AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Veranstaltungen und Reisen sind juristische Grundlage.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Erwachsenenbildung der Ev. Frauenhilfe in Westfalen e.V.

§ 1 Geltungsbereich

Auskünfte und Beratungen über unsere Veranstaltungen und Leistungen sowie deren Buchung werden auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

§ 2 Leistungen

  1. Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. führt Angebote im Rahmen der Erwachsenenbildung durch.
  2. Die Leistungen der Veranstaltungen ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm.
  3. Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. verpflichtet sich nur zur Durchführung der gebuchten Veranstaltung entsprechend dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Eine weitergehende Verpflichtung, wie zum Beispiel die Erzielung eines konkreten Lern- bzw. Prüfungserfolges, besteht nicht.

§ 3 Teilnahmebedingungen

  1. Die Veranstaltungen der Erwachsenenbildung der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. sind für alle Menschen offen.
  2. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann jedoch die Erfüllung veranstaltungsspezifischer Teilnahmevoraussetzungen wie z.B. besondere Qualifikationen, spezifische Zielgruppenzugehörigkeit, Geschlecht etc. voraussetzen, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Diese besonderen Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausdrücklich genannt. Erfüllen die Teilnehmenden diese Voraussetzungen nicht, können sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
  3. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sich in die für die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz notwendigen Anwesenheitslisten der Veranstaltung mit allen geforderten Angaben richtig und vollständig einzutragen.
     

§ 4 Tagungskosten

Die Tagungskosten (Komplettpreis mit Kost Logis) bzw. Seminargebühren (ohne Kost & Logis) der jeweiligen Veranstaltungen sind im Halbjahrs- und Jahresprogramm, in den Einzelausschreibungen (Flyer) und auf der Homepage der Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. (www.frauenhilfe-westfalen.de) angegeben.

§ 5 Anmeldung

  1. Die Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen und werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. berücksichtigt. Mit der Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht.
    Bei Nichtzustandekommen einer Veranstaltung werden die angemeldeten Personen benachrichtigt.
  2. Sollte eine Veranstaltung zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits ausgebucht sein, werden die Teilnehmenden auf einer Warteliste vorgemerkt.
    Die Reihenfolge auf dieser Warteliste erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Die angemeldeten Personen, die auf der Warteliste stehen, werden darüber benachrichtigt.

§ 6 Zahlung

  1. Die Tagungskosten bzw. Seminargebühren der jeweiligen Veranstaltung sind vor Veranstaltungsbeginn auf das angegebene Konto der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. unter Angabe der Rechnungsnummer als Verwendungszweck zu überweisen.
  2. Für einzelne Veranstaltungen gelten besondere Zahlungsbedingungen, die in dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausdrücklich genannt sind.

§ 7 Rücktritt der Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V.

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. ist berechtigt, im Einzelfall von der Durchführung einer Veranstaltung zurückzutreten, wenn die notwendige Mindest-Teilnehmenden-Zahl nicht erreicht worden ist oder in Fällen, die eine Durchführung der Veranstaltung aus wichtigen Gründen unmöglich machen (z.B. eine kurzfristige Erkrankung der Dozentin). In diesem Fall werden bereits überwiesene Veranstaltungsentgelte (Tagungskosten bzw. Seminargebühren) vollständig erstattet.
Weitere Ansprüche stehen den Teilnehmenden nicht zu.

§ 8 Rücktritt der Teilnehmenden

  1. Die Teilnehmenden sind berechtigt, bis 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei von dem Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt (Abmeldung) ist schriftlich zu erklären.
  2. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung. Bei kurzfristigen Absagen werden Ausfallgebühren erhoben. 14 bis 9 Tage vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Ausfallgebühr 50 % der angegebenen Kosten, 8 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 75 %, bei Abmeldung am Veranstaltungstag 100 %.
  3. Soweit die Teilnehmende ohne vorherigen, schriftlichen Rücktritt (Abmeldung) an einer Veranstaltung nicht teilnimmt, steht ihr kein Anspruch auf Erstattung des bereits überwiesenen Veranstaltungsentgeltes (Tagungskosten bzw. Seminargebühren) zu.
  4. Für einzelne Veranstaltungen gelten besondere Rücktrittsbedingungen, die in dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausdrücklich genannt sind.
  5. Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch diese Regelung zum Rücktritt der Teilnehmenden nicht berührt und gilt vorrangig.

