„Das Amt der Bezirksfrau und die Ehre, eine Bezirksfrau zu sein“

Liebe Frauenhilfeschwestern,
„ ... habe die Ehre ...“ oder „Mit wem habe ich die Ehre?“ so sagte man etwa zu der Zeit, als unsere westfälische Frauenhilfe vor nunmehr 105 Jahren gegründet wurde.
„ ... habe die Ehre ...“, wenn man sich unbekannten Personen vorstellte oder „ ...mit wem habe ich die Ehre?“, wenn man den Namen seines Gegenübers erfahren wollte.
Ich habe heute morgen die Ehre als Christel Schmidt, ehrenamtliche Vorsitzende der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen, Sie alle hier ganz herzlich begrüßen zu dürfen, und freue mich, den Tag mit Ihnen gemeinsam verbringen zu dürfen.
Auch wenn ich nur von wenigen die Namen kenne, so weiß ich doch, dass Sie alle als Bezirksfrauen unseres Verbandes hierher gekommen sind, mir, uns „die Ehre geben“, und ich freue mich, dass Sie sich auf die ja nicht immer kurzen Wege gemacht haben aus Ihren jeweiligen Wohnorten hierher in die Tagungsstätte der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen in Soest.
Nachdem Sie sich im Vorfeld bei Kaffee und Tee schon miteinander bekannt machen konnten, vielleicht auch schon in tiefer gehenden Gesprächen Gemeinsamkeiten entdeckt oder über Erwartungen und Erfahrungen gesprochen haben, lassen Sie uns jetzt unseren Oasentag offiziell beginnen.

Der Gottesdienst, den wir am Ende dieses gemeinsamen Tages feiern wollen, steht unter dem Leitsatz „Lass dieses Fest nicht enden, in dem wir einen Anfang seh’n ...“ , und ich hoffe sehr, dass Sie alle - wenn wir uns heute Nachmittag doch irgendwann voneinander verabschieden müssen - sich entspannt und gestärkt auf den Heimweg machen, dass Sie viele gute, ermutigende Eindrücke mitnehmen und manche Erfahrung, manches Gespräch des heutigen Tags in sich nachklingen lassen können.

Was im Einzelnen Sie an diesem Tag an Angeboten und Möglichkeiten zu gemeinsamem Tun oder auch entspanntem Nichts-Tun erwartet, wird Ihnen gleich im Anschluss an meine Begrüßung und den daran anschließenden Kurzvortrag unsere leitende Pfarrerin Frau Weigt-Blätgen darlegen.

Auch sie begrüße ich, ebenso wie die heute anwesenden Mitglieder des pädagogisch-theologischen Teams der westfälischen Frauenhilfe und weitere Mitarbeitende hier aus dem Haus und danke schon jetzt für die in der Planung und Vorbereitung geleistete Arbeit.

Der Anlass, aus dem Sie, liebe Frauenhilfeschwestern, eingeladen wurden, der Grund, warum Sie hier sind, ist, Ihre ehrenamtliche Arbeit als Bezirksfrau der Frauenhilfe in den Blick zu nehmen, Ihnen für Ihren Einsatz für Frauenhilfe und Gemeinde zu danken und Ihnen, das vor allem, Mut zuzusprechen und Ihnen Kraft zu geben, auch weiterhin in Ihrem Ehrenamt tätig zu sein - und das mit Freude und Zuversicht trotz mancher Überforderungen, Enttäuschungen und Zurückweisungen.

Manche Erfahrungen, die Sie in Ihrer Bezirksfrauenarbeit machen oder gemacht haben, belasten Sie. Manche Herausforderungen zehren an Ihren Kräften. Manche Ansprüche und Erwartungen, die an Sie gestellt werden, können Sie nicht erfüllen. Und darum heißen diese Tage, an denen wir Sie einladen, sich in einer großen Runde, in einer tragfähigen, vertrauten, Sicherheit gebenden Frauenhilfegemeinschaft stärken und ermutigen zu lassen, „Oasentage“.

