In der Bewegung bleiben - 20 Jahre Frauenhaus Soest
Interview mit der Leiterin des Hauses, Ulrike Dustmann

Das Frauenhaus Soest blickt im Jahr 2010 auf sein 20jähriges Bestehen zurück.
Aus diesem Anlass führte Manuela Schunk, Öffentlichkeitsreferentin der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V., ein Interview mit der Leiterin der Einrichtung, Ulrike Dustmann.

„In der Bewegung bleiben“ lautet das Motto zum 20-jährigen Bestehen des Frauenhauses. Wie ist das Motto zu verstehen? Von welcher Bewegung ist hier die Rede?
Die Frauenhausarbeit passt sich den gesellschaftlichen Notwendigkeiten an. Ja, es hat sich einiges verändert in den letzten 20 Jahren. Wir beziehen uns jedoch in unserem Motto auch auf unsere Ursprünge: Frauenhäuser verdanken ihre Existenz dem Engagement von Frauen der Neuen Frauenbewegung Mitte der 1970er Jahre.

Die neu gegründeten Projekte hatten mit ihren Hilfeangeboten keineswegs eine Ergänzung zum sozialen System im Sinn, sondern verstanden sich als eine praktisch gewordene, prinzipielle Kritik an den Institutionen unserer Gesellschaft, die das Ausmaß strukturell verankerter Gewalt gegen Frauen und Kinder weitestgehend ignorierten oder verleugneten. Das Ziel der Frauenhausbewegung war und ist nicht nur, die Gesellschaft mit einem Netz von Frauenhäusern zu überziehen, sondern die Beendigung von Gewalt an Frauen und Kindern und die Schaffung einer Gesellschaft, in der physische, psychische und sexuelle Verfügungsmacht über Frauen und Kinder nicht länger Teil unserer Geschlechterkultur ist. Parallel zu individuellen Hilfeangebote für betroffene Frauen mit ihren Kinder verstehen wir uns als Teil dieser politischen Bewegung.

Zum 5-jährigen Bestehen wünschte die damalige Ministerin des Landes für die Gleichstellung von Frau und Mann in NRW, Ilse Ridder-Melchers, durch die Einrichtung des Frauenhauses Soest möge die Präventionsarbeit verstärkt, die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen rechtlich verankert, die öffentliche Diskussion über Gewalt auf Täter gelenkt und die landesgeförderte Finanzierung ausgeweitet werden, da die umfangreichen Aufgaben zusätzliche Mitarbeiterinnen erfordere. Dafür wollte sich die damalige Landesregierung einsetzen.
Was hat sich seitdem getan?
Tatsächlich, mir waren die Wünsche der Ministerin nicht mehr so präsent.
Unsere Bilanz sieht etwas nüchterner aus als die Sonntagsgrüße, wobei einige politische Maßnahmen nicht von der damaligen SPD-Regierung zu verantworten sind. Frauenhausarbeit hat sich nie auf eine individuelle Sozialarbeit festlegen lassen. Präventionsarbeit war für uns immer ein Aufgabenfeld. Dafür hatte die damalige SPD-Regierung 1996 ein zusätzliches Stellenbudget von einer Stelle pro Haus eingerichtet, das jedoch 2006 von der CDU-Regierung ersatzlos gestrichen wurde.

Wie in den Jahren davor arbeiten die landesgeförderten Frauenhäuser nun wieder mit drei Personalstellen bei wachsenden Anforderungen. Präventionsarbeit ist somit im Stellenplan nicht vorgesehen, die landesgeförderte Finanzierung reduziert.
Darüber hinaus setzen sich die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser schon über Jahre dafür ein, dass der Aufenthalt im Frauenhaus nicht über individuell beantragte Tagessätze zu erfolgen hat, sondern aus Bundes- bzw. Landesmittel finanziert wird.
Von einer Ausweitung kann in diesen Fällen überhaupt nicht gesprochen werden.