§ 9 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Teilnehmende haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Anmeldung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Um Ihr Widerrufsrecht aus zu üben, müssen Sie uns:
Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V.
Feldmühlenweg 19, 59494 Soest, E-Mail: info@frauenhilfe-westfalen.de, Telefon: 02921 371-230, Telefax: 02921 371236
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag wirksam widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ende der Widerrufsbelehrung

§ 10 Haftung der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V.
Die Haftung der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. für Schäden insbesondere an den von den Teilnehmenden in die Veranstaltungsstätte eingebrachten Gegenständen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit.

§ 11 Teilnahmebescheinigung
Die Teilnehmenden erhalten von der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung über ihre erfolgte Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.

§ 12 Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmenden findet ausschließlich gemäß DSG-EKD, EU-DSGVO, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG – neu) und der übrigen gesetzlichen Vorschriften statt. Die bei der Anmeldung erhobenen persönlichen Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung (§ 6 Absatz 5 DSGEKD 2018) verwendet. Die Bestandsdaten wie Vorname, Name, Straße, Nummer, PLZ, Ort, werden für den Vertragsabschluss benötigt. Ohne die Angaben kann kein Vertrag geschlossen werden. Für die Abfrage der Kontaktdaten (Telefon-Nr., E-Mail) liegt unser berechtigtes Interesse (§ 6 Absatz 8 DSG-EKD 2018) vor, damit wir Sie bei Veranstaltungsänderungen unmittelbar kontaktieren zu können. Liegen uns diese Daten nicht vor, können wir Sie ggf. nicht rechtzeitig über mögliche Änderungen informieren.
Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden elektronisch erfasst, verarbeitet und gespeichert. Die Daten sind für die Veranstaltungsdurchführung und -abwicklung in Datenbanken und Anwendungen gespeichert. Zugriff haben lediglich die in den Prozess involvierten Mitarbeitenden, Dozenten und unsere IT-Abteilung.
Die Nichtangabe von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen. Unsere Veranstaltungen werden öffentlich gefördert. Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Erhebung von Daten über Teilnehmenden-Listen mit Pflichtangaben für die fördernde Stelle notwendig. Diese Listen müssen für die Auszahlung der Zuschüsse an die öffentliche Stelle, z. B. den Regierungsbezirk, weitergeleitet werden.
Eine Löschung der Daten erfolgt unter Berücksichtigung der aktuell gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, nach Ablauf der Frist stets zu Anfang des Folgejahres. Hat der/ die Teilnehmende der Verwendung der jeweiligen Bestands- und Kontaktdaten für die Zusendung von aktuellen Informationen zu Veranstaltungen zugestimmt, bleiben diese Daten im Verteiler. Diese Einwilligung kann jederzeit per Mail an info@frauenhilfe-westfalen.de widerrufen werden.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Soweit die gesetzlichen Regelungen nicht entgegenstehen, ist Erfüllungs- und Zahlungsort des Vertrages der Geschäftssitz der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. in Soest.
  2. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt, die die Parteien, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt, getroffen hätten. Im Übrigen gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.

Revisionstand: Januar 2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu den Reisen der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V.

Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung muss schriftlich mit Angabe der Veranstaltungsnummer unter Verwendung des vorbereiteten Anmeldeabschnittes in der Einzelausschreibung erfolgen. Für eine rechtsverbindliche Anmeldung benötigen wir den unterschriebenen Anmeldeabschnitt  per Post, als Fax oder als Mail-Anhang.
Eine Online-Anmeldung über unsere Webseite (www.reise-frauenhilfe.de) gilt lediglich als Reservierung.

