(Dezember 2025)
Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen (EFHiW) nimmt das beschlossene Rentenpaket 2025 mit großer Sorge zur Kenntnis. Zwar wird das Rentenniveau bis 2031 gesetzlich bei 48 Prozent stabilisiert und die Gleichstellung bei Kindererziehungszeiten verbessert. Doch die strukturellen Ursachen der Altersarmut von Frauen bleiben weitgehend unangetastet.
Die Forschung zeigt deutlich: Maßnahmen wie die sogenannte Aktivrente kommen vor allem privilegierten Gruppen zugute. Frauen hingegen arbeiten im Rentenalter meist aus finanzieller Not – oft in Minijobs – und profitieren von Steuerbefreiungen kaum. Auch die Mütterrente III wirkt nach dem „Gießkannenprinzip“ und bringt einzelnen Frauen lediglich rund 20 Euro im Monat. Sie gleicht die massiven Nachteile durch Erwerbsunterbrechungen und Teilzeit nicht aus.
Angelika Waldheuer, Vorsitzende der EFHiW, erklärt: „Das Rentenpaket bleibt blind für die Lebensrealität von Frauen. Wer sein Leben lang Kinder erzogen, Angehörige gepflegt und gleichzeitig im Beruf gearbeitet hat, darf im Alter nicht in Armut fallen. Die Bundesregierung muss endlich die Arbeit von Frauen als gleichwertig anerkennen.“
Auch Geschäftsführerin Birgit Reiche kritisiert die Halbherzigkeit der Reform: „Die Rente einer Frau ist die Summe politischer Versäumnisse. Solange Sorgearbeit nicht fair verteilt und abgesichert wird, bleibt Altersarmut vorprogrammiert. Es braucht eine armutsfeste Grundrente und ein Ende der Fehlanreize wie das Ehegattensplitting, das Frauen in Teilzeit und Minijobs drängt.“
Der Frauenverband verweist auf die Analyse des Deutschen Frauenrats: Frauen beziehen im Schnitt 37 Prozent weniger Alterssicherung als Männer, jede fünfte Rentnerin ist armutsgefährdet.
Die EFHiW schließt sich dieser Analyse an und betont: Altersarmut ist kein individuelles Versagen, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen. Wer Frauen jahrzehntelang in prekäre Beschäftigung und unbezahlte Sorgearbeit drängt, darf sie im Alter nicht im Stich lassen. Das Rentenpaket 2025 stabilisiert zwar kurzfristig, löst aber nicht die Ursachen. Die unbezahlte Sorgearbeit von Frauen bleibt „unbezahlbar und trotzdem ignoriert“. Sie trägt wesentlich zum Funktionieren unserer Gesellschaft bei, wird aber im Rentensystem nicht angemessen berücksichtigt.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, über kosmetische Korrekturen hinauszugehen. Die EFHiW fordert eine echte Reform: eine armutsfeste Grundrente, die tatsächliche Anerkennung von Sorgearbeit und Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Erwerbsbeteiligung.