1996 ist die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt worden. 2002 traten das Gewaltschutzgesetz und veränderte Polizeigesetze in Kraft. Sicherlich ein Fortschritt in der Bekämpfung von häuslicher Gewalt. Einen deutlichen Blick auf die Täter erlebe ich nicht. Im Kreis Soest hat die Kooperationsrunde eine Tätertherapiegruppe unter professioneller Anleitung installiert, die jedoch keineswegs dauerhaft öffentlich gefördert wird.

Das Frauenhaus ist für den Kreis Soest zuständig. Nun ist dieser Bereich eher ländlich strukturiert. Wie ist das Land NRW auf die Idee gekommen, gerade in dieser Region ein Frauenhaus zu installieren und mit zu finanzieren?
Wir sind Dank des nachdrücklichen Engagements vieler Soester Bürgerinnen als eines der letzten Häuser in die so genannte Landesförderung gekommen.
Dies geschah vor dem Hintergrund, dass gerade im ländlichen Raum die Frauen geschützt werden sollten. Frauenhäuser im ländlichen Bereich stehen vor besonderen Herausforderungen:

Zwanzig Jahre Arbeit mit von Gewalt Betroffenen: Kommen andere Frauen in das Frauenhaus als noch vor einigen Jahren?
Alle Frauen, die zu uns kommen, sind von Gewalt betroffen, traumatisiert und verletzt. Dies ist die Gemeinsamkeit aller Bewohnerinnen und Hilfesuchender, die sich auf Grund unseres Arbeitsauftrages nicht verändert hat.
Darüber hinaus stellen wir jedoch in den Biographien, Persönlichkeiten und sozio-ökonomischen Gegebenheiten der Frauen deutliche Veränderungen fest.
Zu uns kommen junge Frauen, eben volljährig geworden, betroffen von Elterngewalt. Diesen Frauen mangelt es häufig auf Grund jahrelanger Gewalt an Sozialkompetenz und Empathie.

Zu uns kommen Frauen mit einer Vielzahl von Problemen, wie z.B. Schulden, drohende Verwahrlosung, Inkompetenz bei der Erziehung, betroffen von Gewalt, aber dies nur als Teilbereich. Resignation und Perspektivlosigkeit dominieren über Jahre das Bewusstsein vieler Frauen, so dass ein gewaltfreies Leben unmöglich erscheint.
Der schleichende Abbau von Sozialstaatlichkeit hat über Jahre und Generationen bei den hilfesuchenden Frauen Spuren hinterlassen, so dass gesellschaftliche Teilhabe und bürgerliches Handeln teilweise nicht mehr vorhanden sind.

Wenn eine Frau vom Frauenhaus Soest begleitet und betreut wird: Wie und wie lange muss ich mir die Begleitung vorstellen und was haben Sie für Aufgaben?
„Keine Frau ist jede Frau“ - diese Binsenwahrheit möchte ich voran stellen, um deutlich zu machen, dass jedes Unterstützungsangebot individuell erarbeitet ist.
Unsere Hilfeangebote beziehen sich auf die Bereiche Schutz, Beratung, Begleitung und Information. Die einzelne Frau bestimmt selbst das Ausmaß und die Dauer der Angebote. So kommen Frauen in unsere ambulante Beratung, bei denen das Gewaltschutzgesetz angewendet worden ist, die sich in einer Trennungsphase befinden, aber vielleicht niemals im Frauenhaus wohnen wollen; Frauen, die Informationen benötigen oder Angst haben, in Gerichtsverhandlungen dem Täter zu begegnen und somit eine Begleitung wünschen. Häufig erstellen wir mit gefährdeten Frauen einen individuellen Schutzplan, schaffen Kontakte im Vorfeld, vermitteln und ermutigen.