Außerdem muss die in der Ausschreibung genannte Anzahlung geleistet und auf das angegebene Konto der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. unter Angabe der Veranstaltungsnummer als Verwendungszweck überwiesen werden. 
Nach Anmeldeschluss für die Reise versenden wir eine Anmeldebestätigung an jene, die sich schriftlich angemeldet und die Anzahlung geleistet haben.
Damit ist der Reisevertrag rechtsverbindlich zustande gekommen.
Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind allein die Ausschreibung der Veranstaltung, die vorliegenden Teilnahmebedingungen und die schriftliche Anmeldebestätigung. Sonderwünsche, Anmeldungen unter bestimmten Bedingungen und mündliche Nebenabreden sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung gültig.

Sechs Wochen vor der Reise wird die Restzahlung fällig. Sie erhalten von uns eine Rechnung in Höhe der aufgrund der Anmeldezahlen gültigen Staffelungskosten, die in der Ausschreibung benannt ist.

Wir behalten uns vor, Teilnehmende, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen, von der Teilnahme an der Reise auszuschließen.

Preisänderung
Wir sind berechtigt, bei bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche Preisänderung vorzunehmen, sofern zwischen der Anmeldung und dem vertraglich vorgesehenen Beginn der Veranstaltung mehr als 4 Monate liegen. Solche Voraussetzungen sind z.B. Erhöhung von Beförderungstarifen, Wechselkursänderungen und Leistungsänderungen aufgrund höherer Gewalt. Über nachträgliche Preisänderungen informieren wir Sie unverzüglich. Im Falle einer Erhöhung um mehr als 5% sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen ohne jede Zahlung vom Vertrag zurückzutreten.
Eine nachträgliche Preisänderung ist nur bis zu 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn möglich.

Konzept und Programm
Unsere Reisen sind als eine spezielle Form der Studienreisen vor allem auf die Wissensvermittlung ausgerichtet und daher weder Erholungs-, noch Luxusreisen. Das endgültige Reiseprogramm einschließlich aller politischen Bildungsinhalte und Begegnungen wird in der Regel spätestens beim Vortreffen an die Teilnehmenden verteilt; Änderungen des Programms insbesondere hinsichtlich der vorgesehenen Gespräche bleiben trotz sorgfältiger Vorbereitung ausdrücklich vorbehalten, da wir nicht in allen Fällen für deren Zustandekommen garantieren können.

Teilnahmezahl
Wenn die in der Ausschreibung genannte und der Reisekalkulation zugrunde liegende Mindestteilnahmezahl nicht 60 Tage vor Reisebeginn erreicht ist, können wir die Reise absagen. Bereits geleistete Anzahlungen werden vollständig erstattet. Darüber hinaus übernehmen wir keinerlei Verpflichtungen und leisten keine weiteren Erstattungen.

Rücktritt des Kunden, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
Treten Sie vom Vertrag zurück, machen wir folgenden pauschalen Ersatzanspruch geltend:

Bis 90 Tage vor Reiseantritt € 25,00
Ab 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises (jedoch mindestens € 25,00).
Ab 59. bis 45. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises.
Ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises.
Ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises.
Ab 14. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises.
Am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90% des Reisepreises.

Wir können weitergehende Forderungen stellen, wenn unser Schaden nachweisbar die oben genannten Pauschalbeträge übersteigt.

Lassen Sie sich mit unserer Zustimmung durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15,– € sowie eventuelle zusätzliche Gebühren z.B. für Visa oder für Namensänderungen bei Fluglinien.

Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch diese Regelung zum Rücktritt der Teilnehmenden nicht berührt und gilt vorrangig.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Teilnehmende haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag unserer Anmeldebestätigung .
Um Ihr Widerrufsrecht aus zu üben, müssen Sie uns:

Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V.
Feldmühlenweg 19, 59494 Soest,
E-Mail: info@frauenhilfe-westfalen.de, Telefon: 02921 371-230, Telefax: 02921 371236

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag wirksam widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ende der Widerrufsbelehrung

Versicherungen
Reiserücktrittsversicherungen (mit Selbstbehalt) bieten wir für ausländische Reisen zum Selbstkostenpreis gemeinsam mit dem Abschluss der Reise an.
Den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung empfehlen wir bei Auslandsreisen dringend. Je nach Reiseziel raten wir zu frühzeitiger Konsultation des Hausarztes.
Weitere Versicherungen (Reiseabbruch-, Reisegepäck-, Haftpflicht-, Unfall- und Diebstahlversicherungen) sind ebenfalls nicht im Reisepreis enthalten und liegen im Ermessen der Teilnehmenden.

Außergewöhnliche Umstände, höhere Gewalt
Bei Erschwerung, Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung der Veranstaltung durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie z.B. Krieg, innere Unruhe, Streik, Kernkraftunfälle, Havarien, Entzug von Landerechten, Epidemien, Naturkatastrophen, Einstellung von Verkehrslinien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Vorfälle, sind sowohl wir als auch Sie berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so stellen wir lediglich die tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung. Falls der Vertrag auch die Beförderung umfasst, ergreifen wir alle erforderlichen Maßnahmen für eine Rückbeförderung. Eventuell entstehende Mehrkosten der Rückbeförderung haben beide Seiten je zur Hälfte zu tragen. Eventuelle Mehrkosten für andere Zwecke tragen Sie.
Wird die Veranstaltung unter diesen Voraussetzungen durchgeführt, ohne dass eine Kündigung erfolgt, sind Gewährleistungen und Schadenersatzansprüche wegen Leistungsstörungen durch höhere Gewalt ausgeschlossen.

Leistungsumfang
Für Umfang und Art der gegenseitigen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben in unserer Ausschreibung, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung.
Zusätzliche Leistungen auf Ihren Wunsch gelten dann als verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Solche Leistungen und den notwendigen Organisationsaufwand stellen wir Ihnen separat in Rechnung.

Leistungsänderung
Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so sind wir berechtigt, Leistungen zu ändern, sofern die Abweichungen zur ursprünglich gebuchten Leistung geringfügig und für Sie zumutbar sind.
Wir setzen Sie über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis. Beeinträchtigen die Leistungsänderungen in erheblichem Maße den Charakter der Reise, bieten wir Ihnen den kostenlosen Rücktritt an.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu verantwortenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

Haftung und Haftungsbegrenzung
Unsere Haftung ist in folgenden Fällen auf die Höhe des dreifachen Gesamtpreises beschränkt:
- wenn Ihnen ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird und
- wenn wir für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines
anderen Leistungsträgers verantwortlich sind.

Wir haften nicht bei Leistungen, die wir als Fremdleistungen anderer lediglich zusätzlich an Sie vermitteln (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen, Sportveranstaltungen usw.).

Ein Schadenersatzanspruch an uns ist auch immer dann begrenzt, wenn gesetzliche Vorschriften bzw. internationale Vereinbarungen bestimmte Voraussetzungen oder Beschränkungen der Schadensregulierung vorsehen.

Gewährleistungsansprüche
Werden Leistungen nicht vertragsgemäß von uns erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbsthilfe, Minderung des Preises, der Kündigung und des Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, uns den Mangel während der Veranstaltung anzuzeigen.
Tritt ein Mangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel den Vertrag kündigen. Einer solchen Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist (z.B. Abwendung von Gefahren).
Eine Mängelanzeige nimmt unsere Veranstaltungsleitung entgegen. Wenn diese wider Erwarten nicht erreichbar ist, nimmt unser Büro in Soest die Anzeige entgegen (Adresse siehe unten).
Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Ende der Reise bei uns geltend gemacht werden. Später können solche Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert worden sind.
Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate nach dem Ende der Reise.

