Stellungnahme zum Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“

Gewalt gegen Frauen auf Höchststand – Westfälische Frauenhilfe fordert entschlossenes Handeln

(Januar 2026)

Stellungnahme zum Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“ (Januar 2026)

Mit der Veröffentlichung des Bundeslagebilds „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“ am 21. November 2025 wird erneut deutlich, dass Gewalt gegen Frauen in Deutschland weiterhin ein massives, strukturelles Problem darstellt. Das Bundeskriminalamt zeigt auf, dass die polizeilich erfassten Zahlen weiblicher Opfer in nahezu allen betrachteten Deliktsfeldern gestiegen sind. Für die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen (EFHiW) – Trägerin des Frauenhaus Soest, der Frauenberatung Soest, der Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, der Prostituerten- und Ausstiegsberatungsstelle TAMAR und THEODORA sowie der Fachberatungsstelle YUNA Westfalen-Lippe für FGM/C – bestätigen diese Daten die Entwicklungen, die seit Jahren in der Beratungspraxis sichtbar sind.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Frauen und Mädchen sind in Deutschland nach wie vor einem hohen Risiko ausgesetzt, Gewalt zu erleben – und zwar im häuslichen Umfeld, im öffentlichen Raum, in digitalen Räumen und im Kontext von Ausbeutung“, betont Angelika Waldheuer, Vorsitzende der EFHiW. „Was wir im Bundeslagebild sehen, sind keine Einzelfälle, sondern Ausdruck tief verankerter Ungleichheiten.“ Diese Perspektive zieht sich durch alle Arbeitsbereiche der EFHiW: häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, Menschenhandel und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt.

Aus Sicht der EFHiW machen das Bundeslagebild und die ergänzenden Berichte eines unmissverständlich klar: Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles Problem, sondern eine strukturelle Menschenrechtsverletzung, die alle gesellschaftlichen Ebenen betrifft. Birgit Reiche betont: „Wir brauchen nicht noch mehr Betroffenheitsbekundungen, sondern konkrete Veränderungen. Dazu gehören ein deutlich besser ausgestattetes Hilfesystem, verlässliche Finanzierung, mehr Schutzplätze, spezialisierte Beratungsstellen verpflichtende Täterarbeit und starke Präventionsangebote – vor Ort, in Schulen, in der Justiz, in Polizei und in digitalen Räumen.“ Angelika Waldheuer ergänzt: „Politik und Gesellschaft müssen anerkennen, dass geschlechtsspezifische Gewalt ein Kernproblem unserer Demokratie ist. Solange Frauen sich nicht sicher fühlen – zu Hause, auf der Straße, in ihrer Arbeit und im Netz –, ist echte Gleichberechtigung nicht erreicht.

Sexualisierte Gewalt

Das Bundeslagebild zeigt, dass sexualisierte Gewalt weiterhin ein zentrales und wachsendes Problem bleibt. Die Zahl der registrierten weiblichen Opfer von Sexualstraftaten ist gegenüber dem Vorjahr erneut angestiegen. Frauen und Mädchen stellen den überwiegenden Teil der Betroffenen, ein erheblicher Anteil ist minderjährig. Dominierend sind Delikte wie sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Übergriffe sowie der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die Täter sind überwiegend männlich, nicht selten selbst noch jung.

Aus Sicht der EFHiW macht dies deutlich, dass sexualisierte Gewalt nicht nur ein Kriminalitätsphänomen, sondern ein Spiegel gesellschaftlicher Macht- und Geschlechterverhältnisse ist. Prävention, Schutz und spezialisierte psychosoziale Beratung – gerade auch für Kinder und Jugendliche – müssen entsprechend deutlich gestärkt werden.

Häusliche Gewalt und Femizide

Im Jahr 2024 wurden 187.128 Frauen als Opfer häuslicher Gewalt registriert, ein Anstieg um 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Frauen machen damit 70,4 Prozent aller Opfer in diesem Bereich aus. Die Fälle umfassen Gewalt in Familien ebenso wie Partnerschaftsgewalt, unabhängig davon, ob die Beteiligten zusammenleben oder nicht.

Wir sehen hier eine Entwicklung, die sich auch in unserer Arbeit im Frauenhaus Soest und in der Frauenberatung Soest widerspiegelt: Die Gewalt wird häufiger, sie wird oft schwerer, und viele Frauen haben bereits lange Leidenswege hinter sich, bevor sie Hilfe in Anspruch nehmen“, sagt Birgit Reiche, Geschäftsführerin der EFHiW. „Die Zahlen des BKA bestätigen, was wir seit Jahren sagen: Das Hilfesystem muss deutlich ausgebaut und langfristig gesichert werden.“

Im Kontext häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt stehen auch die Tötungsdelikte an Frauen. Laut Bundeslagebild wurden im Jahr 2024 308 Frauen und Mädchen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten im Zusammenhang mit Partnerschaftsgewalt, 32 weniger als im Jahr zuvor.

Das Bundeskriminalamt weist darauf hin, dass Femizide in der Polizeilichen Kriminalstatistik bislang nicht gesondert ausgewiesen werden, da eine bundeseinheitliche Definition und entsprechende Erfassung noch erarbeitet werden. Dennoch verdeutlichen sowohl das Lagebild als auch weitere Berichte, dass die gesellschaftliche Relevanz und Dringlichkeit des Themas nicht mehr zu übersehen sind.