Unter einer Oase stelle ich mir - wie Sie sich bestimmt auch - einen ganz bestimmten Ort vor.
In einer Oase lassen sich Ruhe und Erholung finden, dort schöpft man neue Kraft, lebt man auf und macht sich anschließend gestärkt auf den Weg. Oase, das bedeutet im übertragenen Sinn dann auch, die Stärkung, die ich nötig habe, und der Zuspruch, den ich mir wünsche, ist da, wird greifbar, erlebbar, und aus dem unerschöpflichen Reservoir, aus dem Ursprung der Oase, wachsen mir neue Kräfte zu.

Es ist schön, dass Sie sich auf den Weg gemacht haben und dieses Angebot des Landesverbands, einen Tag zum Aufatmen, einen Tag für die Seele in Soest, annehmen. Das freut uns sehr - und: wir freuen uns auf die Stunden mit Ihnen!

Lassen Sie uns zu Beginn dieses Tages, wie angekündigt, nun ein wenig darüber nachdenken, was es bedeutet, Bezirksfrau der Frauenhilfe zu sein.
„Das Amt der Bezirksfrau und die Ehre, eine Bezirksfrau zu sein“, so habe ich meinen Kurzvortrag genannt, und ich habe es bei diesem Titel, mit dem ich auch schon 2008 aus Anlass der damaligen Oasentage meine Gedanken zu diesem Thema überschrieben habe, beibehalten, denn es geht heute wie damals inhaltlich um das Verständnis von Ehre und Amt, um das Ehrenamt.

Das Ehrenamt, Ihr ehrenamtliches Engagement als Bezirksfrauen, steht heute im Vordergrund, und allen, die unserer Einladung gefolgt sind und uns heute die Ehre ihrer Anwesenheit geben, spreche ich neben einem herzlichen Willkommen darum ein ebenso herzliches Dankeschön aus auch für ihre Mitarbeit und ihr verantwortungsvolles, zuverlässiges Engagement in der Frauenhilfe, für die Frauenhilfe und in ihren jeweiligen Kirchengemeinden.
Ich möchte mit Ihnen in der kommenden Viertelstunde (plus-minus) den Fragen nachgehen, welche Anteile von Ehre und welche Anteile von Amt das Ehrenamt einer Bezirksfrau beinhaltet.
Welche Aufgaben und persönlichen Herausforderungen sich Ihnen als Bezirksfrau stellen, das wissen Sie selbst, wahrscheinlich auch wohl besser als ich, und zu diesen Aspekten, auch zu den damit verbundenen Freuden und Leiden werden wir im Lauf des Tages in den Erzählcafés und auch in persönlichen Gesprächen bestimmt Möglichkeiten zum Austausch haben.

Im vergangenen Jahr 2010 hat der Landesverband sozusagen turnusmäßig eine Mitgliederbefragung durchgeführt, und in der Auswertung wurde deutlich, dass es in fast zwei Drittel (62%) aller - alle, das sind rund 1 300 - Frauenhilfegruppen innerhalb der 38 Bezirks-, Stadt- und Synodalverbände der westfälischen Frauenhilfe Bezirksfrauen gibt.
Insgesamt wurden ca. 5.500 Bezirksfrauen angegeben.
Das Engagement einer Bezirksfrau ist mit einem hohen Maß an Zeitaufwand verbunden: monatlich etwa zehn Stunden, im Jahr also ca. 120 Stunden, so ergab es sich aus den ausgewerteten Antworten, arbeitet eine Bezirksfrau ehrenamtlich, das wären, umgerechnet auf Vollzeitstellen, insgesamt etwa 840.000 Arbeitsstunden in rund 5.000 Stellen.
Bezirksfrauen sind überwiegend im gemeindlichen Besuchs- und Kontaktdienst tätig.
Gemeindenah, ihrer Kirchengemeinde in besonderer Weise verbunden und als Gottesdienstbesucherinnen - häufig auch als Mitwirkende in Gottesdiensten - sind Bezirksfrauen „Basis-Kirchenfrauen“:
Sie stellen die Grundlage, das stabile Fundament einer guten, tragfähigen Gemeindearbeit dar und sorgen durch die Wahrnehmung ihres Amtes für Vernetzung, Information und leisten nicht zuletzt auch konkrete Hilfe.
Auch über das Durchschnittsalter einer Bezirksfrau und ihre persönliche Lebenssituation ließen sich aus der Befragung Aussagen herauslesen:
Bei 65 Jahren etwa liegt das durchschnittliche Alter einer Bezirksfrau; als verheiratete oder verwitwete Frau mit erwachsenen Kindern (und Enkelkindern) lebt eine durchschnittliche Bezirksfrau demnach in einem Ein- oder Zweipersonenhaushalt.
Ihre Tätigkeit als Bezirksfrau setzt im Durchschnitt nach längerer Mitgliedschaft in der Frauenhilfe ein und nur in einzelnen Ausnahmefällen beginnt die noch vor der Volljährigkeit der Kinder.
Eine durchschnittliche Bezirksfrau gehört der Frauenhilfe zumeist seit mehr als zwanzig Jahren an.
Eine Bezirksfrau wird in ihr Amt berufen Das heißt nun, nicht mehr die „durchschnittliche“, sondern tatsächlich jede Bezirksfrau übt ein Amt aus, in das sie berufen wurde und zu dem sie durch ihre Frauenhilfegruppe beauftragt wurde.

