanspruch an die GmbH kann aufgrund der gemeinnützigen Strukturen des Vereins Evangelische Frauenhilfe in Westfalen im Nach-hinein nicht mehr ausgeglichen werden. Auch Ratenzahlungsvereinbarungen mit den betroffenen Mitarbeitenden verbieten sich aufgrund der strengen rechtlichen Regelungen zum Mindestlohn.

Selbstverständlich stehen wir zu unseren Zahlungsverpflichtungen. Uns sind allerdings aufgrund enger rechtlicher Rahmenbedingungen die Hände gebunden“, so die Geschäftsführerin der Service GmbH, Birgit Reiche. „Das Eigenverwaltungsverfahren bietet nunmehr die Möglichkeit, die durch die Betriebsprüfung entstandenen Nachforderungen rechtssicher zu strukturieren und gleichzeitig auch eine Sicherung für alle hiervon betroffenen 25 Arbeitsplätze zu finden“, so der beauftragte Generalbevollmächtigte Dr. Christoph Niering.

In der Service GmbH sind im April 2024 25 Mitarbeitende beschäftigt. Sie alle sind geringfügig entlohnte Beschäftigte (sogenannter Mini-Job). Sie sind in der Hauswirtschaft, in der Betreuung und in der Nachbereitschaft in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie im Technischen Dienst zur Erledigung von Transportfahrten tätig. Die Mitarbeitenden sind aktuell in Wetter-Wengern und Soest tätig.
Allen 25 beschäftigten Mitarbeitenden wird eine Weiterbeschäftigung und somit eine uneingeschränkte Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnisses angeboten.

Von dem nun gestellten Antrag ist die Tätigkeit des Vereins „Evangelische Frauenhilfe in Westfalen“ mit mehr als 600 Mitarbeitenden nicht betroffen. Die Betreuung der Klient*innen der verschiedenen Einrichtungen des Vereins wird uneingeschränkt und zu jeder Zeit fortgesetzt.
Vom Generalbevollmächtigten des Insolvenzverfahrens Dr. Christoph Niering und der Geschäftsführung der GmbH wird eine Insolvenz in Eigenregie erwartet.

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