zur Hauptseite Frauenhilfe Westfalen

StartseitePredigtFestvortrag

Text drucken
„Der Pfarrer bin ich!“ - Geschichte der Theologinnen in Westfalen.

Liebe Frau Weigt-Blätgen, liebe Festversammlung,

in der Einladung steht als Programmpunkt nach dem Gottesdienst der Vortrag:
„’Der Pfarrer bin ich!’. Geschichte der Theologinnen in Westfalen“ von Pfarrerin Diana Klöpper aus Bochum. Diana Klöpper ist leider erkrankt. Als wir das Mitte letzter Woche erfuhren, war klar, wir können diesen Vortrag nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Denn das 25jährige Ordinationsjubiläum einer Pfarrerin in einem leitenden Amt in unserer Kirche ist immer noch ein Politikum. Und eben wegen dieses Politikums hat Frau Weigt-Blätgen überhaupt in die Feierlichkeiten anlässlich dieses Jubiläums eingewilligt. Wie wir alle wissen, ist es einem vereisten Wanderweg geschuldet, das wir dieses 25jährige Ordinationsjubiläum erst fast 25 ½ Jahre nach ihrer Ordination begehen, näher am 10jährigen Dienstjubiläum als leitende Pfarrerin der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen.

Es war klar, dass der Vortrag nicht ausfallen konnte und so habe ich es übernommen, diesen Vortrag zu halten. Dabei habe ich auf die ausführlichen Vorarbeiten von Diana Klöpper zurückgreifen können und auch ihre Unterstützung in der Ausarbeitung gehabt. Außerdem habe ich einen Vortrag von Frau Weigt-Blätgen (1), einen Aufsatz von Heike Koch (2), das Buch von Erika Kreutler über die ersten Theologinnen in Westfalen (3) sowie eine Reihe anderer Quellen benutzt.

Dieser Vortrag ist insofern ein Gemeinschaftswerk einer Reihe von Frauen und bildet die Netzwerkarbeit im Kleinen ab, die für mich ein Grund dafür ist, dass Frauen im geistlichen Amt heute in unserer Kirche dort stehen, wo sie stehen. Dass und warum wir diese Netzwerkarbeit auch in Gegenwart und Zukunft dringend benötigen werde ich im letzten Teil des Vortrages ausführen.

Der Vortrag ist unterteilt in folgende Abschnitte:

  • „Die Wolke der Zeuginnen“ - 2.000 Jahre Kirchengeschichte. 2.000 Jahre Geschichte Theologie treibender Frauen
  • Die erste Theologin in Westfalen
  • Der lange Weg zur vollen rechtlichen Gleichstellung
  • Die aktuelle Situation der Theologinnen in der EKvW
  • Fragen, Forderungen und Ziele für die Zukunft

Ich komme zum ersten Abschnitt: „Die Wolke der Zeuginnen“ (4)

Der Hebräerbrief spricht von der „Wolke der Zeugen“. Glaubenszeuginnen - Frauen die Theologie getrieben haben und die den Glauben gelehrt haben, hat es in der 2.000jährigen Geschichte des Christentums immer gegeben, auch wenn schon in der frühen Christenheit Frauen von offiziellen Ämtern der Kirche ausgeschlossen wurden und ihnen die Lehre in Wort und Schrift verboten wurde. Vor allem die theologische Frauenforschung der letzten vierzig Jahre hat viele dieser Zeuginnen dem Vergessen entrissen und hat ihre Biographien und ihr theologisches Wirken untersucht. Es würde hier deutlich zu weit führen, eine weibliche Kirchengeschichte nachzuerzählen, doch es ist wichtig, dass die Geschichte der Theologinnen nicht erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts beginnt, sondern zur Zeit Jesu: dass es neben Jüngern Jüngerinnen, neben Aposteln, Apostelinnen und auch Kirchenmütter, Ketzerinnen, Mystikerinnen, Reformatorinnen, Pietistinnen gegeben hat und dass ihre Arbeiten nicht ohne Auswirkungen auf die Geschichte unserer Kirchen und unseres Glaubens geblieben sind.

Ich begrenze mich hier darauf, einige Namen und Hintergründe - ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit und Systematik - zu nennen:
Paulus lässt im Brief an die Gemeinde in Rom Junia grüßen, die er als Mitgefangene, berühmt unter den Aposteln und schon vor ihm in Christus gewesen bezeichnet. Bis ins 13. Jahrhundert war allen klar, dass es die Apostelin Junia gegeben hat. Seitdem wurde aus Junia der Apostel Junias, weil nicht sein konnte, was nicht sein durfte.

Makrina, die ältere Schwester des bedeutenden Theologen Gregor von Nyssa wird von ihm selbst als Lehrerin bezeichnet und ihre Lehren sind teilweise überliefert, ebenso wie Aussprüche der Wüstenmütter Amma Synkletike, Amma Theodora und Amma Sarah.

Priska und Maximilla wirkten gemeinsam mit Montan als Prophetinnen in einer christlichen Bewegung, die später nur nach dem Namen des Mannes als Montanismus bezeichnet wurde, und die als häretisch, also von der Lehre der Kirche abweichend, bekämpft wurde.