Und darin sehe ich nun das Besondere im Amt einer Bezirksfrau:
Zum einen ist es, wie gesagt, ein Berufungsamt. Eine Frau wird durch ihre Frauenhilfegruppe, der sie angehört, berufen und erklärt sich bereit, diesen freiwilligen, auf Zeit begrenzten Dienst zu übernehmen.
Sie entscheidet - in Absprache mit ihrer Frauenhilfegruppenleitung - selbst, wo und mit welchem Zeitaufwand sie ihre Fähigkeiten einsetzen möchte. Diese Absprache entspricht dann einer Beauftragung, die - und das halte ich für ganz besonders wichtig - auch wieder aufgehoben bzw. erweitert oder eingeschränkt werden kann, und zwar sowohl von Seiten der Bezirksfrau selbst als auch von Seiten der Frauenhilfegruppe.
Bezirksfrauen arbeiten freiwillig und unentgeltlich und können die Dauer ihres ehrenamtlichen Engagements selbst begrenzen, also auch schon bei ihrer Berufung festlegen, dass sie diese Aufgaben für einen bestimmten Zeitraum oder - wie es allerdings wohl die gängigste Form ist - „ab jetzt“ oder „bis auf weiteres“ zu übernehmen bereit sind. Die Aufgaben können sehr unterschiedlich sein, immer aber ist eine Bezirksfrau „Drei in eins“: sie ist Mitwirkende, Mitarbeitende im Besuchsdienst, sie ist Vertreterin der Frauenhilfe und sie ist Mitarbeiterin ihrer Kirchengemeinde.

Die Aufgaben innerhalb des Besuchsdienstes können sehr unterschiedlich sein - und auch unterschiedlich belastend. Ich denke da insbesondere an Krankenbesuche oder auch an regelmäßige Besuche in Altenheimen, für die es nicht nur wichtig ist, sich gut vorzubereiten, sondern die auch Nachgespräche und Möglichkeiten zur persönlichen Entlastung brauchen.
Als Vertreterin der Frauenhilfe ist eine Bezirksfrau ebenfalls in sehr unterschiedliche Aufgabenfelder eingebunden.
Das beginnt bei der Weitergabe von Frauenhilfeinformationen, kann das Kassieren der Beiträge bedeuten oder auch die inhaltliche Vorbereitung und/oder die Leitung einer Frauenhilfestunde - das wissen Sie alles, und auch, was die Funktion als Mitarbeiterin in der Gemeinde betrifft, ob die Ausrichtung von Feiern oder Ausflügen, ob Diakoniesammlung, Müttergenesungswerksammlung, Gottesdienstgestaltung oder Gemeindebriefverteilung, nicht zuletzt die ganz handfesten Dinge wie Kuchenbacken und Kaffeekochen - all das und noch viele andere Aufgaben mehr gehört auch zum Arbeitsfeld einer Bezirksfrau mit dazu.