Birgit Reiche, Geschäftsführerin der EFHiW, formuliert es so: „Wenn Jahr für Jahr Hunderte Frauen getötet oder tödlich angegriffen werden, dürfen wir das nicht als bedauerliche Einzelfälle verbuchen. Femizide sind Ausdruck struktureller, geschlechtsspezifischer Gewalt. Alle vorliegenden Berichte zeigen, wie wichtig es ist, Femizide als gesamtgesellschaftliches Problem zu benennen. Auch wenn viele Zahlen in der Fachpraxis bekannt sind, stützen sie unsere Argumentation: Auf fundierte Forschung gestützt gewinnen Forderungen nach mehr Investitionen, Prävention und Sensibilisierung zusätzliches Gewicht.“

Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung

Das Bundeslagebild weist zudem auf eine anhaltend hohe Zahl von Fällen des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung hin. 2024 wurden insgesamt 593 weibliche Opfer registriert, ein leichter Anstieg von 0,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der weit überwiegende Teil der Betroffenen sind Frauen und Mädchen. Täter nutzen häufig emotionale Abhängigkeiten – etwa über die sogenannte Loverboy-Methode –, um Vertrauen aufzubauen, Beziehungen vorzutäuschen und Betroffene Schritt für Schritt in ausbeuterische und gewaltvolle Verhältnisse zu drängen. „Die Zahlen zeigen, dass sexuelle Ausbeutung kein Randphänomen ist“, betont Waldheuer. „Wir brauchen eine konsequente Strafverfolgung, verlässliche Schutzstrukturen und eine gezielte Prävention, insbesondere für junge Frauen und Mädchen.

Digitale Gewalt und der Wendepunkt im Netz

Ein weiterer zentraler Bereich des Bundeslagebilds ist die digitale Gewalt. Im Jahr 2024 waren 18.224 Frauen von digitaler Gewalt betroffen, ein Anstieg um 6,0 Prozent gegenüber 2023; 61,2 Prozent der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Opfer digitaler Gewalt sind weiblich, ein Drittel davon minderjährig. Frauen und Mädchen erleben Cyberstalking, Cybergrooming, bildbasierte sexualisierte Gewalt, Bedrohungen und Hassrede. Die Folgen sind gravierend: Viele Betroffene berichten von starken psychischen Belastungen, Angst, Scham und Rückzug aus öffentlichen und digitalen Räumen.

Auf diese Entwicklung weist auch die Organisation UN Women Deutschland hin. In einem internationalen Bericht mit dem Titel „Tipping point: The chilling escalation of violence against women in the public sphere“ wird deutlich, dass Online-Gewalt gegen Menschenrechtsverteidigerinnen, Aktivistinnen und Journalistinnen einen Wendepunkt erreicht hat. 70 Prozent der befragten Frauen haben im Rahmen ihrer Arbeit Online-Gewalt erlebt, 41 Prozent berichten von damit verbundenen Angriffen im analogen Raum. Online-Gewalt bleibt also nicht im Netz, sondern schlägt häufig in reale Übergriffe um. Ohne wirksame Gegenmaßnahmen besteht die Gefahr, dass Frauen aus digitalen Räumen verdrängt werden – mit weitreichenden Konsequenzen für Demokratie und Meinungsfreiheit. Angelika Waldheuer bringt es auf den Punkt: „Digitale Gewalt ist längst kein Nebenprodukt, sie ist ein zentraler Schauplatz geschlechtsspezifischer Gewalt. Wer Frauen online zum Schweigen bringen will, greift ihre Teilhabe an der Gesellschaft im Kern an.“

Weibliche Genitalbeschneidung

Im Bundeslagebild 2024 werden keine Daten zur weiblichen Genitalbeschneidung (FGM/C) ausgewiesen. Das BKA erfasst FGM/C nicht als eigenen Themenbereich, da die Fallzahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik bislang sehr niedrig sind und häufig nicht zur Anzeige gelangen. Für die EFHiW ist gerade diese Unsichtbarkeit ein zentrales Problem: FGM/C ist in Deutschland strafbar, wird aber statistisch kaum abgebildet – obwohl nach aktuellen Schätzungen des Bundesfrauenministeriums rund 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland betroffen oder bedroht sind. Diese Diskrepanz zeigt, wie wichtig spezialisierte Fachstellen wie YUNA Westfalen-Lippe sind, die Betroffene erreichen, beraten und sensibilisieren. Die fehlende statistische Erfassung im Bundeslagebild verdeutlicht zugleich, dass FGM/C als Form geschlechtsspezifischer Gewalt stärker in den Fokus von Politik, Forschung und Strafverfolgung rücken muss, um Betroffene wirksam zu schützen und Prävention nachhaltig zu verankern.

 

Quellen:

www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/251121_BLB_Straftaten_gegen_Frauen2024.html

Bericht „Tipping point: The chilling escalation of violence against women in the public sphere

https://www.frauenhauskoordinierung.de/publikationen/detail/bundeslagebilder-haeusliche-gewalt-geschlechtsspezifische-gewalt?utm_source=copilot.com

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/geschlechtsspezifische-gewalt-gegen-frauen-aktuelle-politische-plaene-noch-laengst-nicht-ausreichend?utm_source=copilot.com

 

Fenster schließen

 

Impressum  |  Datenschutz