Bekannter sind die berühmten Mystikerinnen und Ordensfrauen wie Hildegard von Bingen, Mechthild von Magdeburg und viele andere, deren Schriften in den letzten Jahren auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden sind.

Das Zeitalter der Reformation hat eine Reihe von wichtigen und einflussreichen Frauen hervorgebracht: Die spanische Zeitgenossin Martin Luthers, Theresa von Avila, gilt der katholischen Kirche als Kirchenlehrerin (seit 1970). Sie ist jüdischer Herkunft und ihre Schriften enthalten deutlich feministische Züge. Beides wurde lange Zeit verschwiegen und erst durch die feministische Kirchengeschichte aufgearbeitet.

Mit der Reformation wurden viele Klöster aufgelöst und damit die einzige legitime Lebensform für adelige und gebildete Frauen außerhalb der Ehe im protestantischen Bereich weitestgehend abgeschafft. Caritas Pirckheimer erreichte mit ihrer evangelisch-theologischen Argumentation gegenüber Philipp Melanchthon, dass das Klarissenkloster in Nürnberg, dessen Äbtissin sie war, fortbestehen konnte.
Katharina Zell, die Ehefrau des Straßburger Reformators Matthias Zell verstand sich als Partnerin ihres Mannes auch im Amt und Dienst, sie fühle sich auch für Lehre und Predigt zuständig und verstand sich selbst als „Kirchenmutter“.

Im Pietismus spielten Frauen vielfach wichtige Rollen, wenn sie aber versuchten, theologische Lehraussagen zu verfassen, wurden sie, anders als diejenigen Pietistinnen, die sich auf die Abfassung von Erbauungsliteratur beschränkten, bekämpft. Neben anderen riefen die Pietistinnen Johanna Eleonora Petersen, Susanna Margaretha Sprögel und Anna Katharina Sparschmidt mit ihren Schriften heftige Kritik hervor.

Für Luise Otto, die Mutter der deutschen Frauenbewegung, die 1895 starb, war der Kampf um die weibliche Freiheit eine genuin christliche Angelegenheit, was sie mit vielen biblischen Zitaten belegte.
1891 forderte Elisabeth Malo, die Frauenfrage als theologische Frage ernst zu nehmen. 1895 veröffentliche sie im Selbstverlag die Schrift „Das Recht der Frau in der christlichen Kirche“. Elisabeth Malo wurde - weil sie zu radikal war - heftig bekämpft, schließlich totgeschwiegen und aus dem theologischen Diskurs gedrängt. Die leider viel zu früh verstorbene Kollegin Dr. Christiane Markert-Wizisla hat ihre Dissertation über Elsabeth Malo geschrieben und ihr den Titel gegeben: „Elisabeth Malo : Anfänge feministischer Theologie im wilhelminischen Deutschland.“

Ich schließe diesen Abschnitt mit einem Zitat von Elisabeth Malo:
„Ich vermag es kaum zu fassen, wie der Apostel Paulus mit seinen sonstigen großartigen Freiheitsgedanken und Grundsätzen der Hälfte der Menschheit so furchtbare Fesseln anlegen konnte. Ergibt sich aber, dass nur Menschensatzungen ein so schweres Joch auf der Jüngerinnen Hälfte legt, so verlangt Wahrheitsliebe, Gerechtigkeit und Gewissen, dass es energisch abgeschüttelt werde, folge daraus, was da wolle.“(5)
 

Ich komme zum 2. Abschnitt „Die erste Theologin in Westfalen“

In der Zeit von 1900 bis 1909 öffneten sich die Universitäten im deutschsprachigen Raum den Frauen. Damit konnten sie auch Theologie studieren. 1924 waren bereits 60 Frauen in evangelischer Theologie eingeschrieben; bis 1930 kamen weitere 188 hinzu.
Da die theologischen Examina jedoch von den Kirchen durchgeführt wurden, gab es bis 1919 für Theologinnen - außer der Promotion - keine Möglichkeit, einen regulären Abschluss ihres Studiums zu erreichen. Das war erst nach Ende des 1. Weltkrieges möglich.

Die Geschichte der Theologinnen in Westfalen ist in ihrer Anfangszeit vor allem mit einem Namen verbunden: Maria Weller.
Maria Weller (1893-1976) geboren 1893 in Steele an der Ruhr begann 1919 ihr Studium der Ev. Theologie (in Bethel, Tübingen, Münster). Als Frau konnte sie allerdings nur ein Fakultätsexamen ablegen. Dies tat sie 1925 an der Universität Münster mit dem Prädikat gut.