Dieses „Drei-in-eins-Sein“ fordert oft genug die „ganze Frau“, kann zur Freude und Bereicherung des Lebens beitragen, stellt manchmal aber auch Überforderung und Belastung dar.
Zum zweiten ist das Amt einer Bezirksfrau mit einem „Amtsbezirk“ verbunden, mit einem bestimmten Wohn- oder Gemeindebezirk oder auch einem speziellen Aufgabenbereich beispielsweise im Besuchsdienst, sei es bei Geburtstags-, Kranken-, Alten- oder Neuzugezogenenbesuchen, oder bei Einladungsbesuchen zu Veranstaltungen der Frauenhilfe oder der Kirchengemeinde.
Durch ihre Erfahrung und ihre guten Kenntnisse innerhalb ihres „Amtsbezirks“ ist eine Bezirksfrau nicht nur eine wertvolle, unterstützende Kraft in der Frauenhilfe- wie in der Gemeindearbeit, sondern darüber hinaus auch eine unverzichtbare Kontakt- und Vertrauensperson, deren Zuwendung und persönlicher Zuspruch tatsächlich als Seelsorge verstanden werden kann.

Und was ist nun das Besondere an Ehre am Ehrenamt einer Bezirksfrau?
Frau Schunk, die Öffentlichkeitsreferentin unseres Verbandes, hat im Vorfeld der diesjährigen Oasentage einige Telefoninterviews mit Bezirksfrauen geführt, und in diesen Beiträgen wurde mir etwas ganz deutlich: die Frauen, die da von ihrer Bezirksfrauentätigkeit erzählten, erfüllen die von ihnen übernommenen Aufgaben mit Herzblut, mit Freude. Sie verstehen ihr Ehrenamt als sinnvoll und bereichernd und machen doch kein großes Aufheben davon.
Und ich bin sicher, wenn ich jetzt hier die eine oder andere von Ihnen danach fragte, wie sie denn ihr Ehrenamt einschätzt und wie das, was sie tut, bewertet wird, dann bekäme ich gewiss so etwas zu hören wie: „Ach, das ist doch nichts Besonderes!“

Mit der Ehre im Ehrenamt, da hapert es oft, zumal nämlich nicht nur Bezirksfrauen häufig allzu gern bereit sind, ihre ehrenamtliche Tätigkeit als „nichts Besonderes“ zu sehen, etwas, das nicht in ein besonderes Licht gestellt werden sollte, etwas, das keiner besonderen Aufmerksamkeit oder Ehre wert wäre. Aber gerade das, denke ich, ist falsch!
Wenn nämlich Frauen gar zu schnell bereit sind, sich und ihr Ehrenamt als eher klein und als etwas „nicht Besonderes“ zu betrachten, wird dadurch auch die Wahrnehmung ihres Tuns, ihres persönlichen Einsatzes, manchmal sogar ihrer Person selbst in der Öffentlichkeit herabgemindert - und das ist ein Mangel an Wertschätzung und eine Form von Benachteiligung, der wir als einzelne Frauenhilfefrau wie auch als großer Frauenverband ganz entschieden entgegentreten müssen.
Ehrenamtlich tätige Frauen - das beklagen wir seit langem und immer wieder - werden oft mit anderen Augen gesehen, mit anderen Maßstäben gemessen als Männer im Ehrenamt, und das nicht nur im kirchlichen Bereich, sondern auch allgemein in unserer Gesellschaft.

