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Text drucken Vorstellung der Person Kurzer Lageüberblick Menschenhandel Das BKA erstellt seit 1994 jährlich ein Bundeslagebild Menschenhandel. Es werden alle im Berichtszeitraum durch die Länderbehörden und das BKA abgeschlossenen Ermittlungsverfahren erhoben und bewertet. Im Jahr 2007 wurden insgesamt 454 Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Es wurden 714 Tatverdächtige registriert, ca. 80% davon Männer. Knapp die Hälfte der Tatverdächtigen hat die deutsche Staatsangehörigkeit und rund 10% der deutschen Staatsangehörigen hatten eine abweichende Geburtsstaatsangehörigkeit, wie z.B. Polen, Kasachstan, Russland und die Türkei. Entsprechend der Entwicklung in den letzten Jahren stammte auch in 2007 der Großteil der insgesamt 689 Opfer aus dem europäischen Raum. Die Zahl der deutschen Opfer, die mit 27% erneut den größten Anteil hatten, stieg leicht an. Auffällige Steigerungen wiesen bulgarische, nigerianische und ungarische Opfer auf. Welche Umstände für die Entwicklung bei den bulgarischen Opfern - auch bei den bulgarischen Tatverdächtigen war ein leichter Anstieg festzustellen - ursächlich sind, kann nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Bereits seit Jahren ist festzustellen, dass hauptsächlich junge nigerianische Frauen von Nigeria nach Deutschland und in andere europäische Staaten organisiert eingeschleust werden. Die zu schleusenden Personen werden in Nigeria mit falschen Pässen ausgestattet und durch Sprachtests und Rollenspiele auf die Schleusung vorbereitet. Nach der Einschleusung werden die Frauen den Auftraggebern, in der Regel den als „Madams“ bezeichneten nigerianischen Zuhälterinnen, übergeben. Die 2007 festgestellten 31 ungarischen Opfer sind auf einzelne Ermittlungsverfahren zurückzuführen. Eine zunehmende und bleibende Bedeutung Ungarns für den Menschenhandel kann daraus noch nicht abgeleitet werden. Die Zahl der tschechischen Menschenhandelsopfer ist stark zurückgegangen. Eine der Hauptschwierigkeiten in der Ermittlungsführung ist die Identifizierung von Opfern, denen in Bezug auf die Einleitung von Ermittlungsverfahren und dem Führen von Personenbeweise eine zentrale Bedeutung zukommt. Viele Frauen fühlen sich aufgrund ihrer Sozialisation nicht als Opfer, haben Angst vor ihren Zuhältern oder schämen sich und wollen vermeiden, dass ihre Angehörigen erfahren, dass sie sich prostituiert haben. Um Opfer identifizieren zu können, ist der Kontakt mit ihnen zwingend notwendig. Die Ausübung der Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt und im Prostitutionsgesetz geregelt. Seit der EU-Osterweiterung haben immer mehr Menschen die Möglichkeit eines legalen Aufenthaltes in Deutschland. Prostituierte aus den EU-Staaten können legal als selbständige Dienstleisterinnen arbeiten. Dies erschwert der Polizei das Erkennen potenzieller Opfern von Menschenhandel. Was in Deutschland fehlt ist ein Schlüssel, der den Behörden Zugang zu den Orten verschafft, an denen Prostitution ausgeübt wird und eine bundeseinheitliche „Regelung der Prostitution - eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten“. Derzeit sind vor allem bulgarische und rumänische Prostituierte als sogenannte selbständige Dienstleisterinnen im Milieu tätig. Die Frauen haben teilweise ein sehr niedriges Bildungsniveau, arbeiten zu Dumpingpreisen und ohne Kondome. Aufgrund ihrer Sozialisation empfinden sie sich selbst nicht als Opfer. Das ist aktuell in verschiedenen Städten in Deutschland ein Problem. Zurück zum Lagebild: Anwerbung der Opfer Diese Erkenntnisse decken sich im Wesentlichen mit denen des Vorjahres. Von der Gesamtzahl der 689 als Opfer des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung registrierten Personen wurden 143 (21%) im Laufe der Verfahren von Fachberatungsstellen betreut, während dies in 509 Fällen (74%) nicht der Fall war. Internationale polizeiliche Arbeit Die Bekämpfung des Menschenhandels erfordert ein koordiniertes, strukturiertes und konsequentes Vorgehen aller beteiligten Stellen, da es