Von Anfang an verfolgte Maria Weller mit der Aufnahme des Studiums ein klares Ziel: Sie wollte ein Gemeindepfarramt übernehmen.
Um es gleich zu Beginn zu sagen: Wir sind hier in Westfalen und nicht in Hollywood - es gibt kein perfektes Happy end: Maria Wellers Wunsch nach dem vollen Pfarramt wurde ihr nicht erfüllt - weder unmittelbar nach Abschluss ihres Studiums noch während ihres gesamten Berufslebens: Als sie 1955 in den Ruhestand ging, dauerte es bis zur Einführung der Ordination von Frauen in Westfalen noch 1 Jahr und noch 19 Jahre bis zur vollen rechtlichen Gleichstellung von Frauen im Pfarramt. Allerdings hat sie beides noch erlebt, weil sie erst 1976 starb. Dennoch hat Maria Weller im kirchlichen Amt gearbeitet. Und wenn man ihre Arbeit betrachtet, muss man sagen: Sie hat als Pfarrerin gearbeitet - doch rein rechtlich betrachtet ist sie stets Vikarin geblieben.

Lassen Sie uns einen Blick werfen auf die rechtliche Situation von Theologinnen zu der Zeit, in der Maria Weller Theologie studierte.
Ein Jahr bevor Maria Weller ihr erstes Examen bestand, im Jahr 1924 wird der Beruf der Theologin zum ersten Mal greifbar.
In Art. 55 der Verfassungsurkunde der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union (APU), zu der auch die westfälische Provinzialkirche gehörte, werden Frauen als mögliche kirchliche Mitarbeiterinnen erwähnt. Dort werden sie den Kirchengemeindebeamten (z.B. Gemeindediakon, Diakonissen) und nicht dem geistlichen Stand zugeordnet.
Diese Erwähnung bedeutete immerhin eine Anerkennung der Theologinnen als Anwärterinnen eines kirchlichen Berufes in der Ordnung der Kirche. Eine rechtliche Regelung bedeutete es noch nicht. Zu einer ersten rechtlichen Regelung und damit zu einem entscheidenden Schritt in der Entwicklung des Theologinnenamtes/Frauenamtes in der Kirche kam es 1927 bzw. 1928 mit dem Vikarinnengesetz der APU.

Das Arbeitsfeld der Theologin wurde definiert als: ‚Zuarbeit und Entlastung des Pfarramtes’.
Konkret bedeutete diese Definition Folgendes:
Die Arbeitsfelder der Theologinnen waren beschränkt auf den Dienst an Geschlechtsgenossinnen: Also auf: Seelsorge an Frauen und Mädchen, kirchlichen Unterricht für Frauen, Mädchen und Kinder, Verkündigung in Kindergottesdiensten. Andachten und Bibelkreisen.

Das Gesetz verbot den Vikarinnen die öffentliche Verkündigung im Gemeindegottesdienst, die Sakramentsverwaltung, sowie die Gemeindeleitung!
Da die Vikarinnen weiterhin den Kirchenbeamten und nicht dem geistlichen Stand zugeordnet wurden, wurden sie nach dem 2. Examen nicht ordiniert, sondern bei ihrer ersten Anstellung eingesegnet.

Außerdem schrieb das Gesetz für die Vikarinnen den Zölibat vor, wenn sie heirateten wurden sie aus dem Dienst entlassen.
Und die Frauen wurden zum 2. theologischen Examen zugelassen (allerdings mit Unterschieden zu den Vikaren à Statt einer Predigt ist von den Frauen im Examen eine Bibelstunde anzufertigen. Im Mündlichen wird die Frau im Gegensatz zum Mann besonders in Diakonie und den Dienst der Frau in derselben befragt.).
Von einer annähernden Gleichstellung mit den Pfarrern kann also keineswegs die Rede sein. Vielmehr wies das Vikarinnengesetz der APU auf die Entwicklung eines Amtes sui generis, also auf ein Amt eigener Art für die Frauen hin.

Es scheint so, als sei mit der Veröffentlichung der Verfassungsurkunde der APU 1925 und dem Vikarinnengesetz 1927 eine Entwicklung zu ihrem vorläufigen Ende gekommen. Ihren Ausgangspunkt hatte diese Entwicklung im Pfarrermangel im und nach dem 1. Weltkrieg und in der Tatsache, dass immer mehr Frauen Theologie studierten.
Diese Entwicklung war offenbar nicht von allen so wahrgenommen worden, denn erst mit der Veröffentlichung der Verfassungsurkunde kam es zu ersten veröffentlichten Angriffen auf die Forderung nach dem Amt der Theologin.
Hauptthema dieser Veröffentlichungen waren Verweise auf 1 Kor 14,34 und ähnliche Stellen und die Lehre von einer Schöpfungsordnung in der die Frau dem Mann untergeordnet sei.

Maria Weller wurde am 2.2.1930 als erste Vikarin Westfalens in Dortmund in der Marienkirche eingesegnet.