Das ehrenamtliche Engagement von Frauen „bringt oft wenig Ehre, aber jede Menge wenig anerkannte Arbeit ein.“ - das haben schon vor etwa zehn Jahren in einer Studie Dr. Christina Klenner und Svenja Pfahler („Ehrenamtlichkeit und Erwerbsarbeit“ / veröffentlicht 2001) herausgearbeitet.
Und in den zehn Jahren nach Veröffentlichung dieser Studie hat sich an den Ergebnissen, auch an der gesellschaftlichen Wahrnehmung und Wertung nichts gravierend verändert.
Das hat der Vorstand der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen zu Beginn dieses Jahres, das ja europaweit als sogenanntes Jahr bürgerschaftlichen Engagements - im Volltext lautet der Titel: „Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft“ - ausgerufen wurde, unter anderem zum Anlass genommen, eine Stellungnahme zu erarbeiten und zu veröffentlichen.
Darin wird zum einen für die Beibehaltung des Begriffs „Ehrenamt“ plädiert und dies entsprechend inhaltlich begründet, zum anderen enthält die Stellungnahme einen Forderungskatalog mit vierzehn Forderungen, in dem es heißt:
Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen fordert von Politik und Kirche

  • die Ausweitung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die materielle Absicherung Ehrenamtlicher, um allen Frauen und Männern ehrenamtliche Arbeit zu ermöglichen.
  • den Anspruch auf Weiterbildung mit Kostenerstattung für Ehrenamtliche und die bundeseinheitlich zu regelnde Freistellung für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen.
  • die Anerkennung der im Ehrenamt erworbenen Schlüsselqualifikationen wie etwa Organisations-, Kommunikations- und Teamfähigkeit, beim Einstieg und/oder Wiedereinstieg in die Erwerbsarbeit.
  • die Ausweitung der steuerlichen Berücksichtigung ehrenamtlicher Arbeit.
  • die Berücksichtigung ehrenamtlich geleisteter Arbeitszeiten bei der Errechnung der Altersrente.
  • die Sicherstellung, dass die Förderung ehrenamtlicher Arbeit weder in kirchlichen noch im gesellschaftlichen Raum als Instrument zur Streichung von Erwerbsarbeitsplätzen benutzt wird.
  • die Einbeziehung Ehrenamtlicher in Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen.
  • die Qualifizierung Hauptamtlicher zur effizienteren Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen.
  • die öffentliche Amtseinführung oder Verabschiedung auch ehrenamtlich Tätiger in der Gemeinde.
  • kostenfreie Fortbildungsangebote und Möglichkeiten der Kostenbefreiung sollen auch Ehrenamtlichen, die nicht in Gremien tätig sind, ohne Nachfrage unterbreitet werden.
  • Probleme wie Arbeitsverdichtung, Verknappung von Ressourcen, mangelnde Begleitung und mangelnde Fortbildungsmöglichkeiten, unklare Zuständigkeiten und Einbindungen müssen auch für Ehrenamtliche, die nicht in Gremien tätig sind, ausgeräumt werden.
  • Haushaltspläne von Gemeinden, Kirchenkreisen und der Landeskirche sollen entsprechende Haushaltstitel für Fortbildungskosten von Ehrenamtlichen vorsehen. Die zeitliche Begrenzung ehrenamtlicher Mitarbeit in der Gemeinde, abgestimmt auf die Interessen der Ehrenamtlichen, muss die Regel sein.
  • ehrenamtlich Tätige in Gemeinden sollen nicht für ihre eigene Nachfolge sorgen müssen.
  • Ehrenamtliche in Entscheidungsprozesse in gleichberechtigter Weise einzubeziehen, bedeutet, allen Beteiligten die gleichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Sollte die Nutzung moderner Medien Voraussetzung für die Kommunikation sein, müssen die Kommunikationsmittel den Ehrenamtlichen zur Verfügung gestellt werden.

Soweit zur aktuellen Stellungnahme bzw. zu den darin gestellten Forderungen, die zwar in erster Linie Frauen, Frauenhilfefrauen wie auch andere ehrenamtlich engagierte Frauen im Blick haben, aber ebenso für ehrenamtlich tätige Männer gestellt werden - auch wenn sich, wie ich zuvor schon gesagt habe, ehrenamtlich tätige Männer häufig andere Arbeitsfelder aussuchen und zwar eben deutlich häufiger als Frauen Bereiche, die in einem höheren gesellschaftlichen Ansehen stehen als die ehrenamtlichen Betätigungsfelder von Frauen.
Zumeist üben Männer ja eher ein Amt aus, denken Sie z. B. an Feuerwehr, Sanitätsdienste und Katastrophenschutz, sie sind ehrenamtlich tätig als Vorstände, Aufsichtsräte, Vorsitzende in kulturellen, gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und selbstverständlich auch in kirchlichen Gremien, während ehrenamtlich engagierte Frauen überwiegend unbezahlte Arbeit leisten im sozialen, kulturellen, umwelt- und naturschützenden und - weitaus häufiger als Männer - im kirchlichen Bereich.