Frauen, die im Haus wohnen, können das ganze Spektrum der individuellen Hilfen in Anspruch nehmen: Sicherung der finanziellen Grundlage, Vermittlung von Rechtsbeistand, medizinische Vermittlung usw. usw. Dies ist natürlich faktisch notwendig, nimmt jedoch auch den Frauen die Angst, allein vor einem nicht zu bewältigenden Berg an Problemen zu stehen. Neben diesen sozialarbeiterischen Tätigkeiten haben die Beratungsgespräche einen hohen Stellenwert: Erziehungsprobleme, erlebte Gewalt, Zukunftsperspektive sind u.a. entscheidende Themen. Gemeinsame Mahlzeiten, Feste und Freizeitaktivitäten schaffen positive Erlebnisse für alle Frauen. Nach dem Frauenhausaufenthalt bieten wir eine Nachbetreuung an, die natürlich ebenfalls freiwillig ist. Zu unserer wöchentlichen Gruppe „Meine Stärken stärken“ ist jede Frau willkommen.

Ein besonderer Bereich in unserem Haus ist die Arbeit mit Kindern: tägliche Kindergruppen, Mittagstisch, Förderunterricht, Freizeitangebote - um hier wichtige Stichpunkte zu nennen.
Noch können wir unter den uns wichtigen Rahmenbedingungen arbeiten: freiwillig, unabhängig, vertraulich und unmittelbar.

Das Frauenhaus Soest ist in Trägerschaft der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. Inwieweit spielt in dieser Arbeit ein christlicher, ein evangelischer Hintergrund eine Rolle?
Die Grundlage der Evangelischen Frauenhilfe ist die biblische Botschaft, aus der heraus die Zuwendung Gottes zu den Menschen als Befreiungs- und Heilungsgeschehen zu verstehen ist. Befreiung meint, frei zu sein von sozialen, hierarchischen und patriarchalen Abhängigkeiten.

Diese Zusage vermitteln wir in die Lebenswirklichkeit betroffener Frauen, - nicht missionierend, sondern handlungsorientiert -, in dem wir uns parteilich auf die Seite der Betroffenen stellen, Hilfen anbieten und zur Veränderung bestehender Unrechtsverhältnisse beitragen. Frauenhausarbeit ist daher nicht nur Hilfe und Ermutigung für die betroffenen Frauen und Kinder, sie ist ebenso als Arbeit an einem gerechten Geschlechterverhältnis zu verstehen.

Das „Netzwerk gegen häusliche Gewalt“ ist in den letzten Jahren stark angewachsen: Runde Tische, Zusammenarbeit mit der Polizei, neue Gesetzesvorschriften… Was hat das für Auswirkungen auf die Arbeit?
In den Jahren 2002/2003 haben sich im Kreis Soest Kooperationsrunden gegen häusliche Gewalt gegründet: in Werl als erstes, danach in Soest und Lippstadt und schließlich als übergeordnete Instanz die Kreiskooperationsrunde. In diesen Runden befinden sich Menschen unterschiedlicher Professionen und Institutionen mit dem Wissen, dass häusliche Gewalt eine Schnittstelle in allen Arbeitsbereichen darstellt.

Um effektiv zu arbeiten, haben wir unsere Schwerpunkte differenziert.
Unter der Federführung der Werler Gleichstellungsbeauftragten Iris Bogdahn ist ein Dokumentationsbogen für Ärzte und Ärztinnen entwickelt worden, der begleitet durch umfangreiche Schulungen im Kreisgebiet benutzt wird. Beratungsflyer in vielen Sprachen sind veröffentlicht worden. Aktuell hat die Lippstädter Runde eine Information über Stalking herausgegeben. Die Kreiskooperationsrunde hat mehrere Veranstaltungen, zuletzt zum Thema Integration, durchgeführt.
Eine Tätertherapiegruppe ist ins Leben gerufen worden.

In diesem Jahr entwickeln wir Richtlinien zum Thema Prävention. Eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen sind durch die „Runden Tische“ entwickelt worden, um häusliche Gewalt weiter zu enttabuisieren und Betroffenen Wege zu eröffnen.
Meine Bilanz dieser Arbeit ist eine absolut positive: wir haben Kontakte geknüpft und können teilweise unbürokratisch die Frauen unterstützen.

