(Januar 2026)
Der Kreistag Siegen‑Wittgenstein hat am 12. Dezember überraschend beschlossen, den Zuschuss für die Prostituierten‑ und Ausstiegsberatungsstelle TAMAR Südwestfalen ab dem 1. Januar 2026 nicht weiter zu bewilligen. Die Entscheidung fiel kurzfristig und entgegen der Empfehlung des zuständigen Gesundheitsausschusses. Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen fordert den Kreis Siegen‑Wittgenstein auf, die Entscheidung zu revidieren und die Finanzierung der Beratungsstelle bereits ab 2026 wieder sicherzustellen. Eine Stellungnahme wurde entsprechend platziert, die Fraktionen des Kreistages zwischenzeitlich angeschrieben und eine Online-Petition gestartet.
TAMAR besteht seit elf Jahren und ist die einzige spezialisierte Beratungsstelle für Frauen in der Prostitution im Kreis. Die Arbeit der vergangenen Jahre zeigt eine kontinuierlich hohe Nachfrage: 76 Frauen wurden im Jahr 2024 im Kreis Siegen‑Wittgenstein erreicht, darunter 47 Erstkontakte. Auch 2025 setzte sich diese Entwicklung fort. Die Beraterinnen trafen 95 Sexarbeiterinnen an, 39 Frauen wurden intensiv begleitet und 36 Frauen in Ausstiegs‑ und Umstiegsprozessen unterstützt. Seit Bestehen der Beratungsstelle wurden im Kreis insgesamt 1.136 Sexarbeiterinnen angetroffen – die große Mehrheit aus EU‑Staaten.
Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen (EFHiW), Trägerin von TAMAR, hält die Entscheidung des Kreistags für einen schwerwiegenden Fehler mit erheblichen Folgen für den Schutz von Frauen in der Prostitution. In der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) wird eindeutig formuliert: „Auch gegenüber denjenigen Personen, die die Prostitution im Rechtsinne freiwillig ausüben, hat der Staat angesichts von Risiken, die mit der Tätigkeit als Prostituierter verbunden sein können, eine Schutzpflicht.“ * Diese Schutzpflicht umfasst den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, der Gesundheit, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie eine wirksame ordnungsrechtliche Überwachung. Die Evaluation fordert daher ausdrücklich eine Stärkung der spezialisierten Fachberatungsstellen.
„Dass im 650‑Millionen‑Euro‑Haushalt des Kreises angeblich keine 36.600 Euro für den Schutz besonders gefährdeter Frauen vorhanden sein sollen, das ist ein bedrückendes Signal“, betont Geschäftsführerin Birgit Reiche. Die Entscheidung treffe nicht die Trägerin, sondern „die Frauen, die auf vertrauliche, spezialisierte und niedrigschwellige Unterstützung angewiesen sind“. Der Wegfall der Finanzierung gefährdet ein Angebot, das nachweislich wirkt und von Fachstellen seit Jahren als unverzichtbar eingestuft wird. Dass der zuständige Gesundheitsausschuss die Förderung empfohlen hat, zeigt die fachliche Notwendigkeit des Angebots. Die gegenteilige Entscheidung des Kreistags ist aus Sicht der EFHiW nicht nachvollziehbar und widerspricht der staatlichen Schutzpflicht gegenüber Sexarbeitenden.
Mit dem Beschluss endet die Arbeit von TAMAR im Kreis Siegen‑Wittgenstein. Die Beratungsstelle wird ihre Tätigkeit in anderen Regionen Südwestfalens fortsetzen, doch für die Frauen im Kreis entsteht eine gefährliche Versorgungslücke. Angelika Waldheuer, Vorsitzende der EFHiW, weist darauf hin, dass Frauen in der Prostitution zu den verletzlichsten Gruppen gehören. „Wer ihnen den Zugang zu Beratung und Schutz nimmt, nimmt bewusst in Kauf, dass Gewalt, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zunehmen“, verdeutlicht sie.
Schutz, Beratung und Prävention werden geschwächt – in einer Branche, in der Gewalt, Abhängigkeit und Ausbeutung überdurchschnittlich häufig vorkommen. Birgit Reiche stellt klar: „Der Schutz von Frauen darf nicht von politischen Stimmungen oder kurzfristigen Haushaltsentscheidungen abhängen. Wir appellieren an den Kreis und den Kreistag, Verantwortung zu übernehmen.“
Die Stellungnahme der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen finden Sie hier.
Die Online-Petition finden Sie hier.
Einen Aushang für Siegen Wittgenstein finden Sie hier.