Das bedeutet nicht, dass Frauen von ehrenamtlichen Leitungsfunktionen oder Spitzenehrenämtern ausgeschlossen sind, sondern dass ihnen der Zugang dazu, außer in reinen Frauenorganisationen, erschwert ist. Wenn wir also davon ausgehen können, dass im Bereich der westfälischen Landeskirche, in deren Grenzen die Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen ja besteht, in jeder Gemeinde, wenn auch nicht mehr in jedem Gemeindebezirk, so doch in jeder Kirchengemeinde, eine Frauenhilfegruppe besteht, und wenn in über 60 Prozent dieser Gruppen Bezirksfrauen tätig sind, so bedeutet das, salopp gesagt, erstens, dass das ganz schön viele Frauen sind, zweitens, dass viele Frauen ja wohl auch ganz schön viel arbeiten, und drittens, dass diese von vielen geleistete Arbeit doch ganz schön was wert ist!
Anders formuliert: Wertschätzung und Anerkennung ist die Ehre, die einem Menschen im Ehrenamt gebührt oder zusteht.

Deshalb halte ich die Forderungen der aktuellen Stellungnahme zum Ehrenamt für richtig, denn es ist wichtig, in allen Bereichen gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens zu einer Sichtweise und Akzeptanz zu gelangen und einzufordern, dass Menschen, die ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten, ihre Zeit, häufig auch zusätzlich noch finanzielle Mittel ehrenamtlich für andere Menschen einsetzen, in besonderer Weise Ehre zuteil wird durch öffentliche Anerkennung.
Dem unschätzbaren Wert ehrenamtlichen Engagements auch eine angemessene Anerkennung und Wertschätzungzukommen zu lassen, ist längst nicht selbstverständlich und geschieht eher punktuell oder in ausgesuchten Sonderfällen im Rahmen eines „Freiwilligen-Jahrs“ oder eines „Jahrs der Ehrenamtlichkeit“ oder auch durch die Verleihung eines Preises an ein von der landeskirchlichen „Jury Ehrenamt“ empfohlenes Projekt als in der alltäglichen Praxis in den Kirchengemeinden und Kommunen.

Zuwendung und Aufmerksamkeit zu erfahren, Dankbarkeit zu erleben und Bestätigung zugesprochen zu bekommen für das persönliche Engagement, für die unentgeltlich eingesetzten Kräfte, für die Zeit, für die Ideen und auch für die Zweifel, mitfühlenden Sorgen, nicht zuletzt auch für die unterstützenden fürbittenden Gebete - das ist die Ehre, die einem Ehrenamt wie dem einer Bezirksfrau der Frauenhilfe zusteht.

Ich hoffe, dies, diese Anerkennung und die Hervorhebung der besonderen Bedeutung, die Ehrung Ihrer ehrenamtlichen Arbeit als Bezirksfrauen der westfälischen Frauenhilfe werden Sie heute hier spüren und erleben können. Ich wünsche Ihnen, dass Sie die Stunden, die vor Ihnen liegen, genießen und sich heute Nachmittag, nach diesem gemeinsamen Tag gestärkt fühlen, dass Sie im abschließenden Gottesdienst Ermutigung erfahren. Und ich wünsche Ihnen, dass Sie auch in den kommenden Jahren Ihr wichtiges, unverzichtbares, wertvolles Ehrenamt voller Freude und Zuversicht weiterführen mögen und - wie es eine der Interview-Partnerinnen unserer Öffentlichkeitsreferentin zum Thema Bezirksfrauentätigkeit formuliert hat - für sich selbst und auch allen anderen sagen können:
„So lange, wie es immer noch Freude macht, mache ich es gerne.“