Ihre Tätigkeit empfand Maria Weller als ‚Gelegenheitsarbeit’ ‚nicht regelmäßig, sondern eben mal’; Ihr Aufgabenbereich war ihr einerseits zu unklar und in der Dienstanweisung dafür sehr weitfassend bezeichnet.
Sie litt unter dem Titel Vikarin, mit dem in den Gemeinden niemand etwas anzufangen wusste.
Dazu schreibt sie:

„Mit dem furchtbaren Titel ‚Frau Vikarin‘ können meine Kranken gar nichts anfangen; sie nennen mich einfach ‚Frau Pastorin‘. Auch ‚Frau Sekretärin‘ kam vor. Immer wieder wurde ich nach der Bedeutung dieses Wortes und Amtes gefragt, so z.B. von der Adreßbuchstelle. Ein Pfarrer schrieb mir ‚Vikarin ist keine Amtsbezeichnung für eine Theologin, die ein ordentliches kirchliches Amt hat. Es liegt in dem Wort etwas Gedrücktes und Unfertiges.’“

Und Maria Weller litt auch unter der Begrenzung ihres Arbeitsbereiches, zum Beispiel dem Verbot die Sakramente zu spenden und hier vor allem in ihrer Arbeit als Krankenhauseelsorgerin.

Noch ein Zitat von Maria Weller:
„Ja, so kann es nicht bleiben, weder bei dem Titel noch bei der Halbheit in der Begrenzung. Ich spüre es so sehr in der Krankenhausseelsorge, wie Abendmahl und Taufe so unbedingt dazu gehört. Und ich empfinde es als etwas Katholisches in dem übersteigerten Amtsbegriff, der Sakramente als letztes Hochheiliges zurückhält. Ist nicht alles nur in und mit dem Wort etwas, dem Wort, das wir ja verkündigen dürfen.“

Maria Weller musste noch lange warten bis sie ‚ihren Kranken‘ das Abendmahl spenden durfte - im Krankenhaus durfte sie es offiziell ab 1949 - 19 Jahre nach ihrer Einsegnung. Den Titel Vikarin hingegen trug sie ein Leben lang - mit ihm musste sie leben.

Die Vikarinnen selbst hatten sich in Westfalen gut organisiert: Nachdem 1925 der Verband evangelischer Theologinnen Deutschlands gegründet wurde, schlossen sich 1934 auch die westfälischen Theologinnen zu einer Landesgruppe zusammen. Maria Weller lud im Januar 1934 etwa 40 Theologinnen zu einem ersten Treffen ein. Unermüdlich setzte sie sich in den folgenden Jahren für ein geregeltes Anstellungsverhältnis für Vikarinnen ein.
Neben der intensiven Beschäftigung mit theologischen Themen, Fragen der Amtsführung, der Kirchenpolitik und vielem Anderen spielt die persönliche Begegnung, das ganz persönliche Wissen um Sorgen und Lasten, um Wut und Verletzungen in den Konventen eine große Rolle, die zunächst auch als „Vikarinnenschwesternschaft“ bezeichnet wurden, mit einer Vertrauensvikarin und einem Vertrauensrat an der Spitze. 1936 trat der westfälische Theologinnenkonvent geschlossen der Bekennenden Kirche bei.

Im September 1937 erging ein Erlass des Reichsführers SS, der es der BK verbot Prüfungen abzunehmen.
Prüfungen der BK wurden nur für den Zeitraum zwischen 30.04.1936 und 30.09.1937 anerkannt, mussten aber nachträglich legalisiert werden. Ohne die Legalisierung war keine offizielle Anstellung möglich.
Viele Theologinnen in Westfalen legten ‚illegale’ Prüfungen bei BK ab, bzw. ließen sich ihre ‚illegalen’ Prüfungen nicht legalisieren. So war ihnen nur der Dienst als ‚Gemeindehelferin’ möglich, da ihnen die erforderlichen Examina für die Tätigkeit als Vikarin ja offiziell fehlten.

Von den Theologinnen dieser Zeit, den Vikarinnen, wurde Arbeit im Stillen erwartet. Nur so konnten sie sicher gehen, ihre Anstellung nicht zu gefährden. Erika Kreutler schreibt zu diesem Phänomen: „Die ersten Generationen von Theologinnen mussten durch ihre Arbeit überzeugen und daher auch immer um ein Vielfaches besser sein als die Männer.“

Ein erster Schritt auf dem Weg hin zu einem Theologinnenamt in der Kirche war also getan. Noch nicht entschieden war allerdings die Frage, ob es ein besonderes Amt für die Frauen geben sollte oder ob es für die Frauen um das volle Pfarramt gehen sollte.
Diese Frage trat allerdings aufgrund der nun einsetzenden Ereignisse in der Weltgeschichte, der Machtübernahme der Nationalsozialisten und dem Ausbruch des zweiten Weltkrieges zunächst in den Hintergrund.

Während des 2. Weltkrieges, als immer mehr Pfarrer zum Kriegsdienst eingezogen wurden, weitete sich der Dienst der Vikarinnen aus. Wo sie arbeiteten, übernahmen sie in der Regel die gesamte Versorgung der Gemeinden, ohne jedoch jemals von der Kirchenleitung dazu die offizielle Erlaubnis zu bekommen.
 

 

Ich komme zum dritten Abschnitt „Der lange Weg zur vollen rechtlichen Gleichstellung

Als Maria Weller den Konvent bzw. die Funktion der Vertrauensvikarin an Milly Haake weitergibt, liegt die Zeit des Nationalsozialismus, des 2. Weltkrieges mit seinen unglaublichen Verwerfungen, Verletzungen und Millionen Toten hinter ihnen. Doch die Restauration ist auch in der Kirche nicht aufzuhalten. Die Not ist vorbei, der Wiederaufbau der Kirche fordert den ganzen Mann.