sich um schwierige und zeitintensive Ermittlungen handelt. Die Straftaten können oft nur durch den Personenbeweis, d.h. die Aussage der Opferzeugen/innen zur Anklage gebracht werden. Daher kommt diesen Aussagen ein hoher Stellenwert zu. Die betroffenen Opfer brauchen Schutz und eine professionelle Betreuung. Menschenhandel ist fast immer ein staatenübergreifendes Delikt, das nur dann nachhaltig bekämpft werden kann, wenn Ermittlungen in allen beteiligten Staaten geführt werden. Die Zusammenarbeit mit anderen Staaten ist gesetzlich geregelt. Interpol Europol Bei besonders bedeutenden oder eiligen Sachverhalten besteht die Möglichkeit, den Informationsaustausch über die Verbindungsbeamten des BKA zu forcieren. Inzwischen sind in allen wesentlichen Herkunftsstaaten von Opfern und Tätern des Menschenhandels angesiedelt. Zuständig für den internationalen polizeilichen Informationsaustausch ist das Bundeskriminalamt. Die Polizei in der Bundesrepublik Deutschland ist föderalistisch aufgebaut, d.h. es gibt 16 Länderpolizeien. Darüber hinaus bestehen die Polizeien des Bundes und die Zollbehörden. Jedes Land hat eine eigene Zentralstelle der Kriminalpolizei, das Landeskriminalamt. Die Verfolgung sowie die Verhütung von Straftaten und die Aufgabe der sonstigen Gefahrenabwehr ist in erster Linie Sache der Länder. So werden in der Regel auch hier die Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Menschenhandels geführt. Aufgrund der Erhebungen im Lagebild stammt die überwiegende Anzahl der Opfer des Menschenhandels aus dem europäischen Raum. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer engen Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden dieser Staaten. Da jedoch häufig ein Ringtausch mit den Frauen stattfindet, d.h. sie werden z.B. von Deutschland in die Niederlande, Spanien oder andere Staaten verbracht, muss nicht nur die Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten der Opfer, sondern auch mit den anderen europäischen (Ziel)-Ländern intensiv erfolgen. Die Ermittlungen im Deliktsbereich Menschenhandel gestalten sich auch deshalb schwierig, weil die Aufklärung des Deliktes nicht nur von den Aktivitäten der Polizei geprägt ist, sondern es sich auch um eine Straftat handelt, deren Nachweis sehr stark vom sogenannten Personenbeweis abhängig ist. Das bedeutet, dass der Aussage der betroffenen Frauen eine entscheidende Bedeutung zukommt. So können die Menschenhändler oft nur durch die Aussage der Frauen verurteilt werden. Dies wird jedoch dadurch erschwert, dass die Frauen sich häufig aufgrund ihrer Sozialisation selbst nicht als Opfer empfinden. Durch ihre Aussagen begeben sich die Frauen sehr häufig in Gefahr und brauchen den Schutz der Behörden. So wird in Kürze ein sogenannter Traumaleitfaden veröffentlicht werden, der in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von Fachleuten erarbeitet wurde. Er soll Personen, die mit Opfern von Menschenhandel beruflich befasst sind, Informationen zu Traumata und den Auswirkungen z.B. auf die Aussagebereitschaft von Opferzeugen geben und so zu einem professionellen Umgang mit den Opfern beitragen. Darüber hinaus werden beim BKA selbst noch verschiedene Forschungen zur Optimierung der Bekämpfung des Menschenhandels durchgeführt. Das Bundeskriminalamt arbeitet seit mehr als zehn Jahren sehr intensiv mit Fachberatungsstellen zusammen. Dies basiert auf der Überzeugung, dass nur gut betreute Opfer auch gute Zeuginnen sind und nicht nur aus humanitären Gründen sondern auch zur Sicherung des Strafverfahrens eine gute Opferzeugenbetreuung unabdingbar notwendig ist. Auch im Bereich der Fachberatungsstelle ist eine internationale Kooperation unerlässlich, da auch den zurückgekehrten Opfern die Integration erleichtert werden muss. Lassen sie mich zum Schluss noch einige wesentliche polizeiliche Kernforderungen zur optimalen Bekämpfung des Menschenhandels thematisieren:
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Landesverband der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen
e.V. Feldmühlenweg 19
59494 Soest |