Organspende als Christinnenpflicht?
Frauenhilfe setzt sich auseinander mit Organtransplantation

(April 2015)

Organspende als Christinnenpflicht? <br />Frauenhilfe setzt sich auseinander mit Organtransplantation (April 2015)

Organspende als Christinnenpflicht? <br />Frauenhilfe setzt sich auseinander mit Organtransplantation (April 2015)

Organspende als Christinnenpflicht? <br />Frauenhilfe setzt sich auseinander mit Organtransplantation (April 2015)

Das Thema „Organtransplantation“ ist ins Gerede und in die ethische Grundsatzdiskussion gekommen. Zum einen gab es vermeintliche Manipulationen an den Listen derer, die auf ein Organ warten. Zum anderen gibt es einen ernsthaften Diskurs, z. B. des Deutschen Ethikrates zur Hirntod-Diagnose als Grundlage der Organtransplantation
Die Verbindung mit der Christinnenpflicht zur „Spende“ macht eine Entscheidung für oder gegen einen Organspendeausweis nicht leichter. Bedenken, Fragen und Zweifel sind, wenn es um einen Akt der Nächstenliebe geht, scheinbar unzulässig.
Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen beschäftigte sich im April zwei Tage mit dem Thema Organtransplantation. Theologische, juristische, ethische und medizinische Aspekte des Themas wurden von den 50 Delegierten der Mitgliedsverbände der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. reflektiert.

Ist ein Hirntoter tot?

Dr. Regina Breul beschäftigte sich schwerpunktmäßig mit dem der Transplantationsmedizin zugrundeliegenden Hirntodkonzept. Die Ärztin stellte heraus, dass die Definition des Hirntodes in den letzten Jahren gebraucht wird, um Organe zu transplantieren. Zuvor lautete die Definition, dass ein Mensch tot sei, wenn er die äußeren Zeichen von Leichenstarre, Leichenflecken oder Fäulnis zeigte. Dieser Leiche kann Gewebe entnommen werden. Die meisten Organe jedoch können nur dem durchbluteten Menschen entnommen werden. Daher hat der Deutsche Ethikrat vor einigen Wochen nochmals festgehalten: Der Hirntod ist der Tod des Menschen. Die Münchnerin stellte heraus, dass beim Hirntod das Zwischenhirn, welches z.B. für Stoffwechsel, Blutdruck, Ausscheidungen und Temperatur zuständig ist, in Takt ist.

Um Hirntod festzustellen, müssen Untersuchungen vorgenommen werden, die nicht zum Zwecke des Therapieverlaufes für den Patienten, sondern für eine Organentnahme durchgeführt werden. Die 70jährige machte anhand von Studien deutlich, dass jährlich ca. 5.000 Hirntote knapp 4.000 Organtransplantationen und 11.300 Organsuchenden 2012 in Deutschland gegenüberstehen. „Hirntote sind medizinisch gesehen keine Toten. Hirntote, auch wenn sie alle einen Ausweis hätten, können die Zahl der Organspendegesuche nicht abdecken“, fasste Dr. Breul ihren Vortrag zusammen.

Wer definiert Anfang des Lebens, wer das Ende?

Margot Papenheim, Referentin der Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD) führte aus, dass das Ende des Lebens eines Menschen nicht von der Medizin definiert werden könne, sondern nur der Tod festgestellt werden kann. Diese Definition ist im gesellschaftlichen Diskurs zu beantworten und gesetzlich festzulegen. „Macht den Menschen seine Hirnleistung aus?“, fragte die Verbandsreferentin.

Das christliche Menschenbild spräche vielmehr von einer Einheit von Körper, Geist und Seele. Es sei auch angesichts vieler Werbekampagnen für Organspenden zu diskutieren, die Emotionalisierung des Themas Aufklärung sei: Sind die Organsuchenden zum Sterben verurteilt wegen des Unwillens der Gesellschaft, Organe zu spenden, oder sind sie sterbenskrank? Sind nur jene, wertvolle Menschen mit Sinn für das Gemeinwohl, die Organe spenden? Ist Organspende ein Akt der Nächstenliebe und damit eine Pflicht einer Christin und eines Christen?

Einen anderen Umgang mit Organtransplantation gefordert

Die EFiD habe sich, so Papenheim weiter, in einem Positionspapier weder gegen, noch für Organtransplantation, sondern für einen anderen Umgang mit Organtransplantation ausgesprochen. Wichtig dabei wäre ein veränderter Organspendeausweis, der zwischen Tod als Voraussetzung für Gewebeentnahme und Hirntod für Organentnahme unterscheide. Die Organentnahme solle unter Vollnarkose möglich sein. Eine schriftliche Zustimmung des Organspenders, der mindestens volljährig ist - und nicht wie bislang ab 16 Jahre -, solle vorliegen.

Die Evangelischen Frauen in Deutschland plädieren dafür, dass ergebnisoffen informiert werde und nicht mit dem Ziel, Organspende zu bejahen.
EFiD hat sich im letzten Jahr entschlossen, eine Kampagne zu starten, einen anderen Organspendeausweis zu entwickeln und zu verteilen. Sie wird diesen im Juni 2015 der Öffentlichkeit vorstellen. Dieser Ausweis enthält die Unterscheidung von Tod und Hirntod, ermöglicht die Bedingung der Vollnarkose, der Begleitung in den OP und einen Vorbehalt der Zustimmung durch Angehörige. Flyer, Internetseite und Aktionen werden diese Kampagne begleiten.

Im weiteren Verlauf der Konferenz haben die Teilnehmerinnen sich mit der Frage auseinander gesetzt, ob und unter welchen Bedingungen sie Organtransplantationen bejahen. Die theologische Betrachtung von Organtransplantation durch die leitende Pfarrerin der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V., Angelika Weigt-Blätgen, und der liturgische Abschluss vervollständigten die verschiedenen Aspekte des vielschichtigen Themas.

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Zum Hintergrund:

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. beschäftigt sich seit ihren Anfängen 1906 mit dem Themenkomplex Gesundheit in unterschiedlichen Handlungsfeldern. Näheres finden Sie unter  http://www.frauenhilfe-westfalen.de/gesundheit_gentechnologie.php

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. ist ein Mitgliederverband, ein Trägerverein und eine zertifizierte Einrichtung der evangelischen Frauen- und Familienbildung. Als eingetragener Verein verantwortet sie die gemeindebezogene Frauenarbeit in Westfalen in Bindung an die Evangelische Kirche von Westfalen. Zum Mitgliederverband gehören 38 Bezirks-, Stadt- und Synodalverbände, in denen sich fast 45.000 Frauen in 1.100 Ortsgruppen zusammengeschlossen haben. Als sozial-diakonische Trägerin verantwortet die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen über 15 Einrichtungen in der Altenpflegeausbildung, Altenhilfe, Behindertenhilfe und Anti-Gewalt-Arbeit.
Einzelheiten erfahren Sie unter www.frauenhilfe-westfalen.de.

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. engagiert sich für die Kampagne der Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. „Organspende. Entscheide ich.“, die für eine informierte, freie, selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen die Bereitschaft, Organe zu spenden, steht und einen anderen Organspendeausweis entwickelt hat.
Näheres unter http://www.organspende-entscheide-ich.de/

 

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