Nach dem Krieg wurde mit der Gründung der EKvW eine gesetzliche Neuordnung notwendig. Erstmals bezog die Kirchenleitung des Gesetzes auch Vikarinnen mit ein: Die Vertrauensvikarin Milly Haake wurde zum Gespräch eingeladen. Milly Haake hat übrigens bei der Evangelischen Frauenhilfe als „Theologische Berufsarbeiterin“ gearbeitet, heute tun wir noch die gleiche Arbeit wie sie damals als Mitglieder des pädagogisch-theologischen Teams. Im Buch von Erika Kreutler heißt es zu ihr: „Milly Haake hatte als Vertreterin der Frauenhilfe in Westfalen viele Kontakte und ein hohes Ansehen. Jeder kannte und schätzte sie. Dennoch war auch sie, wie die anderen Vikarinnen, sehr einsam. Sie empfand es als sehr bedrückend, dass sie nirgendwo dazugehörte: weder zu den Pfarrern - auch nicht zu den Pfarrern, mit denen sie in der Frauenhilfe zusammenarbeitete, noch zu den anderen Mitarbeitern, noch zu den Diakonissen, noch zu den Gemeindegliedern. Die Pfarrer der Frauenhilfe erlebte sie als sehr autoritär: Selbst als sie nach dem Gesetz im Rahmen ihres Dienstes bereits Abendmahlsgottesdienste hätte halten dürfen, in der Frauenhilfe in Soest durfte sie es nicht.“

Die Leistungen von Milly Haake als Vertrauensvikarin sind sicherlich für unsere Berufsgruppe von unschätzbarem Wert und mir ist das erst so richtig klar geworden, nachdem ich im Buch von Erika Kreutler gelesen habe. Es beschämt mich, dass ich sie erst im Zusammenhang der Vorbereitung dieses Vortages wirklich wahrgenommen habe, obwohl ich schon fast zehn Jahre bei der Frauenhilfe arbeite.

Milly Haake brachte die Bitten der Vikarinnen vor:
Sie wünschten eine Aufnahme der Theologinnen nach Vikariat und 2. Examen in den kirchlichen Dienst, die Einweisung in eine Stelle, die Einführung und Einsegnung (bzw. Ordination) durch die Kirche, lebenslange Anstellung einschließlich Versorgung in Zeiten von Krankheit und Arbeitslosigkeit, Aufnahme in die Pfarrerpensionskasse.

1949 wurde das „Kirchengesetz über die Ausbildung und Anstellung von Vikarinnen in der EKvW“ verabschiedet, dass im wesentlichen die Bestimmungen von 1927 wiederholte, aber auch einige Verbesserungen für die Vikarinnen bedeutete: Auf Antrag des Presbyteriums konnte das Landeskirchenamt die Befugnisse der Vikarinnen erweitern, so dass sie in Ausnahmefällen doch einen Sonntagsgottesdienst vor der gesamten Gemeinde halten konnten, es gab keinen Unterschied mehr in der Ausbildung zwischen Vikarinnen und Vikaren. Ihr Gehalt wurde auf 75% des Pfarrergehaltes festgelegt. Für einige Vikarinnen war selbst diese diskriminierende Regelung ein echter Fortschritt, da sie nun überhaupt ein Anrecht auf eine festgelegte Besoldung hatten.
Das Dienstverhältnis einer Vikarin endete, falls sie heiratete.
Der Konvent, der sich nun Vikarinnen-Schwesternschaft nannte, wurde künftig von der Landeskirche als offizielle Vertretung der Vikarinnen anerkannt und zu Beratungen hinzugezogen.

Der nächste Impuls zur Veränderung ging von den Vikarinnen selbst aus: Im Januar 1956 forderte die Vikarinnen-Schwesternschaft die Kirchenleitung auf, die Einsegnung durch eine Ordination zu ersetzen, als Amtstracht statt der bis dahin vorgeschriebenen schlichen schwarzen Kleider den Talar zuzulassen, sowie das Gehalt dem der Pfarrer anzugleichen. Die Anträge wurden von der Landessynode 1956 mit großer Mehrheit angenommen.

Ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung war vollzogen worden. Auch Frauen durften nun predigen, Abendmahl feiern und taufen. Pfarrerinnen konnten sie aber noch nicht sein. Erst 1959 wird mit Renate Krull die erste Vikarin in Westfalen ordiniert.
Ihr folgen bis 1963 noch sechs andere Vikarinnen. Gleichzeitig wurden sie endlich durch die Landeskirche angestellt.

