Seit es die Evangelische Frauenhilfe gibt, haben Frauen Zeit, Kraft und Fähigkeiten in ihre Frauenhilfe eingesetzt. Die meisten von Ihnen taten dies, ohne je dafür entlohnt zu werden.
Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. ist sich ihres großen ehrenamtlichen Potentials bewusst und pflegt und fördert ehrenamtliche Arbeit. Die Umfrage im Verband 2010 hat gezeigt, dass sich in den Evangelischen Frauenhilfen mindestens 8.000 Frauen in satzungsbedingten Wahl- und Berufungsämtern engagieren.
Die enge Vernetzung und gegenseitige Anerkennung von hauptamtlicher und ehrenamtlicher Arbeit ist unabdingbar. Ehrenamtliche Mitarbeit geschieht in großer Vielfalt auf Gemeindeebene, in den Bezirks-, Synodal- und Stadtverbänden und im Landesverband, mit folgenden Grundsätzen:
Gemeindefeste, Kirchen-Café, Adventskaffeetrinken, Seniorenfeiern, Familien-Sonntage: Es gibt viele Anlässe, zu denen in unseren Kirchengemeinden gefeiert und Gemeinschaft erlebt wird. Dazu gehören natürlich auch Kaffee und Kuchen, Salate und Schnittchen, Suppe und Würstchen. Zumeist werden Speisen und Getränke verkauft und der Erlös kommt einem guten Zweck innerhalb oder außerhalb der Gemeinde zugute.
Nicht zu vergessen die Basare: Viele Menschen basteln und werkeln, kochen Marmeladen und backen Plätzchen, um den Basar-Erlös möglichst groß geraten zu lassen.
Dabei ist es in vielen Gemeinden selbstverständlich, dass die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nicht nur ihre Zeit und Kraft einsetzen, sondern auch noch die Kosten für die Materialien und Zutaten selbst tragen.
Dabei wird nicht bedacht, dass auf diesem Weg viele Menschen vom ehrenamtlichen Engagement ausgeschlossen werden, einfach weil sie sich die Finanzierung der Backzutaten oder der Strumpfwolle nicht leisten können.
Dabei gibt es seit 1994 in der Evangelischen Kirche von Westfalen „Grundsätze ehrenamtlicher Arbeit", in denen auch die Kostenerstattung geregelt wird. Dort heißt es: „Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf Erstattung ihrer in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Arbeit entstandenen Auslagen.
Dazu gehören insbesondere der Ersatz von Kosten für erforderliche Fahrten und Reisen, Telefonate, Porto, Arbeitsmaterialien, sowie für Geschenke an Dritte; vor Übernahme der Aufgabe soll hierüber ein Rahmen abgesprochen werden. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über ihren Anspruch auf Erstattung der in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Arbeit entstandenen Auslagen zu informieren. Die Haushaltsmittel sind zur Verfügung zu stellen.“
Indem Kirchengemeinden den Beschluss fassen und umsetzen, dass alle Auslagen in diesen Zusammenhängen grundsätzlich erstattet werden, ermöglichen sie Menschen ein ehrenamtliches Engagement, die es sich sonst nicht leisten könnten.
Dabei muss die Kostenerstattung für alle Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen, selbstverständlich werden. Denn ein theoretischer Anspruch, der im Einzelfall abgefragt werden muss, kann arme Menschen in Verlegenheit bringen.
Die neue Praxis sollte im Gemeindebrief sowie in allen Gruppen und Kreisen bekanntgegeben werden. Ein einfaches Verfahren mit Abrechnungsformularen muss verabredet werden. Das Geld muss zeitnah, eventuell auch im Voraus erstattet werden.
Stellen Sie einen Antrag auf generelle Kostenerstattung für alle Auslagen von ehrenamtlichen Männern und Frauen in Ihrer Gemeinde bei Ihrem Presbyterium.
Arbeiten Sie mit in einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung dieses Beschlusses. Überwinden Sie so die Kluft zwischen Armen und Reichen in Ihrer Gemeinde.