Insolvenzversicherung
Unser Reiseveranstalter für Fernreisen ist für den Fall seiner Zahlungsunfähigkeit versichert. Wir erhalten nach Anzahlung eine Bürgschaftserklärung (Reisepreis-Sicherungsschein) seines Versicherers zur Regulierung der Kosten für den Rücktransport bzw. der Erstattung ausgefallener Leistungen. Er stellt einen einzigen Reisepreis-Sicherungsschein für die gesamte Gruppe aus.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Kopie des Sicherungsscheins zur Verfügung.

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, sie sind die Folge schuldhafter Falschinformation unsererseits.

Besondere in Ihrer Person begründete Umstände (ausländische Staatsangehörigkeit, doppelte Staatsangehörigkeit, Passeintragungen usw.) sind von uns nur zu beachten, wenn Sie uns rechtzeitig darauf hingewiesen haben.
Wenn wir von Ihnen mit der Einholung von Visa beauftragt wurden, haften wir weder für deren rechtzeitige Erteilung durch die zuständige diplomatische Vertretung noch für deren rechtzeitige Zustellung.

Wenn Sie an der Teilnahme an der Veranstaltung ganz oder teilweise gehindert sind, weil Sie eine der oben genannten Vorschriften nicht erfüllen oder Ihnen ein Visum nicht rechtzeitig erteilt wird, gelten ohne Ausnahme die Bestimmungen über Rücktritt bzw. Nicht-Teilnahme.

Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmenden findet ausschließlich gemäß DSG-EKD, EU-DSGVO, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG – neu) und der übrigen gesetzlichen Vorschriften statt. Die bei der Anmeldung erhobenen persönlichen Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung (§ 6 Absatz 5 DSGEKD 2018) verwendet. Die Bestandsdaten wie Vorname, Name, Straße, Nummer, PLZ, Ort, werden für den Vertragsabschluss benötigt. Ohne die Angaben kann kein Vertrag geschlossen werden. Für die Abfrage der Kontaktdaten (Telefon-Nr., E-Mail) liegt unser berechtigtes Interesse (§ 6 Absatz 8 DSG-EKD 2018) vor, damit wir Sie bei Veranstaltungsänderungen unmittelbar kontaktieren zu können. Liegen uns diese Daten nicht vor, können wir Sie ggf. nicht rechtzeitig über mögliche Änderungen informieren.
Für die Abwicklung unserer ausgeschriebenen Leistungen wie z.B. Flugtickets oder Visaformalitäten benötigen wir weitere personenbezogenen Daten, die wir an entsprechende Unternehmen und Dienstleister weiterzuleiten haben.
Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden elektronisch erfasst, verarbeitet und gespeichert. Die Daten sind für die Veranstaltungsdurchführung und -abwicklung in Datenbanken und Anwendungen gespeichert. Zugriff haben lediglich die in den Prozess involvierten Mitarbeitenden und unsere IT-Abteilung.
Die Nichtangabe von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen.
Unsere Veranstaltungen werden öffentlich gefördert. Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Erhebung von Daten über Teilnehmenden-Listen mit Pflichtangaben für die fördernde Stelle notwendig. Diese Listen müssen für die Auszahlung der Zuschüsse an die öffentliche Stelle, z.B. den Regierungsbezirk, weitergeleitet werden.
Eine Löschung der Daten erfolgt unter Berücksichtigung der aktuell gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, nach Ablauf der Frist stets zu Anfang des Folgejahres. Hat der/ die Teilnehmende der Verwendung der jeweiligen Bestands- und Kontaktdaten für die Zusendung von aktuellen Informationen zu Veranstaltungen zugestimmt, bleiben diese Daten im Verteiler. Diese Einwilligung kann jederzeit per Mail an info@frauenhilfe-westfalen.de widerrufen werden.

Gesetzesgrundlagen, Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns beruht auf den in Deutschland gültigen Gesetzen. Gerichtsstand ist Soest.

Veranstalterin
Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V.
Feldmühlenweg 19
59494 Soest
Tel. 02921 371230
Fax 02921 371236

Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt, die die Parteien, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt, getroffen hätten. Im Übrigen gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.

Revisionstand: Oktober 2018

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