In meinem Geburtsjahr, am 23. Oktober 1964 verabschiedete die Landessynode nach einer erbitterten Auseinandersetzung, die über ein Jahr gedauert hatte, mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit das Pastorinnengesetz. Die Pastorinnengesetze änderten den Titel der ordinierten Frauen. Vikarinnen, deren Titel ein Leben lang nahe legte, dass sie sich noch in Ausbildung befänden, durften sich nun Pastorinnen nennen. Zwei Einschränkungen jedoch blieben. Pastorinnen durften nur in eine Gemeinde mit mindestens drei Pfarrstellen gewählt werden, damit den Gemeindegliedern bei Amtshandlungen, vor allem beim Abendmahl, die Wahl blieb, doch zu einem Mann zu gehen; zum anderen galt weiterhin der Zölibat. Bei Heirat verloren die Pfarrerinnen ihre Pfarrstellen. Die „Wiedereinstiegsregelung“ wurde jedoch im Verhältnis zu den Regelungen der Bekennenden Kirche erweitert. Pastorinnen hatten die Möglichkeit wieder in ihr Amt zu kommen, wenn sie verwitwet bzw. schuldlos geschieden wurden.

1965 wird Renate Krull in der Martingemeinde in Dortmund als erste Pastorin in ein Gemeindepfarramt gewählt (es war übrigens nur eine 2-Pfarrstellengemeinde und damit schon gleich eine Ausnahme vom Gesetz). 1960 bereits wird sie Mitglied des Vertrauensrates als Vertreterin der jungen Frauen, als Ruth Mielke den Vorsitz in Nachfolge von Milly Haake übernimmt. Neben Ruth Mielke und Renate Krull gehören dem Rat Gerda Keller und Sabine Haußner an.

1974, in dem Jahr, in dem Angelika Weigt-Blätgen ihr Theologiestudium aufnahm, wurde das Pastorinnengesetz in Westfalen abgeschafft. Das Pfarrdienstrecht gilt seitdem auch für uns Frauen, auch die Zölibatsklausel wurde aufgehoben und Pfarrerinnen dürfen seitdem heiraten.

Die unglaublich sorgfältige und hervorragend belegte Arbeit von Erika Kreutler (Die ersten Theologinnen in Westfalen 1919 - 1974, Luther Verlag) endet leider 1974.
 

 

Ich komme zum 4. Abschnitt. „Die aktuelle Situation der Theologinnen in der EKvW“

An dieser Stelle möchte ich Ihnen erzählen, wie Diana Klöpper und ich auf den Titel des Vortrages gekommen sind „Der Pfarrer bin ich!“
1997 war ich Gemeindepfarrerin in der Evangelischen Kirchengemeinde Südlengern geworden. Eines Tages im nächsten Jahr klingelte es an der Tür des Pfarrhauses. Ich öffnete die Tür. Vor mir stand ein Mann in mittleren Jahren, der mich fragte: „Kann ich bitte Ihren Vater oder Ehemann sprechen?“

Auf meine Frage, was er denn wolle, stellte er sich als Vertreter eines kirchlichen Verlages vor und er müsse den Pfarrer, also meinen Vater oder Ehemann sprechen. Daraufhin sagte ich „Der Pfarrer bin ich!“ Diese Aussage schien er aber nicht zu verstehen und er fragte noch einmal nach meinem Vater oder Ehemann. Erst als ich ihm sagte, dass ich die gewählte Pfarrerin dieser Gemeinde sei und er schon mit mir vorlieb nehmen müsse, verstand er mich endlich.
Das war fast 25 Jahre nach der vollen rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Pfarramt in unserer Kirche.

Gegenwärtig arbeiten in der westfälischen Landeskirche 1938 Pfarrerinnen und Pfarrer (außerdem sind 168 Pfarrerinnen und Pfarrer freigestellt zu einem Dienst bei einem anderen Träger, dazu gehören wir drei Pfarrerinnen der Frauenhilfe), darunter sind 544 Frauen, das sind 28%.
Sieht man sich die Zahlen jedoch genauer an, stellt man fest, dass Frauen keineswegs zu einem knappen Drittel in den Gemeindepfarrämtern repräsentiert sind, sondern deutlich geringer:

Knapp 80 % der westfälischen Pfarrerinnen und Pfarrerarbeiten in Pfarrstellen, gut 20 % im Probedienst. Worin besteht der Unterschied? Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst werden in die Stelle entsandt und nicht gewählt. Sie haben zwar Gaststatus in Presbyterien und Synoden, aber kein Stimmrecht, können auch selbst in kein Leitungsamt gewählt werden. Ihr Gehalt ist seit einigen Jahren eine Stufe niedriger als das der Pfarrstelleninhaber. War der Probedienst ursprünglich nur als eine ein- oder zweijährige Übergangsphase vor der Wahl in eine Pfarrstelle gedacht, ist er heute für viele Theologinnen und Theologen zu einem dauerhaften Anstellungsverhältnis geworden. Dies resultiert aus der gegenwärtigen kirchlichen Praxis, freiwerdende Pfarrstellen in der Regel nicht wieder zu besetzen, sondern aus finanziellen Gründen einzusparen. Außerdem sind in wichtigen Aufgaben, wie der Krankenhaus- und Altenheimseelsorge fast keine Pfarrstellen errichtet worden und diese Dienste werden zum Teil seit Jahren von der gleichen Frau oder dem gleichen Mann im Probedienst geleistet.

