Parität jetzt! Wahlprüfbeschwerde gegen die Bundestagswahl

(April 2025)

Parität jetzt! Wahlprüfbeschwerde gegen die Bundestagswahl (April 2025)

Die Bundestagswahl 2025 hat es erneut deutlich gemacht: Frauen sind im Parlament nicht angemessen vertreten. Nur 32,4 % der Abgeordneten sind weiblich – ein klares Missverhältnis zur gesellschaftlichen Realität und ein Widerspruch zum Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes, Artikel 3 Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Das aktuelle Wahlrecht ermöglicht und begünstigt die strukturelle Benachteiligung von Frauen und stärkt diese Ungleichheit sogar. Damit wird das verfassungsrechtlich geschützte passive Wahlrecht von Frauen – ihr Recht auf Chancengleichheit im Nominierungsverfahren – verletzt.

Der Verein „Parité in den Parlamenten“ begleitet die Wahlprüfbeschwerde gegen die Bundestagswahl 2025 mit Prof. Dr. Silke Laskowski als Verfahrensbevollmächtigte. Ziel ist es, die Rechtmäßigkeit der Wahl im Hinblick auf die strukturelle Unterrepräsentation von Frauen verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Diese Beschwerde wird auch unterstützt von der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen.

Die Wahlprüfbeschwerde ist nicht nur ein juristisches Mittel – sie ist ein politisches Signal, das alle Menschen in Deutschland betrifft. Nach über 100 Jahren Frauenwahlrecht ist es Zeit, demokratische Strukturen so zu gestalten, dass sie Gleichberechtigung nicht nur fordern, sondern auch verwirklichen.

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen ist Teil der Initiative #ParitätJetzt, der ein solidarischer Zusammenschluss von Frauen und Männern aus mehr als 80 Verbänden, Organisationen und Netzwerken ist.

 

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