In Zeiten immer knapper werdender Finanzmittel hat eine Arbeit wie die des Frauenhauses nicht immer den Stellenwert, der ihr eigentlich zukommen sollte… Wie ist die Finanzierung des Frauenhauses Soest zusammengesetzt und wie ist sie derzeit gesichert?
Das Frauenhaus Soest ist ein landesgefördertes, tagessatzfinanziertes Trägerhaus, d.h. 3 Personalstellen werden vom Land NRW zu ca. 85% gefördert. Für jede Person, die bei uns wohnt, erhalten wir in der Regel, - d.h., wenn sie SGB II bewilligt bekommt -, einen Tagessatz und wir erhalten einen Sachmittelzuschuss vom Kreis Soest.
Die restliche Finanzierung muss die Trägerin aus Eigenmitteln aufbringen.

Für bestimmte Projekte, im letzten Jahr z.B. die Anschaffung von Außenspielgeräten, rufen wir innerhalb unseres Verbandes und an vielen anderen Stellen zu Spenden auf. Der alljährliche Frauenlauf ist ein solches etabliertes Projekt, um Sonderausgaben finanzieren zu können. Bei einer derartigen Mischfinanzierung über „Sicherheiten“ zu sprechen, wäre verwegen.
Die Tagessätze erhalten wir nur für die Personen, die im Haus wohnen. Alle anderen Arbeitsbereiche wie z.B. ambulante Beratung, Nachsorge etc. werden nicht refinanziert.
Positiv bei unserem Haus ist, dass zwei Spendergruppen sich für diese Arbeitsbereiche stark machen: die Autoren des „Wort zum Sonntag“ des Soester Anzeigers spenden ihre Honorare, die Zonta-Frauengruppe Lippstadt spendet einen monatlichen Zuschuss für die Personalstelle „Ambulante Beratung“. Mit Hilfe dieser Spenden und durch Mittel der Trägerin wird auf diese Weise die vom Land gestrichene „4.-Stelle“ weiter finanziert.

Ein weiteres Problem der Tagessatzfinanzierung ist die Tatsache, dass einige Frauen, die z.B. einer Tätigkeit nachgehen oder Vermögen besitzen, den Aufenthalt im Frauenhaus selbst finanzieren müssen. Natürlich können wir den Schutz suchenden Frauen am Ende ihres Frauenhausaufenthaltes selten eine Rechnung präsentieren. Die Kosten gehen in diesem Fall ebenfalls zu Lasten der Frauenhilfe.

In diesem Spagat zwischen Finanzierungslücken und Arbeitsauftrag existiert das Frauenhaus schon lange. Sicherheit kann nur eine bundesweit einheitliche und unbürokratische Regelung für die Finanzierung der Frauenhäuser geben. Dies vor dem Hintergrund, dass der Schutz vor Gewalt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verpflichtung zu sehen ist. Dies fordert im Übrigen auch ein frauenspezifisches Komitee (CEDAW) der Vereinten Nationen in seinem letzten Bericht von der Bundesregierung.

Das Frauenhaus Soest ist ein Schutzhaus für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder. Frau Dustmann, Sie arbeiten selbst auch seit über 20 Jahren in diesem Arbeitszusammenhang. Was halten Sie von der Forderung, dass die Täter schärfer verurteilt werden sollten, damit die Gewalt ein Ende nimmt?
Körperverletzung, Vergewaltigung, Nötigung u.a. sind Straftaten, die durch die bestehenden Gesetze verfolgt werden. Ich sehe keine Notwendigkeit, diese Gesetze zu verschärfen. Zu kritisieren ist jedoch, dass in vielen Fällen die strafrechtlichen Sanktionen unzureichend angewendet werden.