Der Anteil von Frauen im Probedienst, also in einem Anstellungsverhältnis mit einer Gehaltsstufe weniger, ohne Stimmrecht, ohne die Möglichkeit, eine Leitungsposition wahrzunehmen, beträgt konstant seit Jahren über 60 %.
Ein weiterer Aspekt kommt hinzu: Mehr als die Hälfte dieser Probedienststellen sind Teilzeitstellen, wird also auch nur zu 75 oder 50 % vergütet. Fast 75 % aller Probedienststellen in Teilzeit sind mit Frauen besetzt.

Zieht man diese unterschiedliche Stellensituation in Betracht, so ergibt sich, dass nur etwa 40 % aller Pfarrerinnen in einer vollen Stelle arbeiten.
Nur 225 der insgesamt 1226 vollen Pfarrstellen der EKvW sind von Frauen besetzt.
Das ist ein Anteil von 18.4 %, oder nicht einmal 1/5.

35 Jahre nach der rechtlichen Gleichstellung von Pfarrerinnen und Pfarrern ist die Arbeit von Frauen in diesem Amt für die meisten Gemeindeglieder normal geworden.
Bei Pfarrwahlen machen Frauen aber immer noch die Erfahrung, dass die männlichen Mitbewerber bevorzugt werden, obwohl die Pfarrerinnen häufig eine bessere Qualifikation haben und auch in den Bewerbungen besser ankommen. Aber, die Frauen könnten Kinder bekommen und bei den männlichen Bewerbern hoffen viele Gemeinden immer noch auf die kostenlose Mitarbeit der Pfarrfrauen.
Von den 31 Superintendentenstellen in unserer Kirche sind drei von Frauen besetzt, von sieben hauptamtlichen Kirchenleitungsmitgliedern sind zwei Frauen.

Die westfälische Landeskirche ist - wie alle Landeskirchen in der EKD noch weit davon entfernt, Pfarrerinnen und Pfarrer in paritätischem Verhältnis in ihren Gemeinden und Ämtern anzustellen.

Vielleicht bringt uns der Entschluss, den die Landessynode 2008 auf Antrag von Frau Weigt-Blätgen beschlossen hat, ein Gleichstellungsgesetz für Pfarrerinnen zu erlassen, auf diesem langen Weg einen Schritt weiter.

Ich komme zum letzten Punkt: Fragen, Forderungen und Ziele für die Zukunft

Bei den jährlichen Gesprächen zwischen der Landeskirche und dem Geschäftsführenden Ausschuss des Westfälischen Theologinnenkonvents hat uns Dr. Hoffmann in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die nachwachsenden Theologen mehrheitlich Theologinnen sind. Es studieren deutlich mehr Frauen als Männer Theologie und absolvieren das Vikariat und das 2. theologische Examen.

Deshalb würde es doch ausreichen, wenn wir als Theologinnenkonvent einfach in Ruhe abwarten.

Das möchte ich in Frage stellen:
Zum einen gilt es, die Debatte um die auch vom Präses unserer Landeskirche als Gefahr beschworene „Feminisierung der Kirche“ kritisch von Seiten der Frauen aufzunehmen: nur durch einige Frauen mehr in Pfarrämtern und anderen kirchlichen Leitungsämtern wird die Kirche nicht femininer als sie in den letzten Jahrhunderten gewesen ist. Denn die kirchliche Basis machten und machen zu einem großen Teil die Frauen aus.

Angelika Weigt-Blätgen warnte in ihrer Laudatio zum Jubiläum des Westfälischen Theologinnentages:
„Die Verlockung, dass die große Finanz- und Relevanzkrise der Kirche der gemeinsamen Anstrengung bedarf und der so genannten Frauenfrage keinen Raum lässt, ist groß und doch eine Falle. Wer jetzt die Frauenfrage zurückstellen will, weil Wichtigeres ansteht, hat noch nicht verstanden, oder will nicht verstehen, dass wir nicht die Frage sondern Teil der Antwort sind.“

Wenn wir endlich in die Finanzüberlegungen der Kirche ein gender budgeting aufnehmen würden, würde deutlich, dass in den Bereichen der Frauenarbeit der Kirche auf allen Ebenen von der Gemeinde bis zur Landeskirche viel mehr Geld ausgegeben werden müsste, weil das Geld nach dem Anteil der Geschlechter gerecht auf die Arbeit verteilt werden müsste.

Wenn es in Bezug auf die Theologinnen und Theologen unserer Kirche gender budgeting -Überlegungen gäbe, wäre es nicht möglich, der alten Theologengeneration, der fast nur Männer angehören, ohne Abschläge in der Pension mit A 14 den Vorruhestand anzubieten, während die jüngeren Generationen, in denen es mehr Frauen gibt, keine Chance mehr haben, überhaupt nach A 14 aufzusteigen.

