(Januar 2026)
Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen hält die Entscheidung des Kreistags Siegen‑Wittgenstein vom 12. Dezember 2025 für einen schwerwiegenden Fehler mit erheblichen Folgen für den Schutz von Frauen in der Prostitution.
Die Entscheidung, den Zuschuss für die Prostituierten‑ und Ausstiegsberatungsstelle TAMAR Südwestfalen ab dem 1. Januar 2026 nicht weiter zu bewilligen, erfolgte kurzfristig und entgegen der Empfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Bevölkerungsschutz, der die Förderung am 2. Dezember mehrheitlich befürwortet hatte.
Die Beratungsstelle TAMAR Südwestfalen besteht seit elf Jahren und ist die einzige spezialisierte Beratungsstelle für Frauen in der Prostitution in der Region. Die Arbeit umfasst psychosoziale Beratung, Gesundheitsprävention, Unterstützung bei Behördenkontakten, Begleitung bei Schuldenregulierung sowie Hilfen beim Ausstieg oder Umstieg aus der Prostitution.
Die Bedeutung der Arbeit zeigt sich deutlich in den aktuellen Zahlen: Im Jahr 2024 wurden im Kreis Siegen‑Wittgenstein 76 Frauen durch die aufsuchende Arbeit erreicht, darunter 47 Erstkontakte. Auch 2025 setzte sich diese Entwicklung fort. Die Beraterinnen trafen 95 Sexarbeiterinnen im Rahmen der aufsuchenden Arbeit an. 39 Frauen wurden intensiv beraten und begleitet, 36 Frauen in Ausstiegs‑ und Umstiegsprozessen unterstützt. Seit Bestehen der Beratungsstelle wurden im Kreis Siegen‑Wittgenstein insgesamt 1.136 Sexarbeiterinnen angetroffen. Die große Mehrheit stammt aus Ländern der Europäischen Union, nur wenige aus Staaten außerhalb Europas.
Die Entscheidung des Kreistags, im 650‑Millionen‑Euro‑Haushalt keine 36.600 Euro für die Beratungsarbeit bereitzustellen, ist aus Sicht der EFHiW nicht nachvollziehbar. Sie steht zudem im Widerspruch zu den Ergebnissen der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG). Dort heißt es ausdrücklich: „Auch gegenüber denjenigen Personen, die die Prostitution im Rechtsinne freiwillig ausüben, hat der Staat angesichts von Risiken, die mit der Tätigkeit als Prostituierter verbunden sein können, eine Schutzpflicht.“ *
Diese staatliche Schutzpflicht umfasst den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, der Gesundheit, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie eine wirksame ordnungsrechtliche Überwachung. Die Evaluation fordert daher ausdrücklich eine Stärkung der spezialisierten Fachberatungsstellen.
Mit seiner Entscheidung hat der Kreistag diese Schutzpflicht gegenüber Sexarbeitenden nicht berücksichtigt. Die Einstellung der Förderung führt zu einer gefährlichen Versorgungslücke für eine besonders vulnerable Gruppe.
Mit dem Wegfall der Finanzierung endet die Arbeit von TAMAR im Kreis Siegen‑Wittgenstein. Die Beratungsstelle wird ihre Tätigkeit 2026 in anderen Regionen Südwestfalens fortsetzen, doch für die Frauen im Kreis entsteht ein gravierender Verlust an Schutz, Prävention und Unterstützung. Frauen in der Prostitution sind häufig von Gewalt, Abhängigkeiten, Ausbeutung oder gesundheitlichen Risiken betroffen. Der Wegfall der kommunalen Förderung schwächt ihren Zugang zu Beratung und Schutz – und das in einer Branche, in der Risiken überdurchschnittlich hoch sind.
Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen fordert den Kreis Siegen‑Wittgenstein daher auf, die Entscheidung zurückzunehmen und die Finanzierung der Beratungsstelle bereits ab 2026 wieder sicherzustellen.