Mit dem Gewaltschutzgesetz und den veränderten Polizeigesetzen ist bei der Beurteilung der Täter ein Paradigmenwechsel eingetreten. „Täter verantwortlich machen“ und „der Betroffenen eine Veränderung ermöglichen“ sind die Leitgedanken, die sich durch ein eindeutiges, konsequentes Einschreiten der Polizei und die Intensivierung zur Einleitung von Strafverfahren gegen die Gewalttäter verfestigen müssen. Die Gesetzeslage ist vorhanden, ein klarer Umgang mit den Tätern von Seiten der Staatsanwaltschaften und Gerichten ist erforderlich.

Wir wissen aus Untersuchungen, dass ein konsequentes Zusammenspiel von Opfer schützenden und täterorientierten Maßnahmen eingehalten werden muss, will man positive Ergebnisse bei der Bekämpfung erzielen. Hiermit meine ich nicht den Täter-Opfer-Ausgleich, der bei häuslicher Gewalt nur in Ausnahmen zumutbar ist.
Hiermit meine ich die sofortige Ingewahrsamnahme des Täters nach der Tat, seine zeitnahe strafrechtliche Verurteilung und für die Frau die umgehende Erteilung zivilrechtlicher Schutzanordnungen.
Bei der Regelung von Sorge- und Umgangsrechten von Tätern bezüglich ihrer Kinder muss berücksichtigt werden, dass der gewalttätige Vater das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung verletzt. Um eine weitere Gefährdung zu verhindern, muss der Umgang ausgesetzt werden. In unserer aktuellen Rechtsprechung stehen die „Väterrechte“ häufig über den „Kinderrechten“ auf Gewaltfreiheit.

Bei der hohen Anzahl an männlicher Gewalt in diesem Bereich: Sollten die Männer, die ihre Frauen und Kinder misshandeln, zur nachhaltigen Finanzierung der Arbeit der Frauenhäuser herangezogen werden?
Eine interessante Idee, wobei ich keinen Vorschlag zur Umsetzung hätte.
Punktuell erhalten wir Bußgelder von straffällig gewordenen Männern.
Ansonsten wäre ich schon zufrieden, wenn diese und andere Männer den Unterhaltsforderungen nachkämen...

20 Jahre häusliche Gewalt an Frauen und Kindern im Frauenhaus Soest -
Welche Hoffnung haben Sie als Leiterin der Einrichtung, wohin die Arbeit in den nächsten 20 Jahren hingehen wird oder hingehen sollte?
Wenn wir im Jahr 2030 zum 40-jährigen Bestehen des „Frauenhauses Soest“ den geladenen Gästen davon berichten, dass es vor 20 Jahren ein Haus gegeben hat, in das Frauen mit ihren Kindern vor dem gewalttätigen Ehemännern fliehen mussten, zum Teil für ihren Schutz selbst bezahlen mussten, ihre Kinder regelmäßig zu dem Gewalttäter bringen mussten… Dann werden die Zuhörenden verwundert den Kopf schütteln. “Geschichten von alten Frauen“, werden sie im Stillen denken...
Denn inzwischen gibt es das Frauenhaus als Haus für Frauen nicht mehr.

Frauenhaus als Haus der Frauen ist die Institution, die sich mit weiblichen Lebenszusammenhängen beschäftigt. Vernetzungen, Ausbildungen, innovativen Arbeitsplätzen, Leben von mehreren Generationen von und für Frauen…
Eine Kindererziehung, um die sich Gemeinschaften kümmern; mit verantwortlichen Männern, die partnerschaftlich denken und handeln… „Sicherlich war das die Zeit“, so ein Wortbeitrag eines Politikers, „bevor uns klar wurde, dass Abbau von Gewalt im Geschlechterverhältnis nur durch Bildung, Prävention, Sanktion der früheren Täter und Taten und durch die Ermächtigung der Betroffenen realisiert werden kann. Das war damals, als die Menschen noch dachten: ‚Das wird schon laufen! Es wird die Evolution schon richten!’ Wie schön, dass dieses düstere Kapitel der Frauenunterdrückung vorüber ist!“

Das Frauenhaus ist zu erreichen unter der Telefonnummer: 02921 17585