Unserer Landeskirche hat mit ihren Regelungen zum Entsendungsdienst seit Jahren einen Klerus Minor aufgebaut, der überwiegend weiblich ist (mehr als 60 %), und die Kolleginnen, die heute im Entsendungsdienst arbeiten, können schon gewisse Parallelen zu den Einschränkungen wahrnehmen, die in der Geschichte das Vikarinnengesetz für die Frauen mit sich brachte.

35 Jahre nach der vollen rechtlichen Gleichstellung haben wir als Pfarrerinnen bei weitem noch nicht den Anteil von 30 % der Pfarrstellen erreicht, die wir bräuchten, um wirklich eine einflussreiche Größe für die Entscheidung der kirchlichen Gremien (Kreis- und Landessynoden) zu sein: Antje Schrupp hat in der Diskussion nach ihrem Vortag beim letzten WTT sehr einleuchtend dargelegt, dass ein Frauenanteil von 30 % schon als dominierend wahrgenommen wird, dass die Einflussmöglichkeiten bei unter 20 % aber zu niedrig sind.

Vielleicht ist das auch der Grund dafür, dass sich die Pfarrbilddiskussion in unserer Kirche in den letzten Jahren immer noch an dem Bild des Gemeindepfarrers abgearbeitet hat, der 24 Stunden am Tag im Dienst des Herrn unterwegs ist.

Ist es den Kolleginnen im Entsendungsdienst zu verdenken, dass sie auf diese Rolle keine Lust haben und lieber in klar abgrenzbaren Bereichen im Funktionsamt verbleiben als sich auf eine Pfarrstelle zu bewerben, die zumindest im Habitus mit einer Familie nur zu vereinbaren ist, wenn die Reproduktionsarbeit jemand anderes erledigt?

Mit Ansätzen des Gleichheitsfeminismus kommen wir nach meiner Meinung nicht weiter.

Dass unsere Kirche nicht zugrunde geht, wenn Männer und Frauen ihre Rolle als Pfarrer und Pfarrerinnen anders verstehen, als die Väter- und Großvätergeneration, wird die Zukunft hoffentlich erweisen.

Wir brauchen als Theologinnen in dieser Kirche auch in Zukunft, was die ersten Theologinnen auch schon brauchten und häufig schmerzlich vermissten:
Den kollegialen Austausch und die theoretische Reflexion
Visionen für eine veränderte Praxis
Pionierinnen, die politische Ziele erkämpfen und Weggefährtinnen, die sie dabei unterstützen
die Gewissheit, dass eine sich wandelnde Praxis nicht per se defizitär ist
die Einsicht, dass nicht nur alle Frauen unterschiedlich sein dürfen, sondern auch alle Theologinnen

Noch viel weiter ließe sich diese Liste aufführen, aber ich möchte Ihnen und Euch nun die Möglichkeit geben, mit einem Glas Sekt auf unsere Jubilarin und auf die vielen anderen unglaublich wichtigen und fleißigen Theologinnen anzustoßen.

Wir haben noch viel zu tun, aber andere auch. Ich schließe mit einem Zitat von Margot Käsmann, einer Frau, die es geschafft hat:
„Das Wort "Gender" zu erwähnen, also das von der Gesellschaft zugeschriebene Rollenverhalten, erzeugt aber oft noch Heiterkeit, ist immer noch eine Lachnummer in der Kirche. Wie überall. Dabei ist es an der Zeit, dass Männer überlegen, wer sie als Mann sind. Ich sehe das in unserer Kirche, aber auch in der Gesellschaft, als das viel größere Problem. Ich erlebe Mädchen und junge Frauen, die etwas erreichen wollen. Aber denken Männer in unserer Kirche und in unserer Gesellschaft darüber nach, was Männlichkeit bedeutet? Es ist in der Regel eine unreflektierte Selbstwahrnehmung.“ (6)

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Pfarrerin Birgit Reiche

 

(1) Laudatio 20 Jahre Westfälischer Theologinnentag am 14. Februar 2009 in Dortmund. Im Wortlaut veröffentlicht unter http://www.frauenreferatekvw.de/Texte/20_Jahre_WTT.pdf

(2) Heike Koch: Das Licht nicht unter den Scheffel stellen. In: It takes two. The ordination of women in the member churches of the United Evangelical Mission. Wuppertal 2008.

(3) Erika Kreutler. Die ersten Theologinnen in Westfalen 1919-1974. Beiträge zur Westfälischen Kirchengeschichte 32, Bielefeld 2007.

(4) Die meisten Informationen dieses Abschnittes haben folgende Quelle: Artikel Theologinnen. Wörterbuch der Feministischen Theologie 2., vollständig überarbeitete und grundlegend erweiterte Auflage. Gütersloh 2002. S. 533-556.

(5) Zitiert nach: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kritik/388165/.

(6) Das Parlament Ausgabe 7/2007: Interview Gott als Freundin und Mutter. Margot Kässmann. Unterordnung ist nicht das Hauptthema der Bibel, sagt die evangelische Landesbischöfin aus Hannover.
 

Landesverband der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. Feldmühlenweg 19 59494 Soest
Tel.: 02921 371-0 Fax: 02921 4026 e-Mail: info@frauenhilfe-westfalen.de